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      <OFFICIALNAME>Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft</OFFICIALNAME>
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      <P>S07 Fürstenfelder Schnellstraße - Abschnitt West, BL06 Kunstbauten Lafnitztal Objekte S7.21 und S7.22</P>
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        <P>AA021 - MKF033: Mehraufwendungen Covid-19 Phase 02 Zeitraum 2021</P>
        <P>Bedingt durch Covid-19 und den damit einhergehenden gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und sonstigen maßgeblichen Sozialvorschriften, kam es bei der Umsetzung des gegenständlichen Vertrages aufgrund von erforderlichen temporären Bauunterbrechungen (Lock-Down), Änderungen im Bauablauf, zusätzlichen Hygienemaßnahmen sowie etwaig erforderlicher Änderungen der Leistungserbringung (z.B. Bildung von Teams, Entflechtungen, Erschwernissen, etc.), zu diversen Behinderungen und Erschwernissen. Jene Leistungen sind nicht im Hauptauftrag beinhaltet und somit als Änderung zum Hauptauftrag zu betrachten. Die gegenständliche Vertragsänderung beinhaltet die Auswirkungen aufgrund von erforderlichen temporären Bauunterbrechungen (Lock-Down), Änderungen im Bauablauf, zusätzlichen Hygienemaßnahmen sowie etwaig erforderlicher Änderungen der Leistungserbringung (z.B. Bildung von Teams, Entflechtungen, etc.). Da die Dauer der erforderlichen Maßnahmen aufgrund von Covid-19 nicht abschätzbar ist, beinhaltet die gegenständliche Änderung jene Auswirkungen, welche bedingt durch Covid-19 zum derzeitigen Zeitpunkt bekannt und bewertbar waren.</P>
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        <P>Bedingt durch Covid-19 und den damit einhergehenden gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und sonstigen maßgeblichen Sozialvorschriften, kam es bei der Umsetzung des gegenständlichen Vertrages aufgrund von erforderlichen temporären Bauunterbrechungen (Lock-Down), Änderungen im Bauablauf, zusätzlichen Hygienemaßnahmen sowie etwaig erforderlicher Änderungen der Leistungserbringung (z.B. Bildung von Teams, Entflechtungen, Erschwernissen, etc.), zu diversen Behinderungen und Erschwernissen. Jene Leistungen sind nicht im Hauptauftrag beinhaltet und somit als Änderung zum Hauptauftrag zu betrachten. Die gegenständliche Vertragsänderung beinhaltet die Auswirkungen aufgrund von erforderlichen temporären Bauunterbrechungen (Lock-Down), Änderungen im Bauablauf, zusätzlichen Hygienemaßnahmen sowie etwaig erforderlicher Änderungen der Leistungserbringung (z.B. Bildung von Teams, Entflechtungen, etc.). Da die Dauer der erforderlichen Maßnahmen aufgrund von Covid-19 nicht abschätzbar ist, beinhaltet die gegenständliche Änderung jene Auswirkungen, welche bedingt durch Covid-19 zum derzeitigen Zeitpunkt bekannt und bewertbar waren.</P>
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          <OFFICIALNAME>Kostmann GesmbH, Zentrale</OFFICIALNAME>
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        <P>Die gegenständliche Änderung war trotz gebotener Sorgfaltspflicht für den Auftraggeber nicht ersichtlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers für den Auftraggeber zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung führen, da eine zeitliche Unterbrechung des Auftrages die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden und auch unzählige Schnittstellenprobleme aufwerfen würde. In weiterer Folge wäre der Auftraggeber auch mit beachtlichen Zusatzkosten aufgrund von Einarbeitungen, Vorbereitungsmaßnahmen, unvermeidbarer Parallelbearbeitung bzw. allfälligen Stehzeiten konfrontiert.</P>
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