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      <OFFICIALNAME>Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft</OFFICIALNAME>
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      <P>S07 - Fürstenfelder Schnellstraße - Abschnitt West - Örtliche Bauaufsicht Freiland, AA017--&gt;MKF24</P>
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        <P>Hauptauftrag:</P>
        <P>Örtliche Bauaufsicht S07 West Freiland</P>
        <P>Änderung:</P>
        <P>Für die Staubfreihaltung und Pflege der unbefestigten Baustraße wurde das Baulos 14, Erhaltung Baustraße, ausgeschrieben. Für die Erstellung dieser Ausschreibung ist im Hauptauftrag der ÖBA eine Position zur Vergütung vorgesehen. Im Zuge der Evaluierung der UVP-Auflagen zur Staubfreihaltung wurde offensichtlich, dass der Wasserbedarf für die Staubfreihaltung der unbefestigten Baustraße nicht bewältigbar war. Daher wurde seitens AG entschieden, die Baustraße zu asphaltieren und diese Asphaltierung als 5. Berichtigung in die Ausschreibung Erhaltung Baustraße aufzunehmen. Aufgrund der Berichtigung änderte sich das Leistungsbild soweit, dass die Ausschreibung Erhalter Baustraße widerrufen werden musste und in zwei voneinander unabhängige Ausschreibungen (BL14 Erhaltung Baustraße und BL14.1 Asphaltierung Baustraße) gesplittet werden musste. Gegenständliches ZA beinhaltet die Mehraufwendungen für den Widerruf, die Überarbeitung der Ausschreibung zur Asphaltierung der Baustraße sowie die Mehraufwendungen zur Splittung in zwei unabhängige Ausschreibungen. Das ZA24 ist dem Grunde nach berechtigt, wurde geprüft und kann somit beauftragt werden</P>
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        <P>Hauptauftrag:</P>
        <P>Örtliche Bauaufsicht S07 West Freiland</P>
        <P>Änderung:</P>
        <P>Für die Staubfreihaltung und Pflege der unbefestigten Baustraße wurde das Baulos 14, Erhaltung Baustraße, ausgeschrieben. Für die Erstellung dieser Ausschreibung ist im Hauptauftrag der ÖBA eine Position zur Vergütung vorgesehen. Im Zuge der Evaluierung der UVP-Auflagen zur Staubfreihaltung wurde offensichtlich, dass der Wasserbedarf für die Staubfreihaltung der unbefestigten Baustraße nicht bewältigbar war. Daher wurde seitens AG entschieden, die Baustraße zu asphaltieren und diese Asphaltierung als 5. Berichtigung in die Ausschreibung Erhaltung Baustraße aufzunehmen. Aufgrund der Berichtigung änderte sich das Leistungsbild soweit, dass die Ausschreibung Erhalter Baustraße widerrufen werden musste und in zwei voneinander unabhängige Ausschreibungen (BL14 Erhaltung Baustraße und BL14.1 Asphaltierung Baustraße) gesplittet werden musste. Gegenständliches ZA beinhaltet die Mehraufwendungen für den Widerruf, die Überarbeitung der Ausschreibung zur Asphaltierung der Baustraße sowie die Mehraufwendungen zur Splittung in zwei unabhängige Ausschreibungen. Das ZA24 ist dem Grunde nach berechtigt, wurde geprüft und kann somit beauftragt werden</P>
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          <OFFICIALNAME>Spirk &amp; Partner ZT GesmbH, Seering 2/D/3, 8141 Unterpremstätten</OFFICIALNAME>
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        <P>Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers für den Auftraggeber zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung führen, da eine zeitliche Unterbrechung des Auftrages die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden und auch unzählige Schnittstellenprobleme aufwerfen würde. In weiterer Folge wäre der Auftraggeber auch mit beachtlichen Zusatzkosten aufgrund von Einarbeitungen, Vorbereitungsmaßnahmen, unvermeidbarer Parallelbearbeitung bzw. allfälligen Stehzeiten konfrontiert.</P>
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