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      <OFFICIALNAME>Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft</OFFICIALNAME>
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      <P>S07 Riegersdorf - Dobersdorf - S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, BL06 Kunstbauten Lafnitztal Objekte S7.21 und S7.22</P>
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        <P>Hauptauftrag: S07 Riegersdorf - Dobersdorf - S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, BL06 Kunstbauten Lafnitztal Objekte S7.21 und S7.22</P>
        <P>Änderung AA012:</P>
        <P>Am 16.03.2020 wurden die Bauarbeiten auf Anweisung des AG bis auf weiteres eingestellt. Seitens AN wurde umgehend mit dem kontrollierten Herunterfahren der Baustelle begonnen. Am 20.03 2020 wurde seitens des AG ein Schreiben bezüglich der Wiederaufnahme der Baustellentätigkeiten, welche unter Einhaltung der seitens Regierung vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen möglich sind, übermittelt. Seitens AN wurde am 01.04.2020 ein Konzept für die weiterführenden Arbeiten unter Einhaltung der Vorgaben der Regierung an den AG übermittelt. Der vorgeschlagenen Vorgehensweise des AN wurde seitens AG zugestimmt. Daraufhin erfolgte die Wiederaufnahme der Arbeiten mit 14.04.2020. Aufgrund der damit verbundenen Mehraufwände für die zeitgebundenen Kosten der Baustelle inkl. alle damit verbundenen Lieferanten und Subunternehmer entstanden dem AN Mehrkosten, welche in gegenständlicher Änderung abgegolten sind.</P>
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        <P>Hauptauftrag: S07 Riegersdorf - Dobersdorf - S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, BL06 Kunstbauten Lafnitztal Objekte S7.21 und S7.22</P>
        <P>Änderung AA012:</P>
        <P>Am 16.03.2020 wurden die Bauarbeiten auf Anweisung des AG bis auf weiteres eingestellt. Seitens AN wurde umgehend mit dem kontrollierten Herunterfahren der Baustelle begonnen. Am 20.03 2020 wurde seitens des AG ein Schreiben bezüglich der Wiederaufnahme der Baustellentätigkeiten, welche unter Einhaltung der seitens Regierung vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen möglich sind, übermittelt. Seitens AN wurde am 01.04.2020 ein Konzept für die weiterführenden Arbeiten unter Einhaltung der Vorgaben der Regierung an den AG übermittelt. Der vorgeschlagenen Vorgehensweise des AN wurde seitens AG zugestimmt. Daraufhin erfolgte die Wiederaufnahme der Arbeiten mit 14.04.2020. Aufgrund der damit verbundenen Mehraufwände für die zeitgebundenen Kosten der Baustelle inkl. alle damit verbundenen Lieferanten und Subunternehmer entstanden dem AN Mehrkosten, welche in gegenständlicher Änderung abgegolten sind.</P>
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          <OFFICIALNAME>Kostmann GesmbH, Zentrale</OFFICIALNAME>
          <NATIONALID>FN195813k</NATIONALID>
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        <P>Die gegenständliche Änderung war trotz gebotener Sorgfaltspflicht für den Auftraggeber nicht ersichtlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers für den Auftraggeber zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung führen, da eine zeitliche Unterbrechung des Auftrages die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden und auch unzählige Schnittstellenprobleme aufwerfen würde. In weiterer Folge wäre der Auftraggeber auch mit beachtlichen Zusatzkosten aufgrund von Einarbeitungen, Vorbereitungsmaßnahmen, unvermeidbarer Parallelbearbeitung bzw. allfälligen Stehzeiten konfrontiert.</P>
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      <VAL_TOTAL_BEFORE CURRENCY="EUR">17440178.77</VAL_TOTAL_BEFORE>
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        <P>S07 Riegersdorf - Dobersdorf - S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, BL06 Kunstbauten Lafnitztal Objekte S7.21 und S7.22</P>
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