<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?><onlb xmlns="http://www.oenorm.at/schema/A2063/2021-03-01"><metadaten><erstelltam>2026-03-25T15:42:56Z</erstelltam><dateiname>LB-OO-014.onlb</dateiname><programmsystem>ABK8-LB (www.abk.at)</programmsystem><programmversion>V8.6b-G113-hf</programmversion></metadaten><lbkenndaten><bezeichnung>LG 00 Besondere Vergabe- u. Vertragsbedingungen </bezeichnung><herausgeber><firma><name>ÖBB</name></firma></herausgeber><lbkennung>OO</lbkennung><versionsnummer>14</versionsnummer><versionsdatum>2026-04-01</versionsdatum><status>freigegeben</status><downloadurl>http://www.provia.at</downloadurl></lbkenndaten><lbkenndaten-vorversion><bezeichnung>LG 00 Besondere Vergabe- u. Vertragsbedingungen </bezeichnung><herausgeber><firma><name>ÖBB</name></firma></herausgeber><lbkennung>OO</lbkennung><versionsnummer>13</versionsnummer><versionsdatum>2022-01-01</versionsdatum><status>freigegeben</status><downloadurl>http://www.provia.at</downloadurl></lbkenndaten-vorversion><svb><aenderungskennzeichnungen><lbversion>7</lbversion></aenderungskennzeichnungen></svb><lg-liste><lg nr="00"><lg-eigenschaften><ueberschrift>Besondere Vergabe- u. Vertragsbedingungen</ueberschrift><vorbemerkung><p>Erklärung des Bieters:</p>
<p>Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass</p>
<ul><li>er die Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen kennt;</li><li>er über die erforderliche Befugnis zur Annahme des Auftrages in Österreich sowie, soweit für die Leistungserbringung erforderlich, über die Befugnis eines Eisenbahnverkehrsunternehmens in Österreich verfügt und über die Dauer der Leistungserbringung aufrecht erhält und soweit er für Teilleistungen nicht über die Befugnis verfügt, diese nur durch befugte Subunternehmer durchführen lässt. Zusatz für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften erklären, dass sie, wenn nicht alle Mitglieder der Bietergemeinschaft über die vollständige Befugnis verfügen, die einzelnen Mitglieder nur jene Leistungen ausführen, für welche sie die jeweilige Befugnis innehaben. <br/>Bei Fahrten auf Gleisanlagen: Wenn nicht anders angeführt, müssen alle Fahrten auf Gleisanlagen in Eigenverantwortung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) durchgeführt werden (Triebfahrzeugführer mit Strecken- und Ortskenntnis, SKL-Anordnung, inkl. aller Gebühren). Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften oder Beauftragung von Subunternehmen für die Leistungserbringung, ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, welches dieser Unternehmen die Funktion des verantwortlichen EVU übernimmt;</li><li>er sich über die anwendbaren Eisenbahnbetriebsvorschriften (insbesondere Regelwerk 90.01) Kenntnis verschafft hat und im Angebot berücksichtigt hat;</li><li>er sich über die Einflüsse des Bahnbetriebs und deren Auswirkungen auf die Leistungserbringung informiert hat und sich laufend informieren wird, und ferner, dass er alle örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Beschaffenheit des Erfüllungsorts, die Zufahrtsmöglichkeiten und alle sonstigen für die Leistungserbringung maßgeblichen Umstände festgestellt und bei der Preisbildung berücksichtigt sowie die für das Angebot erforderlichen Unterlagen eingehend geprüft hat.</li><li>er nur solches Personal einsetzt, welches zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die jeweils erforderlichen Ausbildungen und Unterweisungen verfügt;</li><li>er die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung in eigener Verantwortung einschließlich des Einsatzes seiner Geräte und Schienenfahrzeuge übernehmen wird;</li><li>die eingesetzten Arbeitsmittel einschließlich Geräte über die erforderlichen Zulassungen und Prüfungen einschließlich Prüfplaketten verfügen;</li><li>er die ausgeschriebene Leistung zu diesen Bestimmungen und den von ihm angegebenen Preisen erbringen kann;</li><li>er sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot bindet;</li><li>sein eingereichter EDV-Ausdruck/Datenträger dem vom AG erstellten Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis entspricht und im Falle eines Widerspruches nur das Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis des AG verbindlich ist;</li><li>er, in Kenntnis der auf www.provia.at unter „Impressum“ verfügbaren Informationen zur Verarbeitung seiner Daten, in die automationsunterstütze Verarbeitung seiner bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung im Zusammenhang mit der Ausschreibung, dem Vertrag bzw. dessen Abwicklung einwilligt.</li></ul>
<p>Irrtum:<br/>Die Anfechtung und die Anpassung des Angebotes und des Vertrages sowie aller späteren Ergänzungen des Angebotes und des Vertrages aus dem Titel des Irrtums werden ausgeschlossen.</p>
<p>Anti-Korruptionsbestimmungen; Geheimhaltung vertraulicher Informationen – Urheberrecht:<br/>Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der AGB. </p>
<p>Zusatz für Bietergemeinschaften:<br/>Mit der Abgabe des Angebotes erklärt die Bietergemeinschaft ausdrücklich, im Auftragsfall die Leistungen in Form einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.</p>
<p>Gender-Hinweis:<br/>Gleichberechtigung ist uns sehr wichtig, aber auch auf die Lesbarkeit unserer Ausschreibungen legen wir großen Wert. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir daher auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen und weiblichen Sprachformen bei personenbezogenen Hauptwörtern (Bezeichnungen) und wird durchgängig die männliche Form benutzt. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes sind diese Bezeichnungen als nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten, sondern schließen alle Geschlechter gleichermaßen mit ein.</p>
</vorbemerkung>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ersatz Bezeichnung ÖBB 40 durch Regelwerk 90.01</p>
<p>Detaillierung bei Fahrten auf Gleisanlagen, dass die EVU-Befugnis erforderlich ist, wenn der AN den Triebfahrzeugführer stellt.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></lg-eigenschaften><ulg-liste><ulg nr="A1"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Grundlagen Vergabeverfahren</ueberschrift><vorbemerkung><p>Der Bieter hat sich bei der Erstellung und der Einreichung des Angebots an die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes idgF zu halten.</p>
<p>Das Angebot (einschließlich des Leistungsverzeichnisses) ist den nachstehenden Bedingungen entsprechend vollständig auszufertigen.</p>
<p>Das Angebot samt allen Beilagen ist in deutscher Sprache und in Euro (EUR) zu erstellen. Werden vom Bieter vorzulegende Bescheinigungen bzw Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache anzuschließen.</p>
<p>Die Preise sind stets als Nettopreise im Sinne des § 11 des Umsatzsteuergesetzes 1994 und nach den Bestimmungen der ÖNORM B 2061, den einschlägigen ÖNORMEN oder sonstigen Normen zu ermitteln und dem Leistungsverzeichnis entsprechend aufgegliedert in dieses einzusetzen. Die Umsatzsteuer wird erst dem Gesamtpreis hinzugerechnet. Auf Verlangen der vergebenden Stelle sind die zu einer vertieften Angebotsprüfung erforderlichen Unterlagen (z.B. K-Blätter) vorzulegen und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.</p>
<p>Alternativ- und Abänderungsangebote sind, sofern in 00A4 nichts anderes bestimmt ist, unzulässig; das gilt auch für Verhandlungsverfahren und Direktvergaben.</p>
<p>Der Preisnachlass für eine Leistung gilt auch für Vertragsanpassungen infolge von Leistungsabweichungen sowie für Mengenänderungen ohne Leistungsabweichung.</p>
<p>Ist ein Preisnachlass vom Auftragnehmer in einer bestimmten Summe angegeben, so wird diese zur Auftragssumme oder zu jenem Teil derselben, für den der Preisnachlass gewährt wird, ins Verhältnis gesetzt und danach in einen prozentuellen Preisnachlass umgerechnet.</p>
<p>Für die Prüfung der Angebote sowie die Wahl des Angebots für den Zuschlag sind die Bestimmungen des § 249 und des § 302 in Verbindung mit § 299 Abs 3 BVergG idgF maßgeblich.</p>
<p>Für die Kontrolle dieses Vergabeverfahrens zuständige Vergabekontrollbehörde ist das Bundesverwaltungsgericht.</p>
</vorbemerkung><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Vergabegegenstand</stichwort><langtext><p>Die gegenständliche Vergabe umfasst folgende Leistungen: <al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition>
</grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>AG: Infra</stichwort><langtext><p>Auftraggeber ist die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft <br/>Praterstern 3<br/>1020 Wien <br/>FB-Nr.: 71396w <br/>DVR-Nr.: 0063533 <br/>UID-Nr.: ATU16210507</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>9</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="23"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>AG: Konzern; vergeb.Stelle: Infra</stichwort><langtext><p>Auftraggeber ist die ÖBB-Holding Aktiengesellschaft <br/>FB-Nr.: 247642f <br/>sowie die mit ihr im Sinne des § 189a Ziff 8 UGB verbundenen Gesellschaften.</p>
<p>Vergebende Stelle ist: <br/>ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft <br/>Praterstern 3<br/>1020 Wien <br/>FB-Nr.: 71396w <br/>DVR-Nr.: 0063533 <br/>UID-Nr.: ATU16210507</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="31"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Ausschreibungsunterlagen</stichwort><langtext><p>Der Ausschreibung liegen folgende Pläne bzw. Unterlagen bei: <br/><al></al><br/>Der Ausschreibung angeschlossene Pläne sind keine Ausführungspläne, sie dienen nur der Kalkulation.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>11</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="32"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>einzusehende Unterlagen</stichwort><langtext><p>Die in den Ausschreibungsunterlagen angeführten Muster können nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung mit <br/><al></al><br/>eingesehen werden.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>11</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="33"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>projektbezogene Auskünfte</stichwort><langtext><p>Auskünfte zum Projekt werden erteilt von: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="34"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Terminvereinbarungen Besichtigung</stichwort><langtext><p>Terminvereinbarungen zur Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten gemäß Pkt. 4.2.1.4 der ÖNORM B 2118 erfolgen durch: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>9</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="61"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Benachrichtigungen an Unternehmer: ProVia</stichwort><langtext><p>Für die rechtsgültige Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren gilt jene elektronische Adresse als bekannt gegeben, die auf der Plattform ProVia eingetragen ist (Login des Unternehmers).</p>
<p>Bei Bietergemeinschaften gilt: <br/>- bei elektronischer Abgabe die elektronische Adresse desjenigen Partners, der das Angebot einreicht (Upload); <br/>- bei schriftlicher Abgabe die elektronische Adresse desjenigen Partners, der als federführend (Kuvert) angegeben ist.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>11</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="64"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Benachrichtigungen an AG: ProVia; E-Mail</stichwort><langtext><p>Für die rechtsgültige Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren wird </p>
<p>- für Anfragen zu den Ausschreibungsunterlagen als Kommunikationsform die Plattform ProVia mit der Funktion "Frage stellen" in der Registerkarte "Fragen und Antworten" festgelegt. Fragen sind so zu formulieren, dass ein Rückschluss auf die Identität des Fragestellers nicht möglich und daher eine Beantwortung dieser Frage an alle Bieter möglich ist. Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Bieter wird der Auftraggeber Antworten auf Fragen sowie Auskünfte – sofern diese von allgemeinem Interesse sein können – anonymisiert und gleichzeitig per E-Mail an alle Bieter erteilen. </p>
<p>- für sonstige Informationen seitens des Auftraggebers / vergebende Stelle folgende elektronische Adresse bekannt gegeben: <al></al><br/>Die zulässigen Kommunikationsmittel und Adressen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung werden bei Beginn der Leistungserbringung einvernehmlich festgelegt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="73"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Ausscheiden bei Rechenfehler</stichwort><langtext><p>Rechnerisch fehlerhafte Angebote werden nicht weiter berücksichtigt, wenn die Summe der Absolutbeträge aller Berichtigungen - erhöhend oder vermindernd - 2vH oder mehr des ursprünglichen Gesamtpreises ohne Umsatzsteuer beträgt. Berichtigungen von Seitenüberträgen der Zwischensummen im Angebot (Übertragungsfehler), mit denen nicht weitergerechnet wurde, bleiben dabei unberücksichtigt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="75"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Einschränkung Bewerber- oder Bietergemeinschaften</stichwort><langtext><p>Die Anzahl der Mitglieder einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft ist mit der auf der Plattform ProVia angegebenen Anzahl an Mitgliedern beschränkt (siehe Registerkarte Verfahrensdaten des Verfahrens).</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung Bewerbergemeinschaft</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="81"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Vertraulichkeitserklärung</stichwort><langtext><p>Der Bieter stimmt der Vertraulichkeitserklärung auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Erklärungen" zu und verpflichtet sich diese spätestens über Aufforderung unterfertigt vorzulegen.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="82"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Verpfl. iZm Sanktionen</stichwort><langtext><p>Mit Vertragsabschluss treten folgende Verpflichtungen des AN ein:</p>
<p>Der AN sichert zu, dass weder er noch die Mitglieder der Unternehmensgruppe, der er gegebenenfalls angehört, sowie seine oder deren Mitglieder der Leitungs- oder Aufsichtsorgane (i) unmittelbar mit Wirtschafts-, Finanzsanktionen oder Embargos, erlassen durch EU, UN, USA oder andere relevante Sanktionsbehörden („Sanktionen“) belegt sind und (ii) weder unmittelbar noch mittelbar von einzelnen oder mehreren Personen, welche mit Sanktionen belegt sind (durch Anteilseigentum oder faktische Kontrolle), kontrolliert werden und (iii) auch nicht im Auftrag oder Namen solcher sanktionierter Einheiten bzw. Personen handeln. Der AN hat dem AG Änderungen dieser Umstände während der Vertragslaufzeit unverzüglich bekannt zu geben.</p>
<p>Der AN sichert zu, gegen keine anwendbaren Sanktionen zu verstoßen und seine Geschäftstätigkeit sowie seine Geschäftspartner, Zulieferanten und Subunternehmer regelmäßig auf eine Sanktionsbetroffenheit zu überprüfen.</p>
<p>Der AN wird den AG unverzüglich über anhängige oder angedrohte gerichtliche oder behördliche Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen die anwendbaren Sanktionen gegen ihn, die Mitglieder der Unternehmensgruppe, der er gegebenenfalls angehört, oder die Mitglieder der jeweiligen Leitungs- oder Aufsichtsorgane informieren und auf Anforderung entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Zusicherungen und bei einer Sanktionierung des AN ist der AG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Der AN hält den AG für allfällige aus einem Verstoß gegen diese Zusicherung entstehende Schäden vollumfänglich schad- und klaglos.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="83"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Drittstaatenklausel</stichwort><langtext><p>Im Hinblick auf Unternehmer aus Drittländern im Sinne der Definition des § 303 Abs 1 BVergG behält sich der Auftraggeber im Einklang mit § 193 Abs 2 BVergG sowie der einschlägigen Rechtsprechung nach seinem freien Ermessen und aus welchen Gründen auch immer vor,</p>
<p>• diese Unternehmer als Bieter auch nach dessen Zulassung zum Vergabeverfahren jederzeit und auch ohne Angabe von Gründen vom Vergabeverfahren auszuschließen (Ausschluss des Unternehmers vom Vergabeverfahren bzw. Ausscheiden des Angebots), oder</p>
<p>• diese Unternehmer als Bieter während des Vergabeverfahrens im Vergleich zu Unternehmern aus EU-Mitgliedstaaten jederzeit unterschiedlich zu behandeln bzw. zu diskriminieren (z.B. Bewertungsanpassung des Angebotes im Vergleich zu den Angeboten der übrigen Unternehmer)</p>
<p>• diese Unternehmer als Subunternehmer bzw. Zulieferer abzulehnen.</p>
<p>Ein Unternehmer stammt aus einem Drittland, wenn er die Staatsangehörigkeit eines Drittlands besitzt bzw. der satzungsmäßige Sitz, die Hauptverwaltung oder die Hauptniederlassung des Unternehmers in einem Drittland liegt.</p>
<p>Liegt eine Bietergemeinschaft vor, so gilt diese Regelung auch dann, wenn lediglich ein einziges Mitglied der Bietergemeinschaft ein Unternehmer aus einem Drittland ist.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="A2"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Vergabeverfahren</ueberschrift><vorbemerkung><p>Angaben zum Verfahren erhalten Sie auf der Plattform ProVia direkt über "https://www.provia.at" und Ihrem "Login".<br/>Interessierte Unternehmen stimmen bei einer Registrierung auf ProVia, das heißt beim Anlegen eines ProVia-Nutzers, bzw. durch die Verwendung des Bieterportals automatisch den Nutzungsbedingungen von ProVia zu (siehe Hinweis auf der Startseite www.provia.at). Die Nutzungsbedingungen der Ausschreibungsplattform ProVia sind Teil der Ausschreibungsunterlagen dieses Vergabeverfahrens.<br/>Der Verhaltenskodex für Lieferant:innen (siehe Infoblatt auf der Plattform ProVia unter "Service / Download / Erklärungen, Nachweise, Muster / Erklärungen) ist Teil der Ausschreibungsunterlagen dieses Vergabeverfahrens.</p>
</vorbemerkung><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>OSB</stichwort><langtext><p>Die Vergabe erfolgt nach den Sektorenbestimmungen des BVergG für den Oberschwellenbereich und den dazu ergangenen Verordnungen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="12"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>USB</stichwort><langtext><p>Die Vergabe erfolgt nach den Sektorenbestimmungen des BVergG für den Unterschwellenbereich und den dazu ergangenen Verordnungen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="13"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Teilnahmeantragsfrist/Angebotsfrist</stichwort><langtext><p>Als Ende der Teilnahmeantragsfrist/Angebotsfrist gilt das auf der Plattform ProVia angegebene Datum (siehe Registerkarte Angebote oder Teilnahmeantrag des Verfahrens).</p>
<p>Angaben zur Angebotsfrist im Lang-LV gelten nachrangig.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="14"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Zuschlagsfrist</stichwort><langtext><p>Als Zuschlagsfrist gilt die auf der Plattform ProVia angegebene Dauer (siehe Registerkarte Verfahrensdaten des Verfahrens).</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="15"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bekanntgabe Gebührenkategorie</stichwort>
<langtext><p>Die Gebührenkategorie gemäß § 340 BVergG entnehmen Sie der Plattform Provia (siehe Registerkarte Verfahrensdaten des Verfahrens).</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="20"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Verfahrensart; Angebotsöffnung nicht öffentlich</stichwort><langtext><p>Die Verfahrensart entnehmen Sie der Plattform ProVia (siehe Registerkarte Verfahrensdaten des Verfahrens).</p>
<p>Die Angebotsöffnung findet nach Ablauf der Angebotsfrist statt. Bieter sind nicht berechtigt, an der Angebotsöffnung teilzunehmen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="23"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Short-Listing Vorinfo</stichwort><langtext><p>Der AG behält sich vor, im Verlauf des Verfahrens ein vorangekündigtes Short-Listing (Verringerung der Anzahl der Angebote anhand der Zuschlagskriterien) durchzuführen. Entscheidet sich der AG für das Short-Listing, wird den Bietern die Gelegenheit geben, ihr Angebot nachzubessern. Auf Basis der nachgebesserten Angebote wird das Short-Listing durchgeführt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Sprachliche Anpassung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="24"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Short-Listing konkret</stichwort><langtext><p>Bereits auf Grundlage der Erstangebote wird der AG ein Short-Listing durchführen. <br/>Die Entscheidung über die Short-List erfolgt ausschließlich auf Basis der Zuschlagskriterien. Der AG wird die <al></al> bestgereihten Angebote in die Short-List aufnehmen. <br/>Der AG behält sich vor, im Verlauf des Verfahrens ein weiteres vorangekündigtes Short-Listing durchzuführen. Entscheidet sich der AG für das Short-Listing, wird den Bietern die Gelegenheit gegeben, ihr Angebot nachzubessern. Auf Basis der nachgebesserten Angebote wird das Short-Listing durchgeführt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Sprachliche Anpassung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="31"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Einreichen der Angebote</stichwort><langtext><p>Das Einreichen der Angebote hat in der auf der Plattform ProVia angegeben "Abgabeart" zu erfolgen (siehe Registerkarte Ausschreibung des Verfahrens).</p>
<p>Sofern die Abgabeart "schriftlich" zulässig ist, hat diese an die auf der Plattform ProVia angegebene Adresse zu erfolgen (siehe Info unter Ausschreibung des Verfahrens).</p>
<p>Sofern die Abgabeart „elektronisch“ zulässig ist, sind folgende Bestimmungen einzuhalten:</p>
<p>Das Angebot ist unter Verwendung der beigestellten Unterlagen zu erstellen, gegebenenfalls mit sonstigen Angebotsbestandteilen rechtsgültig gefertigt innerhalb der Angebotsfrist auf der Bieterseite der Plattform ProVia hochzuladen und durch die Funktion "Angebot einreichen" einzureichen.</p>
<p>Der Bieter hat das Angebot mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ein Angebot gilt dann als qualifiziert elektronisch signiert, wenn einer der folgenden taxativ angeführten Fälle vorliegt:</p>
<ul><li>Das Angebot wird nach dem Hochladen aller seiner Bestandteile auf ProVia über die seitens ProVia zur Verfügung gestellte Signaturfunktion mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.</li><li>Bei einer Signierung außerhalb ProVia wird der von ProVia heruntergeladene Angebotshauptteil mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und in signierter Form hochgeladen und eingereicht.</li><li>Die Bestandteile des Angebots befinden sich in einer einzigen Datei und diese Datei wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und in signierter Form hochgeladen und eingereicht.</li><li>Die Bestandteile des Angebots werden gesondert mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und in signierter Form hochgeladen und eingereicht.</li></ul>
<p>In allen anderen Fällen ist von einem Fehlen der qualifizierten elektronischen Signatur auszugehen.</p>
<p>Das Fehlen der qualifizierten elektronischen Signatur stellt bei Vorliegen eines eindeutigen Bindungswillens einen behebbaren Mangel dar. Ein eindeutiger Bindungswille liegt nur dann vor, wenn das Angebot nicht unverbindlich (ohne Bindungswillen, z.B. freibleibend) formuliert ist und zumindest</p>
<ul><li>der von ProVia automatisch generierte Angebotshauptteil, oder</li><li>das ausgepreiste Leistungsverzeichnis</li></ul>
<p>auf dem Bieterportal der ProVia hochgeladen und eingereicht wurde bzw. wurden, unabhängig davon, von welcher Art und/oder Qualität eine allfällig angebrachte Signatur ist.</p>
<p>Die Verbesserung einer fehlenden qualifizierten elektronischen Signatur hat durch Nachreichung</p>
<ul><li>des im Zuge der Abgabe von ProVia automatisch generierten und unveränderten Angebotshauptteils bzw.</li><li>des unveränderten ausgepreisten Leistungsverzeichnisses samt den unveränderten übrigen Bestandteilen des Angebots (allenfalls in einer einzigen Datei),</li></ul>
<p>welche jeweils mit einer rechtsgültigen qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein müssen, zu erfolgen.</p>
<p>Als Uhrzeit gilt ausschließlich die Serverzeit der Plattform, die mit dem Anmelden auf der Anwendungsseite angezeigt wird.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Reduktion der Bestimmungen zum "schriftlichen" und "elektronischen" Angebot</p>
<p>Detaillierung der Bestimmung zur qualifizierten elektronischen Signatur </p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="41"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Datenträger nach ÖN A 2063-1</stichwort><langtext><p>Das auch in Form eines Datenträgers nach ÖNORM A 2063-1 bereit gestellte Leistungsverzeichnis ist jedenfalls für die Erstellung des Angebotes zu verwenden. Ein eventuell erforderliches Programm zum Einlesen, Ausfüllen und Ausgeben eines ÖNORM-Datenträgers kann von der Plattform ProVia unter "Service / Wissenswertes zu ProVia / Angebotssoftware" kostenlos zur Installation heruntergeladen werden.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="A3"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Eignung, Subunternehmer</ueberschrift><vorbemerkung><p>Zeitpunkt der Eignung:</p>
<p>Der Bewerber bzw. Bieter und dessen Subunternehmer müssen die nachstehend festgelegten Eignungskriterien als unternehmensspezifische Mindestanforderungen in dem gemäß § 250 Abs 1 BVergG für die jeweilige Verfahrensart genannten Zeitpunkt bzw spätestens zu einem unter den § 250 Abs 2 BVergG genannten Zeitpunkten erfüllen.</p>
<p>Eignungsnachweise:</p>
<p>Sofern die Eignungsnachweise des Unternehmens nicht in aktueller Ausgabe im Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) hinterlegt bzw. beim AG nicht ausreichend bekannt sind, sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen. Sind die Eignungsnachweise des Bewerbers bzw. Bieters im ANKÖ hinterlegt, so hat er für die laufende Aktualisierung der darin enthaltenen Informationen selbst zu sorgen. Eine Nachforderung von Informationen/Unterlagen auf aktuellstem Stand bleibt dem AG jedenfalls vorbehalten.</p>
<p>Sofern in den Ausschreibungsunterlagen die Durchführung von Leistungen durch einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker, durch ein befugtes Vermessungsbüro bzw. durch eine akkreditierte Prüfstelle oä verlangt sind, sind diese spätestens vor Durchführung der Leistung dem Auftraggeber zu nennen und der Nachweis der Innehabung der Berechtigung vorzulegen. Eine allfällige Nennung als Subunternehmer im Angebot ist nicht zweckmäßig und erforderlich und führt ein Unterlassen der Nennung, selbst dann, wenn der Bieter die Berechtigung selbst nicht hat, nicht zum Ausscheiden des Angebotes.</p>
<p>Subunternehmer:</p>
<p>Einzelne Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) sind keine Subunternehmer. Konzernbetriebe von AN bzw. von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft, welche eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, gelten als Subunternehmer.</p>
<p>Gemäß § 2 Z 34 BVergG ist ein Subunternehmer ein Unternehmer, der Teile des an den Auftragnehmer erteilten Auftrages ausführt. Die bloße Lieferung von Waren oder Bestandteilen, die zur Erbringung einer Leistung erforderlich sind, ist keine Subunternehmerleistung. Der Begriff des Subunternehmers erfasst jeden Subunternehmer in der gesamten Subunternehmerkette.</p>
<p>Nicht unter den Begriff des Subunternehmers fallen: Hilfsunternehmer: Unternehmer, der den Auftragnehmer in die Lage versetzt, den Auftrag zu erfüllen (aber nicht einen Teil der ausgeschriebenen Leistung übernimmt), z.B. Vermietung/Wartung von Geräten, die der Auftragnehmer zur Leistungserbringung benötigt oder Arbeitskräfteüberlassung.</p>
</vorbemerkung>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung zu Zeitpunkt der Eignung</p>
<p>Aufnahmewerber durch Auftragnehmer ersetzt</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>berufliche Befugnis</stichwort><langtext><p>Der Bewerber, Bieter bzw. alle Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen über die zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen notwendigen gesetzlichen Befugnisse verfügen.</p>
<p>Der Nachweis ist durch die Vorlage der entsprechenden Befugnisnachweise (z.B. Gewerberegisterauszug) zu führen.</p>
<p>Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Stichtag ist das Abgabedatum des Teilnahmeantrages/Angebotes.</p>
<p>Ausländische Bewerber bzw. Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und eine behördliche Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber auf Aufforderung einzuleiten und einen Nachweis darüber dem AG vorzulegen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ergänzt</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>berufl.Zuverl - Erklärung</stichwort><langtext><p>Der Bewerber, Bieter bzw. alle Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen die berufliche Zuverlässigkeit gemäß § 249 Abs 1 und 2 BVergG besitzen.</p>
<p>Der Nachweis ist durch Vorlage der rechtsverbindlich gefertigten Erklärung zur beruflichen Zuverlässigkeit gemäß Muster auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Nachweis Zuverlässigkeit / ÖBB Infrastruktur AG" zu erbringen.</p>
<p>Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</p>
<p>Hinweis: Der AG behält sich ausdrücklich vor, in jedem Stadium des Vergabeverfahrens aktuelle, ergänzende Nachweise zur beruflichen Zuverlässigkeit (insbesondere Strafregisterauszüge, Registerauskunft für Verbände) nachzufordern.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung des Alters der Nachweis ab Vorlage</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="22"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>berufl.Zuverl - Handelsreg.</stichwort><langtext><p>Der Bewerber, Bieter bzw. alle Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen die berufliche Zuverlässigkeit gemäß § 249 Abs 1 und 2 BVergG besitzen.</p>
<p>Der Nachweis ist durch einen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes des Unternehmers zu erbringen.</p>
<p>Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung des Alters der Nachweis ab Vorlage</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="24"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>berufl.Zuverl - SV/Finanz</stichwort><langtext><p>Der Bewerber, Bieter bzw. alle Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen die berufliche Zuverlässigkeit gemäß § 249 Abs 1 und 2 BVergG besitzen.</p>
<p>Der Nachweis ist durch Vorlage einer Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und einer Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes des Unternehmers oder durch einen Auszug der "Daten des Steuerkontos" zu erbringen.</p>
<p>Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung des Alters der Nachweis ab Vorlage</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="32"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort-kurz>f+wLF - Haftpflichtversich</stichwort-kurz><stichwort-luecke></stichwort-luecke><langtext><p>Der Bewerber, Bieter bzw. alle Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine entsprechende Haftpflichtversicherung, mit einem Deckungsvolumen für Personen- und Sachschäden von mind. EUR <al></al> besitzen. </p>
<p>Der Nachweis hat durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung mit Angabe über die Versicherungssumme und -laufzeit zu erfolgen.</p>
<p>Jede Änderung ist dem Auftraggeber mitzuteilen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Streichung von Vermögensschäden</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="34"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>f+wLF - Umsatz spartenspezifisch</stichwort><langtext><p>Der Bewerber bzw. Bieter muss für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einen spartenspezifischen Mindestjahresumsatzes von EUR <al></al> Mio.je Geschäftsjahr haben. Herangezogen wird der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre oder ein kürzerer Tätigkeitszeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht.</p>
<p>Sparte: <al></al></p>
<p>Der Nachweis hat durch eine Erklärung des Unternehmers über den spartenspezifischen Mindestjahresumsatz (aufgeschlüsselt nach Umsatz je Geschäftsjahr) der letzten 3 Jahre zu erfolgen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition>
</grundtextnr><grundtextnr nr="35"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>f+wLF - Umsatz</stichwort><langtext><p>Der Bewerber bzw. Bieter muss für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einen Mindestgesamtjahresumsatzes von EUR <al></al> Mio. je Geschäftsjahr haben. Herangezogen wird der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre oder ein kürzerer Tätigkeitszeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht.</p>
<p>Der Nachweis hat durch eine Erklärung des Unternehmers über den Mindestgesamtjahresumsatz (aufgeschlüsselt nach Umsatz je Geschäftsjahr) der letzten 3 Jahre zu erfolgen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="37"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>f+wLF - Bonität (KSV)</stichwort><langtext><p>Der Bewerber, Bieter bzw. alle Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine entsprechende Bonität, welche kein erhöhtes Risiko ergibt (z.B. Rating an Hand des KSV max. 399), haben.</p>
<p>Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung des Alters der Nachweis ab Vorlage</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="42"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>tLF-Anforderung: Projekt Bau</stichwort><langtext><p>Für die Vergabe der Arbeiten kommen nur Unternehmen in Betracht, die gewährleisten, dass sie über die erforderliche technische Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebenen Leistungen über die gesamte Bauzeit verfügen und vergleichbare Arbeiten in den letzten 10 Jahren bereits durchgeführt haben.</p>
<p>Es sind mindestens <al></al> bis maximal <al></al> vergleichbare Aufträge mit einem Auftragswert für alle Aufträge von insgesamt mindestens EUR <al></al> (exkl. USt.) vorzuweisen.</p>
<p>Als Nachweis sind vorzulegen: <br/>Eine Liste der in den letzten zehn Jahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) erbrachten Referenzprojekte mit Angabe des Ortes, der Zeit (Monat/Jahr) und des Wertes der Leistungserfüllung sowie des AG einschließlich der Kontaktpersonen des AG; sofern davon Leistungen in Arbeitsgemeinschaften erbracht wurden, ist der Anteil des Unternehmers an der Leistungserbringung anzugeben. <br/>Aufträge, welche nur zum Teil in den Zeitraum der letzten zehn Jahre fallen, werden nur anteilsmäßig über die Zeit gewertet. <br/>Referenzen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften werden dann gewertet, wenn eine maßgebliche Beteiligung von mindestens 25 % oder die Wahrnehmung einer technischen Geschäftsführung oder die Stellung des Bauleiters nachgewiesen wird.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen>
</pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="43"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>tLF-Anforderung: Projekt Bau + Eisenbahnbetrieb</stichwort><langtext><p>Für die Vergabe der Arbeiten kommen nur Unternehmen in Betracht, die gewährleisten, dass sie über die erforderliche technische Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebenen Leistungen, auch im Hinblick auf die Bauherstellung im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sowie die entsprechende Leistungsfähigkeit über die gesamte Bauzeit verfügen und vergleichbare Arbeiten in den letzten 10 Jahren bereits durchgeführt haben.</p>
<p>1) Es sind mindestens <al></al> bis maximal <al></al> vergleichbare Aufträge (jedoch nicht in Hinblick auf die Bauherstellung im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb) mit einem Auftragswert für alle Aufträge von insgesamt mindestens EUR <al></al> (exkl. USt.) vorzuweisen.</p>
<p>2) Weiters sind mindestens <al></al> Aufträge vorzuweisen, bei denen die Arbeiten zumindest zum Teil im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb durchgeführt wurden und bei denen die Kenntnis der diesbezüglichen Regelungen der Betriebsvorschriften von Bedeutung waren. Die Aufträge dürfen auch mit den unter Punkt 1 genannten Aufträgen ident sein.</p>
<p>Als Nachweis sind vorzulegen: <br/>Eine Liste der in den letzten zehn Jahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) erbrachten Referenzprojekte gemäß 1) und 2) mit Angabe des Ortes, der Zeit (Monat/Jahr) und des Wertes der Leistungserfüllung sowie des AG einschließlich der Kontaktpersonen des AG; sofern davon Leistungen in Arbeitsgemeinschaften erbracht wurden, ist der Anteil des Unternehmers an der Leistungserbringung anzugeben.<br/>Aufträge, welche nur zum Teil in den Zeitraum der letzten zehn Jahre fallen, werden nur anteilsmäßig über die Zeit gewertet. <br/>Referenzen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften werden dann gewertet, wenn eine maßgebliche Beteiligung von mindestens 25 % oder die Wahrnehmung einer technischen Geschäftsführung oder die Stellung des Bauleiters nachgewiesen wird. </p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Präzisierung von Bahnbetrieb auf Eisenbahnbetrieb</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="44"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>tLF-Anforderung: Projekt Stahlbau</stichwort><langtext><p>Für die Vergabe der Arbeiten kommen nur Unternehmen in Betracht, die gewährleisten, dass sie über ein Zertifikat für die Herstellung von tragenden Bauteilen und Tragwerken aus Stahl gemäß ÖNORM EN 1090-1 verfügen sowie vergleichbare Arbeiten in den letzten 10 Jahren bereits durchgeführt haben.</p>
<p>Es sind mindestens <al></al> bis maximal <al></al> Eisenbahn- oder Straßenbrückentragwerk(e) aus Stahl, min. EXC <al></al>, Fahrbahnplatte <al></al>, mit einer Stützweite von mind. <al></al> m vorzuweisen.</p>
<p>Als Nachweis sind vorzulegen: <br/>Eine Liste der in den letzten zehn Jahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) erbrachten Referenzprojekte mit Angabe des Ortes, der Zeit (Monat/Jahr) und des Wertes der Leistungserfüllung sowie des AG einschließlich der Kontaktpersonen des AG; sofern davon Leistungen in Arbeitsgemeinschaften erbracht wurden, ist der Anteil des Unternehmers an der Leistungserbringung anzugeben. <br/>Aufträge, welche nur zum Teil in den Zeitraum der letzten zehn Jahre fallen, werden nur anteilsmäßig über die Zeit gewertet. <br/>Referenzen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften werden dann gewertet, wenn eine maßgebliche Beteiligung von mindestens 25 % oder die Wahrnehmung einer technischen Geschäftsführung oder die Stellung des Bauleiters nachgewiesen wird. </p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="49"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort-kurz>tLF-Anforderung: Geräte Bau</stichwort-kurz><stichwort-luecke></stichwort-luecke><langtext><p>Hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit muss die Ausstattung an Baugeräten und technischer Ausrüstung, über welche der Unternehmer für die Ausführung des Bauvorhabens verfügen wird, folgende Geräte umfassen: <br/><al></al></p>
<p>Zum Nachweis ist vorzulegen: <br/>Erklärung des Bewerbers bzw. Bieters, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Baugeräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Bauvorhabens verfügt bzw. zum Zeitpunkt der Ausführung verfügen wird.</p>
<p>Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung des Alters der Nachweis ab Vorlage</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="51"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Auftraggeberbestätigung</stichwort><langtext><p>Als Nachweis der erbrachten Referenzprojekte ist eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><vorherigeposition><lg>00</lg><ulg>A3</ulg><gtnr>44</gtnr></vorherigeposition></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="70"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Subunternehmer Offenlegung</stichwort><langtext><p>Sofern im Folgenden eine Einschränkung der Offenlegungspflicht für Subunternehmer festgelegt wird, werden die im Zuge des Vergabeverfahrens genannten, jedoch nicht verpflichtend zu nennenden Subunternehmer vom Auftraggeber nicht geprüft. Diese Subunternehmer sind dann bei tatsächlich beabsichtigtem Einsatz bei der Projektabwicklung dem Auftraggeber erneut zu nennen und ist deren Einsatz nur unter den Bedingungen gemäß § 363 BVergG zulässig.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="71"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Eignung durch Subunternehmer</stichwort><langtext><p>Wird der Nachweis der Eignung nur unter Heranziehung von Subunternehmern erbracht, so sind bei sonstigem Ausscheiden die Subunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag/Angebot namhaft zu machen. Die Verfügbarkeitserklärungen (gemäß Muster auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Erklärungen") der Subunternehmer müssen zum Ende der Teilnahmeantragsfrist/Angebotsfrist vorliegen. </p>
<p>Falls sich der Unternehmer zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Subunternehmern stützt, ist eine Erklärung über die solidarische Haftung der Subunternehmer beizubringen.</p>
<p>Genannte eignungsrelevante Subunternehmer: <br/><bl></bl></p>
<p>Die genannten eignungsrelevanten Subunternehmer müssen die notwendigen gesetzlichen Befugnisse entsprechend des Leistungsteils des Subunternehmers besitzen und durch die Vorlage der entsprechenden Befugnisnachweise (z.B. Gewerberegisterauszug) nachweisen. Nachweise dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Stichtag ist das Abgabedatum des Teilnahmeantrages/Angebotes.</p>
<p>Die genannten eignungsrelevanten Subunternehmer müssen die berufliche Zuverlässigkeit gemäß § 249 Abs 1 und 2 BVergG besitzen. Der Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit hat durch Vorlage sämtlicher für den Bieter geforderten Unterlagen zu erfolgen.</p>
<p>Die genannten eignungsrelevanten Subunternehmer müssen die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entsprechend des Leistungsteils des Subunternehmers besitzen. Der Nachweis hat durch</p>
<ul><li>eine Erklärung des Subunternehmers über den Gesamtjahresumsatz pro Jahr über die letzten 3 Geschäftsjahre, oder einen kürzeren Zeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht oder</li><li>eine entsprechende Bonität, welche kein erhöhtes Risiko ergibt (z.B. Rating an Hand des KSV max. 399) zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</li></ul>
<p>Die genannten eignungsrelevanten Subunternehmer müssen die technische Leistungsfähigkeit entsprechend des Leistungsteils des Subunternehmers besitzen.</p>
<p>Die Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.</p>
<p>Ergeben sich bei der Prüfung der Eignung Mängel, die nicht durch eine Aufklärung behoben werden können, so wird der Sektorenauftraggeber den betreffenden Subunternehmer ablehnen. Bei Ablehnung eines Subunternehmers kann der Bieter diesen einmalig ersetzen, sofern es dadurch nicht zu einer wesentlichen Änderung des Angebotes kommt. Eine wesentliche Änderung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Subunternehmer für Zuschlagskriterien herangezogen wird.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Verallgemeinerung für ein- und zweistufige Verfahren</p>
<p>Ergänzung letzter Absatz zum einmaligen Ersatz eines eignungsrelevanten Subunternehmers</p>
<p>Änderung des Alters der Nachweis zur Bonität ab Vorlage</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="73"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Subunternehmer wesentliche Leistungsteile</stichwort><langtext><p>Der Bieter hat zusätzlich zu jenen Subunternehmern, welche zur Erfüllung der Eignung herangezogen werden, mit dem Angebot, spätestens jedoch auf Aufforderung des Auftraggebers, bei sonstigem Ausscheiden lediglich alle Subunternehmer für folgende Leistungsteile zu nennen:</p>
<p><al></al></p>
<p>Genannte Subunternehmer (max drei Subunternehmer pro Leistungsteil):</p>
<p><bl></bl></p>
<p>Die Heranziehung von im Vergabeverfahren nicht genannten Subunternehmern bzw. ein Austausch der genannten Subunternehmer bei der Projektabwicklung ist nur unter den Bedingungen gemäß § 363 BVergG zulässig.</p>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die notwendigen gesetzlichen Befugnisse entsprechend dem Leistungsteil des Subunternehmers besitzen und durch die Vorlage der entsprechenden Befugnisnachweise (z.B. Gewerberegisterauszug) nachweisen. Nachweise dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Stichtag ist das Abgabedatum des Angebotes.</p>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die berufliche Zuverlässigkeit gemäß § 249 Abs 1 und 2 BVergG besitzen. Der Nachweis hat durch Vorlage der rechtsverbindlich gefertigten Erklärung zur beruflichen Zuverlässigkeit gemäß Muster auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Nachweis Zuverlässigkeit / ÖBB Infrastruktur AG" zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</p>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entsprechend dem Leistungsteil des Subunternehmers besitzen. Der Nachweis hat durch</p>
<ul><li>eine Erklärung des Subunternehmers über den Gesamtjahresumsatz pro Jahr über die letzten 3 Geschäftsjahre, oder einen kürzeren Zeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht oder</li><li>eine entsprechende Bonität, welche kein erhöhtes Risiko ergibt (z.B. Rating an Hand des KSV max. 399) zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</li></ul>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die technische Leistungsfähigkeit entsprechend des Leistungsteils des Subunternehmers besitzen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung des Alters der Nachweis zur Zuverlässigkeit und Bonität ab Vorlage</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition>
</grundtextnr><grundtextnr nr="74"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Subunternehmer EVU</stichwort><langtext><p>Der Bieter hat jene Subunternehmer, die als EVU für die Durchführung gleisgebundener Fahrten herangezogen werden mit dem Angebot, spätestens jedoch auf Aufforderung des Auftraggebers, bei sonstigem Ausscheiden zu nennen.</p>
<p>Genannte Subunternehmer (max drei Subunternehmer):</p>
<p><bl></bl></p>
<p>Die Heranziehung von im Vergabeverfahren nicht genannten Subunternehmern bzw. ein Austausch der genannten Subunternehmer bei der Projektabwicklung ist nur unter den Bedingungen gemäß § 363 BVergG zulässig.</p>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die notwendigen gesetzlichen Befugnisse entsprechend des Leistungsteils des Subunternehmers besitzen und durch die Vorlage der entsprechenden Befugnisnachweise (z.B. Gewerberegisterauszug) nachweisen. Nachweise dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Stichtag ist das Abgabedatum des Angebotes.</p>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die berufliche Zuverlässigkeit gemäß § 249 Abs 1 und 2 BVergG besitzen. Der Nachweis hat durch Vorlage der rechtsverbindlich gefertigten Erklärung zur beruflichen Zuverlässigkeit gemäß Muster auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Nachweis Zuverlässigkeit / ÖBB Infrastruktur AG" zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</p>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entsprechend des Leistungsteils des Subunternehmers besitzen. Der Nachweis hat durch</p>
<ul><li>eine Erklärung des Subunternehmers über den Gesamtjahresumsatz pro Jahr über die letzten 3 Geschäftsjahre, oder einen kürzeren Zeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht oder</li><li>eine entsprechende Bonität, welche kein erhöhtes Risiko ergibt (z.B. Rating an Hand des KSV max. 399) zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</li></ul>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die technische Leistungsfähigkeit entsprechend des Leistungsteils des Subunternehmers besitzen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Formulierung als eigene Vorbemerkung nur für EVU-Befugnis.</p>
<p>Änderung des Alters der Nachweis zur Zuverlässigkeit und Bonität ab Vorlage</p>
</aenderungsbeschreibung><vorherigeposition><lg>00</lg><ulg>A3</ulg><gtnr>78</gtnr></vorherigeposition></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="75"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Subunternehmer %-Satz</stichwort><langtext><p>Der Bieter hat zusätzlich zu jenen Subunternehmern, welche zur Erfüllung der Eignung herangezogen werden, mit dem Angebot, spätestens jedoch auf Aufforderung des Auftraggebers, bei sonstigem Ausscheiden lediglich alle Subunternehmer mit einem Leistungsteil von mehr als 5% des Gesamtpreises zu nennen. Der Prozentsatz gilt je Subunternehmer.</p>
<p>Genannte Subunternehmer:</p>
<p><bl></bl></p>
<p>Die Heranziehung von im Vergabeverfahren nicht genannten Subunternehmern bzw. ein Austausch der genannten Subunternehmer bei der Projektabwicklung ist nur unter den Bedingungen gemäß § 363 BVergG zulässig.</p>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die notwendigen gesetzlichen Befugnisse entsprechend dem Leistungsteil des Subunternehmers besitzen und durch die Vorlage der entsprechenden Befugnisnachweise (z.B. Gewerberegisterauszug) nachweisen. Nachweise dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Stichtag ist das Abgabedatum des Angebotes.</p>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die berufliche Zuverlässigkeit gemäß § 249 Abs 1 und 2 BVergG besitzen. Der Nachweis hat durch Vorlage der rechtsverbindlich gefertigten Erklärung zur beruflichen Zuverlässigkeit gemäß Muster auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Nachweis Zuverlässigkeit / ÖBB Infrastruktur AG" zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</p>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entsprechend des Leistungsteils des Subunternehmers besitzen. Der Nachweis hat durch</p>
<ul><li>eine Erklärung des Subunternehmers über den Gesamtjahresumsatz pro Jahr über die letzten 3 Geschäftsjahre, oder einen kürzeren Zeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht oder</li><li>eine entsprechende Bonität, welche kein erhöhtes Risiko ergibt (z.B. Rating an Hand des KSV max. 399) zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.</li></ul>
<p>Die genannten Subunternehmer müssen die technische Leistungsfähigkeit entsprechend dem Leistungsteil des Subunternehmers besitzen.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung des Alters der Nachweis zur Zuverlässigkeit und Bonität ab Vorlage</p>
</aenderungsbeschreibung><vorherigeposition><lg>00</lg><ulg>A3</ulg><gtnr>74</gtnr></vorherigeposition></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="76"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Subunternehmer - Kritische Leistung als Eigenleistung</stichwort><langtext><p>Folgende Leistungen werden als kritische Leistungen definiert:</p>
<p>Leistung 1:<al></al></p>
<p>Leistung 2:<al></al></p>
<p><al></al></p>
<p>Diese kritischen Leistungen sind zu 100% vom Bieter als Eigenleistung selbst zu erbringen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><vorherigeposition><lg>00</lg><ulg>A3</ulg><gtnr>75</gtnr></vorherigeposition></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="77"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Eignung durch Subunternehmer inhomogene Leistung Baumeister</stichwort><langtext><p>In diesem Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung konnte der Auftraggeber aufgrund der Beschaffenheit der gegenständlichen Leistung im Zuge der Eignungsprüfung, in Bezug auf die berufliche Befugnis, ausschließlich das Vorliegen der Gewerbeberechtigung für Baumeister überprüfen.</p>
<p>Für jene Leistungsteile, welche dem Baumeistergewerbe nicht zuzuordnen sind obliegt dem Bieter der Nachweis der beruflichen Befugnis.</p>
<p>Sollte der Bieter die Eignung selbst (ohne Subunternehmer) nachweisen können, so sind die notwendigen Unterlagen zum Nachweis der Befugnis (z.B. Gewerberegisterauszug) mit dem Angebot einzureichen.</p>
<p>Kann die erforderliche berufliche Befugnis nicht ausschließlich durch den Bieter selbst erbracht werden, ist mit Angebotsabgabe ein geeigneter Subunternehmer zu nennen und die für die Prüfung erforderlichen Nachweise der Befugnis vorzulegen.</p>
<p>Bei Namhaftmachung eines oder mehrerer Subunternehmer ist eine vom Subunternehmer gefertigte Verfügbarkeitserklärung (gemäß Muster auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Erklärungen") dem Angebot beizulegen und darin festzuhalten, dass er im Auftragsfall für den Bieter uneingeschränkt zur Verfügung steht. Die vom Subunternehmer zu tätigenden Leistungen sind ebenfalls anzuführen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Redaktionell</p>
</aenderungsbeschreibung><vorherigeposition><lg>00</lg><ulg>A3</ulg><gtnr>76</gtnr></vorherigeposition></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="78"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Eignung durch Subunternehmer inhomogene Leistung allgemein</stichwort><langtext><p>In diesem Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung konnte der Auftraggeber aufgrund der Beschaffenheit der gegenständlichen Leistung im Zuge der Eignungsprüfung, in Bezug auf die berufliche Befugnis, ausschließlich das Vorliegen der Gewerbeberechtigung für <al></al> überprüfen.</p>
<p>Für jene Leistungsteile, welche dem <al></al> nicht zuzuordnen sind obliegt dem Bieter der Nachweis der beruflichen Befugnis.</p>
<p>Sollte der Bieter die Eignung selbst (ohne Subunternehmer) nachweisen können, so sind die notwendigen Unterlagen zum Nachweis der Befugnis (z.B. Gewerberegisterauszug) mit dem Angebot einzureichen.</p>
<p>Kann die erforderliche berufliche Befugnis nicht ausschließlich durch den Bieter selbst erbracht werden, ist mit Angebotsabgabe ein geeigneter Subunternehmer zu nennen und die für die Prüfung erforderlichen Nachweise der Befugnis vorzulegen.</p>
<p>Bei Namhaftmachung eines oder mehrerer Subunternehmer ist eine vom Subunternehmer gefertigte Verfügbarkeitserklärung (gemäß Muster auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Erklärungen") dem Angebot beizulegen und darin festzuhalten, dass er im Auftragsfall für den Bieter uneingeschränkt zur Verfügung steht. Die vom Subunternehmer zu tätigenden Leistungen sind ebenfalls anzuführen.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Redaktionell</p>
</aenderungsbeschreibung><vorherigeposition><lg>00</lg><ulg>A3</ulg><gtnr>77</gtnr></vorherigeposition></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="80"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Subunternehmer eignungsrelevant Tfzführer/-fahrer OL-Montage</stichwort><langtext><p>Der Bieter hat jene der im Prüfsystem gelisteten eignungsrelevanten Subunternehmer für Triebfahrzeugführer und -fahrer, welche für die Leistungserbringung konkret eingesetzt werden sollen, mit dem Angebot, spätestens jedoch auf Aufforderung des Auftraggebers, zu nennen.</p>
<p><bl></bl></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="A4"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Alternativangebote/Zuschlagsprinzip</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Alternativangebote zulässig Planung AN</stichwort><langtext><p>Zulässigkeit von Alternativangeboten:</p>
<p>Technische Alternativangebote sind zulässig, sofern sie den Mindestanforderungen genügen.</p>
<p>Alternativangebote dürfen bei sonstigem Ausscheiden nur neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot gelegt werden.</p>
<p>Inhalt und Form von Alternativangeboten:</p>
<p>Jedes Alternativangebot muss folgendes beinhalten:</p>
<ul><li>Leistungsverzeichnis</li><li>Gesamtpreis</li><li>Technischer Bericht (inkl. Erläuterungen)</li><li>Planung (z.B. genereller Entwurf, redlining, Ausschreibungsplanung)</li></ul>
<p>Die erforderlichen Unterlagen (z.B. Pläne, Gutachten, Technischer Bericht, Berechnungen, Bauzeitermittlungen) sind im für die Beurteilung erforderlichen Detaillierungsgrad dem Alternativangebot beizulegen.</p>
<p>Auf Aufforderung hat der Bieter weitere Unterlagen im Detaillierungsgrad entsprechend dem Ausschreibungsprojekt nachzureichen.</p>
<p>Für die Ausarbeitung der Alternativangebote erfolgt keine Vergütung, ebenso Kosten für notwendige öffentlich- und privatrechtliche Bewilligungen.</p>
<p>Sollten zusätzliche Positionen erforderlich sein, so sind diese, soweit eine standardisierte Leistungsbeschreibung vorhanden ist und sie dort enthalten sind, daraus zu entnehmen.</p>
<p>Die Kosten für die Ausführungsplanung sind in eigenen Positionen je Anlagenteil anzubieten, wobei davon auszugehen ist, dass die gesamte Ausführungsplanung des betroffenen Anlagenteiles vom Bieter durchzuführen ist. (Werden solche Kosten nicht gesondert ausgewiesen gilt die Vermutung, dass die Kosten mit den Einheitspreisen abgegolten wurden.)</p>
<p>Sollte zufolge der Ausführung des Alternativangebotes der Si-Ge-Plan lt. Bau KG überarbeitet bzw. ergänzt werden müssen, so sind diese Kosten und daraus entstehenden Folgekosten in eigenen Positionen anzubieten. Analoges gilt auch für die in § 8 BauKG angegebenen Unterlagen für die späteren Arbeiten.</p>
<p>Mindestanforderungen an Alternativangebote:</p>
<p>Alternativangebote müssen eine der ausgeschriebenen Leistung mindestens gleichwertige technische Qualität sicherstellen. Daher gelten alle in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Vorgaben als Mindestanforderungen, welche entweder zu erreichen oder zu überschreiten sind. Dabei ist zu beachten:</p>
<p>1) Alternativangebote sind nur im Rahmen der vom AG allfällig erwirkten Genehmigungsbescheide und der dem Vorhaben zu Grunde liegenden Unterlagen möglich. Zulässig sind dabei Modifikationen, die einer Betriebsbewilligung auf Grundlage der vorliegenden Genehmigung nicht entgegen stehen. Für die Entscheidung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, unterwerfen sich die Parteien des Vergabeverfahrens der in dieser Hinsicht verbindlichen Beurteilung durch den für das oder die berührten Fachgebiete bestellten Gutachter gemäß § 31a EisbG. Steht dieser nicht zur Verfügung, bestellt der Auftraggeber einen gleich qualifizierten Gutachter. Bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben kann diese Beurteilung auch durch eine § 40-Person der ÖBB erfolgen.</p>
<p>Als Unterlagen gelten insbesondere:</p>
<ul><li>Bauentwurfsunterlagen und Einreichoperate</li><li>Umweltverträglichkeits- und Naturverträglichkeitserklärungen</li><li>§31a-Gutachten</li><li>Gutachten soweit sie verbindlich erklärt wurden</li></ul>
<p>Die Unterlagen sind einzusehen unter: <al></al></p>
<p>Für Alternativangebote sind insbesondere auch folgende Vorgaben zu beachten:</p>
<ul><li>D<u>i</u>e Trassenführung darf nach Lage und Höhe nicht geändert werden</li><li>Einhaltung verbindlicher Grenzwerte, insbesondere für Immissionen</li><li>Einhaltung behördlich verfügter Bauausführungsfristen</li><li><al></al></li></ul>
<p>2) Technische Normen und Regelwerke mit allgemeiner Geltung:</p>
<ul><li>ÖNORMEN und EN Normen (soweit diese nicht bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt wurden)</li><li>Richtlinien und Vorschriften für den Eisenbahnbau (RVE) und Straßenbau (RVS)</li><li>Richtlinien und Merkblätter der Österreichischen Bautechnik Vereinigung - ÖBV und des österreichischen Baustoffrecyclingverbandes</li><li>Regelwerke und Regelplanung der ÖBB</li></ul>
<p>3) Sonstige Mindestanforderungen:</p>
<ul><li>Zwischentermine und der Endtermin dürfen nicht nach hinten verschoben werden (Bauzeitverlängerungen sind unzulässig)</li><li>Bauzeitverkürzungen sind nicht zulässig, außer sie sind als Zuschlagskriterien vorgesehen</li><li>Alternativangebote dürfen zu keiner Einschränkung des Bahnbetriebes führen</li><li>Alle Zufahrten zu den Grundstücken müssen erhalten bleiben</li><li>Sämtliche durch die Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Funktionsanforderungen</li><li><al></al></li></ul>
<p>Sonstige Bestimmungen betreffend Alternativangebote:</p>
<p>Der Bieter übernimmt sämtliche mit dem Alternativangebot verbundenen erhöhten Risken im Vergleich zum Ausschreibungsprojekt.</p>
<p>Es wird festgehalten, dass die im Baugrundgutachten und der geomechanischen Prognose angegebenen Werte für den Baugrund (z.B. charakteristische Gebirgskennwerte, Quelldrücke) ausschließlich für die Randbedingungen des Ausschreibungsprojektes gelten. Bei Alternativangeboten sind vom Bieter die seinem Alternativprojekt zugrundeliegenden Rechenwerte für seine statische Berechnung aus den Grundlagen des Baugrundverhaltens und den Rahmenbedingungen der Alternative abzuleiten. Das Risiko für die Wahl der Rechenwerte trägt der Bieter, beim AG verbleibt lediglich das Risiko des Zutreffens der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Baugrundverhältnisse.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="12"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Alternativangebote zulässig Planung AG</stichwort><langtext><p>Zulässigkeit von Alternativangeboten:</p>
<p>Technische Alternativangebote sind zulässig, sofern sie den Mindestanforderungen genügen.</p>
<p>Alternativangebote dürfen bei sonstigem Ausscheiden nur neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot gelegt werden.</p>
<p>Inhalt und Form von Alternativangeboten:</p>
<p>Jedes Alternativangebot muss folgendes beinhalten:</p>
<ul><li>Leistungsverzeichnis</li><li>Gesamtpreis</li><li>Technischer Bericht (inkl. Erläuterungen)</li><li>Planung (z.B. genereller Entwurf, redlining, Ausschreibungsplanung)</li></ul>
<p>Die erforderlichen Unterlagen (z.B. Pläne, Gutachten, Technischer Bericht, Berechnungen, Bauzeitermittlungen) sind im für die Beurteilung erforderlichen Detaillierungsgrad dem Alternativangebot beizulegen.</p>
<p>Auf Aufforderung hat der Bieter weitere Unterlagen im Detaillierungsgrad entsprechend dem Ausschreibungsprojekt nachzureichen.</p>
<p>Für die Ausarbeitung der Alternativangebote erfolgt keine Vergütung, ebenso Kosten für notwendige öffentlich- und privatrechtliche Bewilligungen.</p>
<p>Sollten zusätzliche Positionen erforderlich sein, so sind diese, soweit eine standardisierte Leistungsbeschreibung vorhanden ist und sie dort enthalten sind, daraus zu entnehmen.</p>
<p>Bei Alternativangeboten werden die Planungsleistungen für die Ausführungsphase durch den AG bzw. einen von ihm beauftragten Planer durchgeführt. Der Bieter übernimmt daher bei Alternativangeboten in Zusammenhang mit der Mengengarantie ein zusätzliches Risiko, welches er beim Ausschreibungsprojekt nicht trägt.</p>
<p>Sollte zufolge der Ausführung des Alternativangebotes der Si-Ge-Plan lt. Bau KG überarbeitet bzw. ergänzt werden müssen, so sind diese Kosten und daraus entstehenden Folgekosten in eigenen Positionen anzubieten. Analoges gilt auch für die in § 8 BauKG angegebenen Unterlagen für die späteren Arbeiten.</p>
<p>Mindestanforderungen an Alternativangebote:</p>
<p>Alternativangebote müssen eine der ausgeschriebenen Leistung mindestens gleichwertige technische Qualität sicherstellen. Daher gelten alle in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Vorgaben als Mindestanforderungen, welche entweder zu erreichen oder zu überschreiten sind. Dabei ist zu beachten:</p>
<p>1) Alternativangebote sind nur im Rahmen der vom AG allfällig erwirkten Genehmigungsbescheide und der dem Vorhaben zu Grunde liegenden Unterlagen möglich. Zulässig sind dabei Modifikationen, die einer Betriebsbewilligung auf Grundlage der vorliegenden Genehmigung nicht entgegen stehen. Für die Entscheidung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, unterwerfen sich die Parteien des Vergabeverfahrens der in dieser Hinsicht verbindlichen Beurteilung durch den für das oder die berührten Fachgebiete bestellten Gutachter gemäß § 31a EisbG. Steht dieser nicht zur Verfügung, bestellt der Auftraggeber einen gleich qualifizierten Gutachter. Bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben kann diese Beurteilung auch durch eine § 40-Person der ÖBB erfolgen.</p>
<p>Als Unterlagen gelten insbesondere:</p>
<ul><li>Bauentwurfsunterlagen und Einreichoperate</li><li>Umweltverträglichkeits- und Naturverträglichkeitserklärungen</li><li>§31a-Gutachten</li><li>Gutachten soweit sie verbindlich erklärt wurden</li></ul>
<p>Die Unterlagen sind einzusehen unter: <al></al></p>
<p>Für Alternativangebote sind insbesondere auch folgende Vorgaben zu beachten:</p>
<ul><li>D<u>i</u>e Trassenführung darf nach Lage und Höhe nicht geändert werden</li><li>Einhaltung verbindlicher Grenzwerte, insbesondere für Immissionen</li><li>Einhaltung behördlich verfügter Bauausführungsfristen</li><li><al></al></li></ul>
<p>2) Technische Normen und Regelwerke mit allgemeiner Geltung:</p>
<ul><li>ÖNORMEN und EN Normen (soweit diese nicht bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt wurden)</li><li>Richtlinien und Vorschriften für den Eisenbahnbau (RVE) und Straßenbau (RVS)</li><li>Richtlinien und Merkblätter der Österreichischen Bautechnik Vereinigung - ÖBV und des österreichischen Baustoffrecyclingverbandes</li><li>Regelwerke und Regelplanung der ÖBB</li></ul>
<p>3) Sonstige Mindestanforderungen:</p>
<ul><li>Zwischentermine und der Endtermin dürfen nicht nach hinten verschoben werden (Bauzeitverlängerungen sind unzulässig)</li><li>Bauzeitverkürzungen sind nicht zulässig, außer sie sind als Zuschlagskriterien vorgesehen</li><li>Alternativangebote dürfen zu keiner Einschränkung des Bahnbetriebes führen</li><li>Alle Zufahrten zu den Grundstücken müssen erhalten bleiben</li><li>Sämtliche durch die Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Funktionsanforderungen</li><li><al></al></li></ul>
<p>Sonstige Bestimmungen betreffend Alternativangebote:</p>
<p>Der Bieter übernimmt sämtliche mit dem Alternativangebot verbundenen erhöhten Risken im Vergleich zum Ausschreibungsprojekt.</p>
<p>Es wird festgehalten, dass die im Baugrundgutachten und der geomechanischen Prognose angegebenen Werte für den Baugrund (z.B. charakteristische Gebirgskennwerte, Quelldrücke) ausschließlich für die Randbedingungen des Ausschreibungsprojektes gelten. Bei Alternativangeboten sind vom Bieter die seinem Alternativprojekt zugrundeliegenden Rechenwerte für seine statische Berechnung aus den Grundlagen des Baugrundverhaltens und den Rahmenbedingungen der Alternative abzuleiten. Das Risiko für die Wahl der Rechenwerte trägt der Bieter, beim AG verbleibt lediglich das Risiko des Zutreffens der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Baugrundverhältnisse.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Billigstangebotsprinzip</stichwort><langtext><p>Der Zuschlag wird dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt (Billigstangebotsprinzip).</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="31"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bestangebotsprinzip</stichwort><langtext><p>Der Zuschlag wird dem wirtschaftlich und technisch günstigsten Angebot erteilt (Bestangebotsprinzip).</p>
<p>Gemäß den nachfolgend angeführten Kriterien werden Zu- und Abschläge ermittelt. Diese werden saldiert und dem Gesamtpreis hinzugerechnet. Auf diese Weise wird ausschließlich zur Bestimmung des Bestangebots ein fiktiver, modifizierter Gesamtpreis errechnet. Die Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots für den Zuschlag erfolgt anhand des niedrigsten modifizierten Gesamtpreises.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Redaktionelle Korrektur</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="34"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bestangebotsprinzip: ZK Reduktion Bauzeit</stichwort><langtext><p>Für die Verkürzung der in der Ausschreibung vorgesehenen Ausführungsdauer wird pro Kalendertag ein Abschlagswert von EUR <al></al> ermittelt.</p>
<p>In die Ermittlung des Bestangebots gehen jedoch maximal <al></al> Kalendertage ein.</p>
<p>Eine Verschiebung von vertraglichen Zwischenterminen wird nicht berücksichtigt.</p>
<p>Der verschobene Endtermin ist gleichermaßen pönalisiert wie das ursprüngliche Leistungsende.</p>
<p>Angebotene Verkürzung: <bl></bl></p>
<p>Wird vom Bieter kein Wert angegeben, wird der Abschlagswert mit Null angesetzt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="35"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bestangebotsprinzip: ZK Reduktion Bauzeit geänderte Pönale</stichwort><langtext><p>Für die Verkürzung der in der Ausschreibung vorgesehenen Ausführungsdauer wird pro Kalendertag ein Abschlagswert von EUR <al></al> ermittelt.</p>
<p>In die Ermittlung des Bestangebots gehen jedoch maximal <al></al> Kalendertage ein.</p>
<p>Eine Verschiebung von vertraglichen Zwischenterminen wird nicht berücksichtigt.</p>
<p>Der verschobene Endtermin ist bis zum ausschreibungsgemäßen Endtermin mit EUR <al></al> pro Kalendertag pönalisiert.</p>
<p>Ab dem ausschreibungsgemäßen Endtermin gilt die Pönale gemäß 00D2.</p>
<p>Angebotene Verkürzung: <bl></bl></p>
<p>Wird vom Bieter kein Wert angegeben, wird der Abschlagswert mit Null angesetzt.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Präzisierung, dass die Vertragsstrafe je Kalendertag gilt</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="36"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bestangebotsprinzip: ZK Reduktion Sperrzeiten</stichwort><langtext><p>Für die Verkürzung folgender Sperrzeiten wird pro angegebener Einheit ein entsprechender Abschlagswert ermittelt.</p>
<p>Sperre: <al></al></p>
<p>Verkürzung Einheit: <al></al></p>
<p>Maximale Verkürzung: <al></al></p>
<p>Abschlagswert je Einheit: EUR <al></al></p>
<p>Angebotene Verkürzung: <bl></bl></p>
<p>Wird vom Bieter kein Wert angegeben, wird der Abschlagswert mit Null angesetzt.</p>
<p>Die verschobenen Termine sind gleichermaßen pönalisiert wie die ursprünglichen Termine.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="37"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bestangebotsprinzip: ZK LifeCycleCost</stichwort><langtext><p>Ausgehend von einer theoretischen Nutzungsdauer (Faktor "m") und jährlichen Erhaltungskosten (Faktor "p") gemäß Tabelle 1 werden die Barwerte für die Neuerrichtung und Erhaltung ermittelt.</p>
<p>Die Ermittlung erfolgt in Anlehnung an die Barwertmethode mittels Barwertfaktoren. Um die Steigerung der jährlichen Baukosten bei den Erhaltungskosten zu berücksichtigen, fließt der Faktor "i" in der Höhe von 2% ein. Die Steigerungen des Kapitals werden durch den Faktor „z“ in der Höhe von 5% berücksichtigt.</p>
<p>Reinvestitionen sind vereinfacht im Faktor der jährlichen Erhaltungskosten berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden die Abbruchkosten.</p>
<p>Barwertfaktor für Neuerrichtung nach Ende Lebensdauer = BWF<sub>neu</sub> = (1+i)<sup>m</sup> / ((1+z)<sup>m</sup> - (1+i)<sup>m</sup>)</p>
<p>Barwertfaktor für Erhaltung = BWF<sub>erh</sub> = p / (z-i)</p>
<p>In der Berechnung der Zuschlagswerte werden die "reinen Baukosten" für das Tragwerk berücksichtigt (Wert BK). Diese errechnen sich aus der Summe der Positionen gemäß Tabelle 2.</p>
<p>Zuschlagswert Neuerrichtung = BK * BWF<sub>neu</sub></p>
<p>Zuschlagswert Erhaltung = BK * BWF<sub>erh</sub></p>
<p>Tabelle 1: Nutzungsdauern und jährliche Erhaltungskosten der Brückensysteme</p>
<table width="97%" border="1"><tr><td width="64%"><p>System</p><p></p></td><td width="17%" align="center">Theoretische Nutzungsdauer (in Jahren)</td><td width="19%" align="center">Jährliche Erhaltungskosten (in Prozent)</td></tr><tr><td>1 Unterbau: Widerlager, Flügelwände, Pfeiler, Stützen, Pylone (jeweils einschließlich Gründung)</td><td align="center"></td><td align="center"></td></tr><tr><td>1.1 aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton</td><td align="center">110</td><td align="center"><p>0,5</p></td></tr><tr><td>1.2 aus Pfahlwänden, Schlitzwänden</td><td align="center">90</td><td align="center">0,5</td></tr><tr><td><p>1.3 aus Stahlspundwänden:<br/>ohne Korrosionsschutz<br/>mit Korrosionsschutz</p></td><td align="center"><p><br/>50<br/>70</p></td><td align="center"><p><br/>0,6<br/>0,5</p></td></tr><tr><td>1.4 aus Stahl</td><td align="center">100</td><td align="center">0,8</td></tr><tr><td>1.5 aus Holz</td><td align="center">50</td><td align="center"><p>2,0</p></td></tr><tr><td>2 Überbau: Tragkonstruktionen (Balken, Platten, Bögen, Kastenquerschnitte)</td><td align="center"></td><td align="center"></td></tr><tr><td>2.1 aus Stahlbeton</td><td align="center">70</td><td align="center">0,8</td></tr><tr><td><p>2.2 aus Spannbeton:<br/>mit internen Spanngliedern<br/>mit externen Spanngliedern</p></td><td align="center"><p><br/>70<br/>70</p></td><td align="center"><p><br/>1,3<br/>1,1</p></td></tr><tr><td>2.3 aus Stahl</td><td align="center">100</td><td align="center">1,5</td></tr><tr><td><p>2.4 aus Stahl-Beton-Verbundkonstruktionen:<br/>Stahltragwerke mit Betonplatte<br/>Walzträger in Beton<br/>Stahlträger in Beton mit Doppelverband (z.B. Preflexträger)</p></td><td align="center"><p><br/>70<br/>100<br/>100</p></td><td align="center"><p><br/>1,2<br/>0,8<br/>0,5 </p></td></tr><tr><td><p>2.5 aus Holz:<br/>für Geh- und Radwege ohne Schutzdach<br/>für Geh- und Radwege mit Schutzdach<br/>für Straßen</p></td><td align="center"><p><br/>40<br/>50<br/>40</p></td><td align="center"><p><br/>2,5<br/>2,0<br/>2,5</p></td></tr><tr><td>3 Rahmenartige Tragwerke (einschließlich Gründungen): Geschlossene Rahmen, unten offene Rahmen, vergleichbare Rahmenkonstruktionen</td><td align="center"></td><td align="center"></td></tr><tr><td>3.1 aus Stahlbeton</td><td align="center">70</td><td align="center">0,8</td></tr><tr><td>3.2 aus Spannbeton</td><td align="center">70</td><td align="center">1,2</td></tr><tr><td>3.3 aus Stahl</td><td align="center">100</td><td align="center">1,5</td></tr></table>
<p></p>
<p>Tabelle 2: Leistungsgruppen und/oder Positionen für die Ermittlung der Baukosten des Tragwerkes</p>
<p><al></al></p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="38"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bestangebotsprinzip: ZK Transportkilometer</stichwort><langtext><p>Für definierte Materialien wird die Transportentfernung bewertet:</p>
<table width="91%" border="1"><tr><td width="10%">LV-Position</td><td width="11%">Material</td><td width="7%">Menge</td><td width="12%">Herkunfts-/Zielort Beschreibung</td><td width="12%">Herkunfts-/Zielort Name</td><td width="9%">Entfernung</td><td width="7%">km-Obergrenze</td><td width="11%">Abschlagswert je Einheit u km</td><td width="21%">Abschlagswert</td></tr><tr><td width="9%">Beispiel 310128K</td><td width="7%">Tragwerksbeton</td><td width="6%">1.000 m<sup>3</sup></td><td width="13%">Mischanlage</td><td width="13%"><i>vom Bieter anzugeben</i></td><td width="9%"><i>vom Bieter anzugeben</i></td><td width="10%">80</td><td width="18%">0,20 Euro</td><td width="28%"><i>Ermittlung gemäß Formel</i></td></tr></table>
<p>Materialien, welche bewertet werden, sind folgendem Teil der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen: <al/></p>
<p>Der Bieter hat seine Angaben in dieser Unterlage zu ergänzen und mit dem Angebot abzugeben.</p>
<p>Die Distanz ist auf Basis von Google Maps zu erheben und abgerundet auf ganze Kilometer anzugeben. Für die Routenplanung sind mindestens Straßen der Kategorie „Landstraße“ zu wählen. Die zu verwendenden Koordinaten der Baustelle sind: <al/></p>
<p>Es ist zulässig mehrere Orte als Herkunfts-/Zielort anzugeben. Die Entfernung ist in diesem Fall als gewichteter Mittelwert unter Angabe der Anteile je Herkunfts-/Zielort anzugeben.</p>
<p>Erfolgt die Ermittlung einer Entfernung nicht korrekt ist der AG berechtigt, den Wert zu berichtigen. Werden vom Bieter keine Werte oder Werte über der Obergrenze angegeben, wird der jeweilige Abschlagswert mit Null angesetzt.</p>
<p>Der Abschlagswert wird je Position mit folgender Formel ermittelt:</p>
<p>(km-Obergrenze - Entfernung) * Menge * Abschlagswert je Einheit</p>
<p>Die tatsächlichen Transportkilometer sind vom Auftragnehmer detailliert monatlich festzuhalten und dem AG zu übergeben. Der AG ist jederzeit berechtigt, Kontrollen durchzuführen oder die Dokumentation der LKW Fahrten zu den angegebenen Herkunfts-/Zielorten anzufordern. </p>
<p>Überschreiten zum Abschluss des Projektes die tatsächlich angefallenen durchschnittlichen km den angebotenen Wert, werden Strafzahlungen idH des 1,5-fachen Abschlagswertes je Einheit und km fällig. Begründete längere Transporte in Folge von Mehrmengen sind davon ausgenommen. <br/>Die Ermittlung erfolgt je Material (= Zeile in der Tabelle) gesondert.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="A6"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Abzugebende Unterlagen</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen>
<lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><grundtext><langtext><p>Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben. K-Blätter sind in keiner Weise dazu bestimmt Vertragsbestandteil zu werden, bilden jedoch die Basis für Mehr- und Minderkostenforderungen.</p>
</langtext></grundtext><folgeposition ftnr="A"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: Leistungsverzeichnis + evtl DT</stichwort><langtext><p>Leistungsverzeichnis und evtl. onlv-Datei gemäß ÖNORM A 2063-1</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="B"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: Leistungsverzeichnis + DT</stichwort><langtext><p>Leistungsverzeichnis und onlv-Datei gemäß ÖNORM A 2063-1</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="C"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: K2, K3-Blätter</stichwort><langtext><p>Kalkulationsblätter K2, K3</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="D"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: K4, K6-Blätter</stichwort><langtext><p>Kalkulationsblätter K4, K6</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="E"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: K7-Blätter alle Positionen</stichwort><langtext><p>Kalkulationsblätter K7 aller Positionen</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="H"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: Eignungsnachweise</stichwort><langtext><p>Eignungsnachweise </p>
<p>Hinsichtlich der Eignungskriterien und geforderten Nachweise siehe auch ULG 00 A3</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="I"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: Bauzeitplan</stichwort><langtext><p>Bauzeitplan</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="J"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: Baustelleneinrichtungsplan</stichwort><langtext><p>Baustelleneinrichtungsplan</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="K"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: Personaleinsatzliste</stichwort><langtext><p>Personaleinsatzliste</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen>
</pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="L"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: Geräteeinsatzliste</stichwort><langtext><p>Geräteeinsatzliste</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="N"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: Erklärung zu EU-Sanktionen gegen russ. Föd.</stichwort><langtext><p>Mit dem Angebot ist eine rechtsverbindlich gefertigte Erklärung zur SanktionenVO (EU) 2022/576 gemäß Muster auf der Plattform ProVia unter "Service / Erklärungen, Nachweise, Muster / Erklärungen" einzureichen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="P"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: Unterlagen Zuschlagskriterien</stichwort><langtext><p>Unterlagen, welche für die Bestangebotsermittlung gemäß Vorbemerkungen der ULG 00A4 erforderlich sind.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="Q"><pos-eigenschaften><stichwort>mit Angebot: sonstige Unterlagen</stichwort><langtext><p>Weiters sind zur Prüfung vorzulegen: <br/><al></al>.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><grundtext><langtext><p>Folgende Unterlagen sind innerhalb von 3 Werktagen (Montag bis Freitag) nach Aufforderung vorzulegen. K-Blätter sind in keiner Weise dazu bestimmt Vertragsbestandteil zu werden, bilden jedoch die Basis für Mehrkostenforderungen.</p>
</langtext></grundtext><folgeposition ftnr="A"><pos-eigenschaften><stichwort>nach Aufforderung: K2, K3-Blätter</stichwort><langtext><p>Kalkulationsblätter K2, K3</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="B"><pos-eigenschaften><stichwort>nach Aufforderung: K4, K6-Blätter</stichwort><langtext><p>Kalkulationsblätter K4, K6</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="C"><pos-eigenschaften><stichwort>nach Aufforderung: K7-Blätter alle Pos.</stichwort><langtext><p>Kalkulationsblätter K7 aller Positionen</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="F"><pos-eigenschaften><stichwort>nach Aufforderung: Bauzeitplan</stichwort><langtext><p>Bauzeitplan</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="G"><pos-eigenschaften><stichwort>nach Aufforderung: Baustelleneinrichtungsplan</stichwort>
<langtext><p>Baustelleneinrichtungsplan</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="H"><pos-eigenschaften><stichwort>nach Aufforderung: Personaleinsatzliste</stichwort><langtext><p>Personaleinsatzliste</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="I"><pos-eigenschaften><stichwort>nach Aufforderung: Geräteeinsatzliste</stichwort><langtext><p>Geräteeinsatzliste</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="K"><pos-eigenschaften><stichwort>nach Aufforderung: Vertraulichkeitserklärung</stichwort><langtext><p>Vertraulichkeitserklärung gemäß Muster auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Erklärungen"</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="L"><pos-eigenschaften><stichwort>nach Aufforderung: sonstige Unterlagen</stichwort><langtext><p>Weiters sind zur Prüfung vorzulegen: <br/><al></al>.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="B1"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Beschreibung der Leistung</ueberschrift><vorbemerkung><p>(zusammenfassende Beschreibung der Leistungen)</p>
</vorbemerkung><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beschreibung der Leistung</stichwort><langtext><p><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="12"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beschreibung der Leistung gem. Anhang</stichwort><langtext><p>Siehe dazu Anhang <al></al>.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="13"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Baustellenbereich</stichwort><langtext><p>Als Baustellenbereich wird festgelegt: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="C1"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Vertretung der Vertragspartner</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="10"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Vertretung des AG</stichwort><langtext><p>Als Vertreter des AG ist vorgesehen:</p>
<p><al></al></p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>11</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>ÖBA</stichwort><langtext><p>Als örtliche Bauaufsicht des AG (ÖBA) ist vorgesehen: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="12"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>ÖBA-Leiter</stichwort><langtext><p>Als Leiter der örtlichen Bauaufsicht des AG (ÖBA) ist vorgesehen: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Planungskoordinator</stichwort><langtext><p>Als Planungskoordinator ist vorgesehen: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="22"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Baustellenkoordinator</stichwort><langtext><p>Als Baustellenkoordinator ist vorgesehen: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="23"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Planungs- und Baustellenkoordinator</stichwort><langtext><p>Als Planungs- und Baustellenkoordinator ist vorgesehen: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="24"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Ökologische Bauaufsicht</stichwort><langtext><p>Als Ökologische Bauaufsicht ist vorgesehen: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="28"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Qualitätsverantwortliche Person - Betonarbeiten</stichwort><langtext><p>Die Qualitätsverantwortliche Person (QvP) ist auf Basis der ÖNorm B 4704 auf Seiten des AN für die Eigenüberwachung in Bezug auf die Qualität der Baustoffe und die Ausführung des Betonbaus sowie die Grundlagen der Konformitätserklärung auf der Baustelle verantwortlich und fungiert als Ansprechperson für den AG für die gesamte Überwachung des AN vor Ort.</p>
<p>Hinsichtlich des Umfanges der Eigenüberwachung und den Aufgaben der QVP sowie deren erforderliche Qualifikation und Berufserfahrung in Abhängigkeit der Schadens- bzw. Versagensfolgeklasse (CC) ist das RW 08.02.02 „Qualitätssicherung des Auftragnehmers Bau für tragende Bauteile aus Beton“ einzuhalten.</p>
<p>Die QvP ist dem AG spätestens zur Betonstartbesprechung zu nennen. Der Einsatz der QvP erfordert die Freigabe des AG. Dies gilt auch bei Austausch bzw. Vertretung der QvP.</p>
<p>Die Zuordnung der einzelnen Objekte zu den jeweiligen Schadens- bzw. Versagensfolgeklasse sowie der tragenden Bauteile aus Beton zu den (Bau-)Ausführungsklassen ist den Ausschreibungsplänen zu entnehmen.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Gänzliche Neuformulierung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="36"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Verwaltungsrechtliche Verantwortung</stichwort><langtext><p>Die für die ordnungsgemäße, den Vorschriften und Vertragsbestimmungen entsprechende Ausführung, auch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht, verantwortliche Person ist am Beginn der Bauarbeiten bekannt zu geben.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="C2"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Vertragsunterlagen</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>AGB - Anlagenbau 01.2021</stichwort><langtext><p>Es gelten ausschließlich die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ÖBB Konzerns für den Anlagenbau (AGB AB), Ausgabe 01.2021". Die AGB stehen auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vergabe- und Vertragsbestimmungen" zur Verfügung.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="12"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>AGB - Bauaufträge 01.2022</stichwort><langtext><p>Es gelten ausschließlich die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ÖBB Konzerns für Bauaufträge (AGB B), Ausgabe 01.2022". Die AGB stehen auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vergabe- und Vertragsbestimmungen" zur Verfügung.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Regelwerke Webverkauf</stichwort><langtext><p>Regelwerke der ÖBB werden über eine Webapplikation angeboten. Betreffend der Inhalte der Pakete, Abodauer und –bedingungen, Preise sowie den Ablauf der Abobestellung siehe infrastruktur.oebb.at/de/geschaeftspartner/it-tools/regelwerke-webshop.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="23"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Besondere Bestimmungen Hochbau</stichwort><langtext><p>Die Planung von Hochbauten der ÖBB-Infrastruktur ist entsprechend den vorgegebenen technischen Mindeststandards zu erfüllen.<br/>Folgende Vorschriften müssen berücksichtigt werden:<br/>- Regelwerk 03.01. Verkehrsstation - Planungsgrundsätze<br/>- Regelwerk 11.01. Hochbauanforderungen für ÖBB-Infrastrukturanlagen</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="24"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Erdungsmaßnahmen</stichwort><langtext><p>Es gelten die Technischen Richtlinien (TR) Rückstromführung und Bahnerdung auf ÖBB-Strecken.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="25"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Regelpläne</stichwort><langtext><p>Es gelten die Regelpläne für Brücken und Streckenausrüstung gemäß den Verweisen in den Positionen im Leistungsverzeichnis.<br/>Sind den Ausschreibungsunterlagen Regelpläne beigelegt so gelten diese vorrangig gegenüber jenen auf der Homepage.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="51"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Technische Zulassungen</stichwort><langtext><p>Entsprechende Zulassungen für Produkte sind insbesondere auf folgenden Seiten gelistet:</p>
<p>www.bmimi.gv.at <br/>www.fsv.at <br/>www.oib.or.at <br/>www.bautechnik.pro <br/>www.austrian-standards.at</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="C3"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Standardleistungsbeschreibungen</ueberschrift><vorbemerkung><p>Die Beschreibung der Leistungen ist standardisierten Leistungsbeschreibungen entnommen. Frei formulierte Positionen (Zusatzpositionen) sind neben der Positionsnummer mit einem "Z" gekennzeichnet. Positionskennzeichen sind nicht Bestandteil der Positionsnummer.</p>
</vorbemerkung><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>LB-0014</stichwort><langtext><p>Die Positionen der LG00 sind der standardisierten Leistungsbeschreibung Vergabe- und Vertragsbedingungen - LG00 des ÖBB Konzerns (LB-OO14, 2026-04-01) entnommen. </p>
<p>Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestimmungen der LG 00 vorrangig gegenüber den Bestimmungen der anderen LGs.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung auf die neue Version 14.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>LB-VI07</stichwort><langtext><p>Die Positionen sind der standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur der FSV (LB-VI07, 2024-11) entnommen. <br/>Die LG 00 wurde vom AG formuliert.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Verweis auf die neue Version 07 der LB-VI.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="39"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>LB-HB23</stichwort><langtext><p>Die Positionen sind der standardisierten Leistungsbeschreibung für den Hochbau des BMWET (LB-HB23, 2025-12) entnommen. <br/>Die LG 00 wurde vom AG formuliert.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Verweis auf die neue Version 23 der LB-HB.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="41"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>LB-HT14</stichwort><langtext><p>Die Positionen sind der standardisierten Leistungsbeschreibung für die Haustechnik des BMWET (LB-HT14, 2025-12) entnommen. <br/>Die LG 00 wurde vom AG formuliert.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Verweis auf die neue Version 14 der LB-HT.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="C4"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Gesetzliche Vorschriften, behördliche Genehmigungen</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>behördl. Genehmigungen AG</stichwort><langtext><p>Seitens des AG wurden folgende behördliche Genehmigungen eingeholt: <br/><al></al>. <br/>Die darin enthaltenen behördlichen Auflagen sind vom AN einzuhalten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="22"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>behördl. Genehmigungen AN</stichwort><langtext><p>Seitens des AN sind jedenfalls folgende behördliche Genehmigungen einzuholen: <br/><al></al>.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="31"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bauwerkserschütterungen</stichwort><langtext><p>Die Beschränkungen für die Bauwerkserschütterungen gemäß ÖNORM S 9020 sind einzuhalten.<br/>Auf Aufforderung durch den AG sind entsprechende Erschütterungsmessungen von einer akkreditierten Prüfanstalt durchzuführen und die Messergebnisse vorzulegen. <br/>Anzuwendende Empfindlichkeitsklasse: <al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Entfall der Lücke für zu definierende Bauarbeiten im ersten Absatz</p>
</aenderungsbeschreibung>
</aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="41"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bauarbeitenkoordinationsgesetz</stichwort><langtext><p>Der AN nimmt zur Kenntnis, dass durch den AG ein Baustellenkoordinator bestellt wird, um die Aufgaben nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG BGBl. Nr. 37/1999) wahrzunehmen. Der AN ist verpflichtet, diesen bei seinen Koordinierungstätigkeiten sowie bei der Erstellung bzw. Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes ohne gesonderte Vergütung zu unterstützen und in seinem Bereich mitzuwirken. Die Aufgaben und Pflichten sind gemäß ÖNorm B 2107, Teil 1 und 2 wahrzunehmen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>11</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="42"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>SiGe-Plan</stichwort><langtext><p>Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) lt. den Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) ist Vertragsbestandteil. Der AN ist zur Einhaltung des SiGe-Planes verpflichtet.</p>
<p>Sämtliche Aufwendungen, Erschwernisse und Auflagen, welche aus den Vorgaben des SIGE - Planes resultieren und für welche bezüglich der Vorgaben keine eigenen Leistungspositionen im LV vorhanden sind, sind mit den Einheitspreisen abgegolten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="C5"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Ausführungsunterlagen</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Ausführungsunterlagen AG</stichwort><langtext><p>Folgende Ausführungsunterlagen werden dem AN vor Baubeginn kostenlos zur Verfügung gestellt: <br/><al></al>. <br/>Die Übergabe bzw. Übernahme der Ausführungsunterlagen ist zu protokollieren. <br/>Darüber hinausgehende Unterlagen sind vom AN zu beschaffen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="12"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Ausführungsunterlagen und Statik AG</stichwort><langtext><p>Die erforderlichen Ausführungsunterlagen und statischen Berechnungen werden dem AN zur Verfügung gestellt. <br/>Die Übergabe bzw. Übernahme der Ausführungsunterlagen ist zu protokollieren. <br/>Darüber hinausgehende Unterlagen sind vom AN zu beschaffen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="13"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Detailplanung AG, Planlauf</stichwort><langtext><p>Die erforderlichen Ausführungsunterlagen und statischen Berechnungen werden dem AN vom AG entsprechend dem einvernehmlich zwischen AN, AG und Planern erstellten Planlieferkatalog, welcher aufbauend auf den vom AN vorgelegten Bauzeitplan erstellt wird, rechtzeitig übergeben.</p>
<p>Die Übergabe bzw. Übernahme der Ausführungsunterlagen ist zu protokollieren. Darüber hinausgehende Unterlagen sind vom AN zu beschaffen.</p>
<p>Folgender Planlauf wird festgelegt: <br/><al></al>.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="14"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Detailplanung AG, Planlauf detailliert</stichwort><langtext><p>Die erforderlichen Ausführungsunterlagen und statischen Berechnungen werden dem AN vom AG entsprechend dem einvernehmlich zwischen AN, AG und Planern erstellten Planlieferkatalog, welcher aufbauend auf den vom AN vorgelegten Bauzeitplan erstellt wird, rechtzeitig übergeben. </p>
<p>Die Übergabe bzw. Übernahme der Ausführungsunterlagen ist zu protokollieren. Darüber hinausgehende Unterlagen sind vom AN zu beschaffen.</p>
<p>Folgender Planlauf wird festgelegt: <br/>1) Planungsbüro erstellt einen Vorabzug (Status "E") und dieser wird dem Bau-AN als Plotdatei rechtzeitig vor der Bauausführung des entsprechenden Bauteils gemäß vom AG genehmigtem Auftragnehmerbauzeitplan übermittelt.<br/>2) Der Bau-AN prüft den Vorabzug (im Rahmen der Prüf- und Warnpflicht) und übermittelt allfällige Änderungen bzw. Korrekturvorschläge an das Planungsbüro und den Auftraggeber; die Prüfdauer wird im o.a. Planlieferkatalog einvernehmlich zwischen AN, AG und den Planern festgelegt.<br/>3) Nach Übermittlung der Änderungs- bzw. Korrekturvorschläge erhält der Bau-AN 4 Wochen vor der Bauausführung die freigegebenen Detailpläne (Status "F").<br/>4) In der Projektsanfangsphase ist der AN nicht in die Planprüfung eingebunden. In diesem Fall bezieht sich die Prüf- und Warnpflicht nur auf die Detailpläne Status "F".</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="15"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Detailplanung AG, Planlauf elektronisch</stichwort><langtext><p>Die erforderlichen Ausführungsunterlagen und statischen Berechnungen werden dem AN vom AG entsprechend dem einvernehmlich zwischen AN, AG und Planern erstellten Planlieferkatalog, welcher aufbauend auf dem vom AN vorgelegten Bauzeitplan erstellt wird, rechtzeitig übergeben.</p>
<p>Darüber hinausgehende Unterlagen sind vom AN zu beschaffen.</p>
<p>Der AG führt zur Freigabe der Ausführungsunterlagen einen elektronischen Planlauf durch.</p>
<p>Die gesamte Planprüfung und Planfreigabe erfolgt mit dem System ÖBB-C.DES in digitaler Form. Die erforderliche Einschulung wird durch den AG organisiert, dem AN werden keine Kurskosten weiterverrechnet. Der AN ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die mit dem Planlauf und der Planvidierung befassten Mitarbeiter an diesen Kursen teilnehmen.</p>
<p>Als für die Übernahme des jeweiligen Planes relevantes Datum gilt der Tag, an dem der Plan auf der ÖBB-Planprüfungsplattform bereit gestellt, hochgeladen wird. Der AN hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihn die Information des Planhochladens über die ÖBB-Planprüfplattform jederzeit erreicht.</p>
<p>Der AN kann sich die Plotdatei herunterladen und in entsprechender Anzahl auf seine Kosten ausplotten lassen. Ein Papierplan über die elektronische Übermittlung hinaus wird dem AN nicht übergeben.</p>
<p>Folgender Planlauf wird festgelegt: <br/><al></al>.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="16"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Detailplanung AG, Planlauf detailliert elektronisch</stichwort><langtext><p>Die erforderlichen Ausführungsunterlagen und statischen Berechnungen werden dem AN vom AG entsprechend dem einvernehmlich zwischen AN, AG und Planern erstellten Planlieferkatalog, welcher aufbauend auf den vom AN vorgelegten Bauzeitplan erstellt wird, rechtzeitig übergeben.</p>
<p>Darüber hinausgehende Unterlagen sind vom AN zu beschaffen.</p>
<p>Der AG führt zur Freigabe der Ausführungsunterlagen einen elektronischen Planlauf durch.</p>
<p>Die gesamte Planprüfung und Planfreigabe erfolgt mit dem System ÖBB-C.DES in digitaler Form. Die erforderliche Einschulung wird durch den AG organisiert, dem AN werden keine Kurskosten weiterverrechnet. Der AN ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die mit dem Planlauf und der Planvidierung befassten Mitarbeiter an diesen Kursen teilnehmen.</p>
<p>Als für die Übernahme des jeweiligen Planes relevantes Datum gilt der Tag, an dem der Plan auf der ÖBB-Planprüfungsplattform bereit gestellt, hochgeladen wird. Der AN hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihn die Information des Planhochladens über die ÖBB-Planprüfplattform jederzeit erreicht.</p>
<p>Der AN kann sich die Plotdatei herunterladen und in entsprechender Anzahl auf seine Kosten ausplotten lassen. Ein Papierplan über die elektronische Übermittlung hinaus wird dem AN nicht übergeben.</p>
<p>Folgender Planlauf wird festgelegt:<br/>1) Planungsbüro erstellt einen Vorabzug (Status "E") und dieser wird dem Bau-AN als Plotdatei rechtzeitig vor der Bauausführung des entsprechenden Bauteils gemäß vom AG genehmigtem Auftragnehmerbauzeitplan übermittelt.<br/>2) Der Bau-AN prüft den Vorabzug (im Rahmen der Prüf- und Warnpflicht) und übermittelt allfällige Änderungen bzw. Korrekturvorschläge an das Planungsbüro und den Auftraggeber; die Prüfdauer wird im o.a. Planlieferkatalog einvernehmlich zwischen AN, AG und den Planern festgelegt.<br/>3) Nach Übermittlung der Änderungs- bzw. Korrekturvorschläge erhält der Bau-AN 4 Wochen vor der Bauausführung die freigegebenen Detailpläne (Status "F").<br/>4) In der Projektsanfangsphase ist der AN nicht in die Planprüfung eingebunden. In diesem Fall bezieht sich die Prüf- und Warnpflicht nur auf die Detailpläne Status "F".</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Planung AN</stichwort><langtext><p>Die Erstellung der erforderlichen Ausführungsunterlagen und Berechnungen hat der AN durchzuführen. Vom AG werden nur Ausschreibungsunterlagen (Entwürfe) erstellt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen>
</pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="22"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Planung und Statik AN</stichwort><langtext><p>Die erforderlichen Ausführungsunterlagen und statischen Berechnungen (auch Schalungs- und Bewehrungspläne) hat der AN herzustellen. <br/>Vom AG werden nur Ausschreibungsunterlagen (Entwürfe) erstellt. Die statischen Berechnungen und Bewehrungspläne sind von einem hiezu befugten Zivilingenieur für Bauwesen prüfen zu lassen. Neben der EDV-Ergebnisliste ist eine Beschreibung des zugrundeliegenden statischen Systems, ein vollständiger Ausdruck der Eingabe und eine genaue Lastaufstellung vorzulegen.</p>
<p>Die für die Konstruktion notwendigen Ergebnisse der elektronischen Berechnung sind in einer gesonderten Aufstellung der Berechnung beizulegen. Die Hauptergebnisse der Berechnung sind durch eine näherungsweise Nachrechnung oder eine entsprechende graphische Darstellung größenordnungsmäßig zu belegen. Statische Berechnungen, die vorstehende Ergänzungen nicht aufweisen, werden zurückgewiesen. <br/>Die Planunterlagen und die statische Berechnung sind vorzulegen an: <br/><al></al>.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="23"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Statik AN</stichwort><langtext><p>Die erforderlichen statischen Berechnungen (auch Schalungs- und Bewehrungspläne) hat der AN herzustellen. <br/>Die statischen Berechnungen und Bewehrungspläne sind von einem hiezu befugten Zivilingenieur für Bauwesen prüfen zu lassen. Neben der EDV-Ergebnisliste ist eine Beschreibung des zugrundeliegenden statischen Systems, ein vollständiger Ausdruck der Eingabe und eine genaue Lastaufstellung vorzulegen.</p>
<p>Die für die Konstruktion notwendigen Ergebnisse der elektronischen Berechnung sind in einer gesonderten Aufstellung der Berechnung beizulegen. Die Hauptergebnisse der Berechnung sind durch eine näherungsweise Nachrechnung oder eine entsprechende graphische Darstellung größenordnungsmäßig zu belegen. Statische Berechnungen, die vorstehende Ergänzungen nicht aufweisen, werden zurückgewiesen. <br/>Die Planunterlagen und die statische Berechnung sind vorzulegen an: <br/><al></al>. </p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="24"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Konstruktionsunterlagen AN</stichwort><langtext><p>Die vom AN zu erstellenden Konstruktionsunterlagen werden dem AG entsprechend dem einvernehmlich zwischen AN, AG und Planern erstellten Planlieferkatalog, welcher aufbauend auf den vom AN vorgelegten Bauzeitplan erstellt wird, rechtzeitig übergeben.</p>
<p>Die Übergabe bzw. Übernahme der Ausführungsunterlagen ist zu protokollieren.</p>
<p>Vom AN sind von allen Konstruktionen nach der Aufnahme der Naturmaße die<br/>- Detail-, Werk- und Montagepläne, <br/>- Detailstatik aller Konstruktionsteile, Befestigungs- und Verbindungsmittel, Schweißgründe, Schrauben, Dübel, Ankerstangen etc., <br/>- Montagestatik sämtlicher Hilfskonstruktionen <br/>- Planung der provisorischen Versteifungen für den Bauzustand unter Beachtung des Baugeländes (Erdreich) und der Anschlussbauteile, <br/>- Planung der Gitterroste, Auflagerwinkel, Geländerstäbe, Rigole (Rinnenabdeckungen) etc. <br/>zu erstellen und in prüffähiger Form vorzulegen.</p>
<p>Sämtliche Unterlagen sind in Abstimmung mit bereits vorliegenden Planunterlagen folgender beteiligter Firmen zu erstellen:<br/><al></al></p>
<p>Die zugehörigen statischen Nachweise und Werk- und Detailpläne der gesamten Konstruktion einschließlich aller Sekundärkonstruktionen, Verbindungsmittel, Anschlüsse, etc. sind durch einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker - nach Wahl und im Auftrag des AN - entweder zu erstellen oder zu bestätigen und in prüffähiger Form vorzulegen. Seitens des AN ist die schriftliche Freigabe sämtlicher Unterlagen beim AG zeitgerecht zu erwirken.</p>
<p>Folgender Planlauf wird festgelegt:<br/>1) Der AN erstellt auf Grundlage der vorliegenden freigegebenen Planungsgrundlagen und in Abstimmung mit oben angeführten Gewerken die erforderliche Statik und Konstruktionsplanung und übermittelt diese mindestens 6 Wochen vor Herstellung an den AG zur Prüfung.<br/>2) Auf Grundlage der Statik und Konstruktionsplanung bzw. Korrekturvorschläge des AG erstellt der AN die Werkplanung und übermittelt diese wiederum an den AG zur Prüfung. Für die Vervielfältigung der vom AG benötigten Planparien hat der AN zu sorgen.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="25"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Rückbaukonzept von Bauwerken AN</stichwort><langtext><p>Der AN hat rechtzeitig vor Baubeginn unter Einbindung des AG auf Basis der Vorgaben der Recycling-Baustoffverordnung ein detailliertes Rückbaukonzept für sämtliche abzubrechende Bauwerke (z.B. Gebäude, Anlagen) vorzulegen.</p>
<p>Hierzu stellt der AG dem AN mit den Ausschreibungsunterlagen folgende Unterlagen zur Verfügung:</p>
<ul><li>Objektbeschreibung gem. ÖNORM B 2251 inkl. Massenabschätzung der Hauptbestandteile gem. ÖNORM B 3151</li><li>Die umfassende Schadstofferkundung gemäß ÖNORM EN ISO 16000-32 oder orientierende Schad- und Störstofferkundung gem. ÖNORM B 3151</li></ul>
<p>Das Rückbaukonzept ist so auszuarbeiten, dass der genaue zeitliche Ablauf und die Art und Weise der Abbrucharbeiten ersichtlich ist.</p>
<p>Es ist weiters auf die statischen Erfordernisse (z.B. evt. Stützmaßnahmen, Deckenunterstellungen) je Gebäude einzugehen und es sind die erforderlichen statischen Nachweise zu führen, dass durch die Abbrucharbeiten keine statisch instabilen Zustände vorliegen und ein gesicherter geordneter Abtrag möglich ist.</p>
<p>Die statischen Nachweise sind durch einen befugten Ziviltechniker zu erbringen.</p>
<p>In diesem Konzept sind alle vom AN vorgesehenen Abfallbehandlungs- und Entsorgungsunternehmen sowie die dafür erforderlichen Transporte anzuführen.</p>
<p>Für den Fall einer nachgeschalteten Trennung siehe 00I1 Umweltbestimmungen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="26"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Abtragskonzept Erdbau AN</stichwort><langtext><p>Der AN hat rechtzeitig vor Baubeginn ein detailliertes Abtragskonzept für sämtliche abzutragende Erdbaumassen vorzulegen.</p>
<p>Das Abtragskonzept ist so auszuarbeiten, dass der genaue zeitliche Ablauf und die Art und Weise der Erdbauarbeiten ersichtlich sind.</p>
<p>Es ist weiters auf die statischen Erfordernisse (z.B. evt. Stützmaßnahmen, Böschungssicherungen) einzugehen.</p>
<p>In diesem Konzept sind alle vom AN vorgesehenen Abfallbehandlungs- und Entsorgungsunternehmen sowie die dafür erforderlichen Transporte anzuführen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="31"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Anzahl der Ausführungsunterlagen AG</stichwort><langtext><p>Von den freigegebenen Plänen erhält der AN je 2 Papierausfertigungen und 1 pdf-file.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="32"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften>
<stichwort>Anzahl der Ausführungsunterlagen AG elektr.</stichwort><langtext><p>Von den freigegebenen Plänen erhält der AN 1 pdf-file. Für die Vervielfältigung der vom AN benötigten Planparien hat der AN selbst zu sorgen und die daraus entstehenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="33"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Anzahl der Ausführungsunterlagen AN</stichwort><langtext><p>Die Anzahl der vom AN einzureichenden Ausführungsunterlagen wird wie folgt festgelegt: <br/><al></al>.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="51"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bestandsunterlagen</stichwort><langtext><p>Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens mit Legung der Schlussrechnung, sind folgende Bestandsunterlagen ohne gesonderte Vergütung vom AN zu erstellen und dem AG zu übergeben: <br/><al></al>.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="52"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bestandspläne</stichwort><langtext><p>Die Bestandspläne werden vom Planer im Auftrag des AG erstellt.</p>
<p>Zur Aufnahme von unterirdischen Objekten, für welche die geodätische Aufnahme festgelegt wurde, sind der AG (bzw. die ÖBA) sowie der im Auftrag des AG tätige Vermesser rechtzeitig zu informieren.</p>
<p>Die Durchführung allfälliger Änderungen und Ergänzungen zu diesen Plänen sind, soferne diese vom AN ausgelöst wurden (z.B. bei Bauhilfsmaßnahmen, Mängelbehebungen, vom AG genehmigte und zu Lasten des AN durchgeführte Änderungen), vom AN und zu Lasten des AN beim Planer zu bestellen.</p>
<p>Der AN ist für die Prüfung sämtlicher Bestandspläne auf die Übereinstimmung mit der Ausführung und auf die Vollständigkeit verantwortlich und hat dies durch Fertigung des Bestandsplanes zu dokumentieren.</p>
<p>Anschließend sind die Bestandspläne der ÖBA zur Prüfung weiter zu leiten.</p>
<p>Die Fertigung der Bestandspläne hat spätestens mit Legung der Schlussrechnung zu erfolgen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="53"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Produktliste</stichwort><langtext><p>Der AN ist verpflichtet über die verwendeten Produkte getrennt nach Bereichen eine Liste mit zumindest folgenden Angaben</p>
<ul><li>Produktname</li><li>Produktbezeichnung</li><li>Hersteller</li><li>Einbauort</li><li>Zuordnung LV-Positionen</li><li><al></al></li></ul>
<p>und folgende Beilagen nach Erfordernis</p>
<ul><li>Notwendige Zulassungen und zugehörigen Dokumente, wie in den diversen Normen und Richtlinien verlangt</li><li>CE-Kennzeichen und die dazu gehörige Leistungserklärung falls das Bauprodukt entsprechend der Bauprodukteverordnung einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) oder einem europäischen Bewertungsdokument (EAD) zugeordnet ist</li><li>Besondere Angaben für Hochbautechnische Anlagen: Wartungs- und Pflegeanleitungen</li><li>Besondere Angaben für haustechnische- und elektrotechnische Anlagen: Anlagenbuch gemäß ÖVE E 8101</li><li>Besondere Angaben für maschinelle bzw. fördertechnische Anlagen: Anlagenbuch und Ersatzanlagenbuch gemäß ÖVE E 8101</li><li><al></al></li></ul>
<p>zu führen und dem AG laufend mit dem Baufortschritt, rechtzeitig vor der Ausführung, zu übergeben.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="54"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Handmuster</stichwort><langtext><p>Der AN ist verpflichtet, für folgende sichtbaren Oberflächen Handmuster in entsprechender Anzahl und Größe von ca. 40 x 40 cm, zeitgerecht im Zuge der Werkplanungen zu liefern.</p>
<p><al></al></p>
<p>Die Muster gehen in den Besitz des AG über.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="60"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Projektplattform</stichwort><langtext><p>Der AG verwendet zur Dokumentation der Projektabwicklung sowie zur Abwicklung des Bauvertrages eine gemeinsame einheitliche Plattform (z.B. MSP, PNW).</p>
<p>Die Inhalte sind insbesondere Besprechungsprotokolle, Beweissicherung, Qualitätsüberwachung, Bautagesberichte, Vertragsfortschreibungsdokumente und Nachweise.</p>
<p>Der AN ist verpflichtet die Projektplattform zu verwenden. Die Kosten für diese Aufwendungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.</p>
<p>Der AN hat die von ihm zu erstellenden Unterlagen in die Projektplattform einzupflegen.</p>
<p>Besprechungsprotokolle werden nicht mehr per E-Mail verteilt sondern sind von der Projektplattform up- und downzuloaden.</p>
<p>Der AN hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihn die Information über abgelegte, hochgeladene Dokumente auf der Projektplattform jederzeit erreicht.</p>
<p>Die erforderlichen Einschulungen werden vom AG organisiert, dem AN werden keine Kurskosten weiterverrechnet. Der AN ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die mit der Projektplattform befassten Mitarbeiter teilnehmen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="70"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>BIM-Mitwirkung AN</stichwort><langtext><p>Neben den anderen Ausschreibungsbestandteilen wird das Modell als native Datei sowie als IFC Datei(en) zur Verfügung gestellt und kann als Unterstützung der Kalkulation herangezogen werden.<br/>Im Sinne der Ö-Norm B 2118 (Punkt 5.1.3 Reihenfolge Vertragsbestandteile) wird das Modell lit c zugeordnet.</p>
<p>Ergänzend zum definierten Übergabeumfang auf konventionellem Wege (zB Prüfzeugnisse, Erst-, Konformitäts-, Eignungsprüfungen, Herstellerzertifikate, Abnahmeprüfungen, Baustoffuntersuchungen, Produktlisten) gilt zusätzlich:<br/>Die Mitwirkung des AN-Bau im Rahmen der BIM-Methodik in Bezug auf die Datenlieferung hat in strukturierter Form zu erfolgen. Die vom AN-Bau gem. Festlegungen (AIA, BAP, Projekthandbuch etc.) zu liefernden Inhalten (BIM-Fach- und Teilmodelle, Dokumente aus der Qualitätssicherung etc.), müssen ohne zusätzlichen Bearbeitungsaufwand beim AG (ÖBB, Planer, ÖBA) in das Gesamtmodell integrierbar sein.</p>
<p>Werkplanungen, die durch den Bieter zu erstellen sind (wo explizit erwähnt, als BIM Teilmodell), sind als BIM Teilmodelle zu erstellen und nativ sowie IFC Datei im Sinne eines as-built-Modells zu liefern.<br/>Sollten Werks-, Montage- und Detailplanungen in konventioneller Form gefordert sein, so sind diese am Bauteil in der IFC-Datei zu verlinken.</p>
<p>Sofern für BIM keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, sind die Aufwendungen mit den Positionen der Baustellengemeinkosten abgegolten.</p>
<p>Abrechnung in Building Information Modeling (BIM)<br/>Das dem AN-Bau übergebene BIM-Modell enthält die Klassifizierung IfcClassificationReference) "BIM-Abrechnung".<br/>Für Bauteile, die im BIM-Modell als "BIM-Abrechnung" "ja" klassifiziert sind gilt, dass die Mengenermittlung modellbasiert erfolgt ist.<br/>Daher erfolgt auch die Abrechnung dieser Bauteile über das BIM-Abrechnungsmodell auf Basis der Modellmengen (Nettomengen).<br/>Durchrechnungsmodalitäten wie sie in den jeweiligen Werkvertragsnormen beschrieben sind, werden für diese Bauteile nicht berücksichtigt.<br/>Es wird ausdrücklich vereinbart, dass in diesem Fall für diese Positionen die herkömmliche Aufmaßermittlung entfällt.</p>
<p>Weiterführende Festlegungen zur BIM-Abrechnung sind baustellenspezifisch den AIA, BAP bzw. Projekthandbuch zu entnehmen.</p>
<p>Seitens des bauausführenden AN können gerne tiefergehende Vorschläge zur beiderseitigen Abrechnungsvereinfachung unterbreitet werden, die in der Ausführungsphase seitens AG auf Durchführbarkeit überprüft und allenfalls einvernehmlich implementiert werden.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Readktionell</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="D1"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Bauablauf- und Terminplanung</ueberschrift><vorbemerkung><p>Bauablauf ist der vom AG vorgegebene Terminplan bestehend aus den verbindlichen Terminen und gegebenenfalls dem Bauablaufplan bzw. Bauphasenplan.</p>
<p>Der Bauzeitplan ist der vom AN detaillierte Bauablauf.</p>
<p>Der Vertragsbauzeitplan ist der vom AG geprüfte und genehmigte Bauzeitplan.</p>
<p>Erfolgt der Baubeginn in Folge einer verspäteten Auftragserteilung verspätet, werden die angeführten Termine angemessen erstreckt.</p>
</vorbemerkung><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><grundtext><langtext><p>Der vom AN erstellte Bauzeitplan hat folgende Punkte zu berücksichtigen:</p>
<ul><li>verbindliche Termine</li><li>Abhängigkeiten hinsichtlich Planungsleistungen (insbesondere bei Änderung eines etwaig vereinbarten Planlieferkataloges)</li><li>Abhängigkeiten hinsichtlich Folgegewerke</li></ul>
<p>Der Bauzeitplan muss folgende Mindestinhalte aufweisen:</p>
<ul><li>Plankopf mit Plannummer und Index mit Angabe der wesentlichen Änderungen, Statusdatum und Druckdatum, Dateiname</li><li>Zeitachse nach Kalendertagen angelegt</li><li>Vorgangsachsen nach Objekten, Bauteilen oder Gewerken angelegt mit folgender Detaillierung:<br/>- Beginn<br/>- Ende<br/>- alle Vorgänger<br/>- alle Nachfolger<br/>- Vorgangsverknüpfungen bzw. Anordnungsbeziehungen<br/>- Darstellung des kritischen Weges<br/>- Darstellung von Bauzeitreserven (Pufferzeiten)<br/>- Gegebenenfalls unverbindliche Zwischentermine (Kontrollfristen)<br/>- verbindliche Zwischentermine (Meilensteine)</li></ul>
</langtext></grundtext><folgeposition ftnr="A"><pos-eigenschaften><stichwort>Bauzeitplan halbjährig &amp; auf Aufforderung</stichwort><langtext><p>Der AN hat dem AG halbjährig oder auf Aufforderung einen aktualisierten Bauzeitplan vorzulegen, wobei ausgehend vom Vertragsbauzeitplan alle Abweichungen und deren Auswirkungen auf die Restleistungen darzustellen sind. Dieser wird vom AG geprüft. Diesbezüglich sind vom AN entsprechende Vorlaufzeiten zu berücksichtigen. Bei Veränderung des Leistungsumfangs wird durch Genehmigung des Bauzeitplans dieser zum Vertragsbauzeitplan.</p>
<p>Der Bauzeitplan ist in digitaler Form (pdf-Datei) sowie zur Weiterverarbeitung als Bearbeitungsformat (MS-Projekt, etc…) zur Verfügung zu stellen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="B"><pos-eigenschaften><stichwort-kurz>Bauzeitplan</stichwort-kurz><stichwort-luecke></stichwort-luecke><langtext><p>Der AN hat dem AG <al></al> einen aktualisierten Bauzeitplan vorzulegen, wobei ausgehend vom Vertragsbauzeitplan alle Abweichungen und deren Auswirkungen auf die Restleistungen darzustellen sind. Dieser wird vom AG geprüft. Diesbezüglich sind vom AN entsprechende Vorlaufzeiten zu berücksichtigen. Bei Veränderung des Leistungsumfangs wird durch Genehmigung des Bauzeitplans dieser zum Vertragsbauzeitplan.</p>
<p>Der Bauzeitplan ist in digitaler Form (pdf-Datei) sowie zur Weiterverarbeitung als Bearbeitungsformat (MS-Projekt, etc…) zur Verfügung zu stellen.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition></grundtextnr><grundtextnr nr="32"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Wochenprogramm</stichwort><langtext><p>Das Wochenprogramm wird vom AN spätestens bis Donnerstag 13:00 Uhr für die folgende Arbeitswoche an den AG übergeben. Das Wochenprogramm hat die Wochenvorschau in Kalendertagen und getrennt nach Objekten, Bauteilen oder Gewerken zu beinhalten und ist für die betreffende Woche allein sowie mit Vor- und Nachläufer in einer dreiwöchigen Übersicht darzustellen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="51"><grundtext><langtext><p>Angaben zum Leistungsbeginn am Deckblatt des Leistungsverzeichnisses oder auf der Plattform ProVia gelten nachrangig.</p>
</langtext></grundtext><folgeposition ftnr="A"><pos-eigenschaften><stichwort>Leistungsbeginn 30 Tage</stichwort><langtext><p>Der vertragliche Beginn der Leistungen ist voraussichtlich der <al></al> und wird vom AG im Zuge der Auftragserteilung unter Beachtung einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen festgelegt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Verallgemeinerung durch Änderung von Bauarbeiten/Baubeginn auf Leistung/Leistungsbeginn</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="B"><pos-eigenschaften><stichwort>Leistungsbeginn 14 Tage</stichwort><langtext><p>Der vertragliche Beginn der Leistungen ist voraussichtlich der <al></al> und wird vom AG im Zuge der Auftragserteilung unter Beachtung einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen festgelegt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Verallgemeinerung durch Änderung von Bauarbeiten/Baubeginn auf Leistung/Leistungsbeginn</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition><folgeposition ftnr="C"><pos-eigenschaften><stichwort>Leistungsbeginn 7 Tage</stichwort><langtext><p>Der vertragliche Beginn der Leistungen ist voraussichtlich der <al></al> und wird vom AG im Zuge der Auftragserteilung unter Beachtung einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Tagen festgelegt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Verallgemeinerung durch Änderung von Bauarbeiten/Baubeginn auf Leistung/Leistungsbeginn</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></folgeposition></grundtextnr><grundtextnr nr="53"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Zwischentermine</stichwort><langtext><p>Für die Ausführung der vertragsgemäßen Leistungen sind folgende Zwischentermine einzuhalten: <br/><al></al></p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>9</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="54"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Zwischentermine pönalisiert</stichwort><langtext><p>Für die Ausführung der vertragsgemäßen Leistungen sind folgende pönalisierten Zwischentermine einzuhalten: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>9</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="55"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Arbeiten unterbrechen von-bis</stichwort><langtext><p>Die Arbeiten auf der Baustelle sind in folgendem Zeitraum zu unterbrechen: <al></al></p>
<p>Für die Stillliegezeiten bzw. Ab- und erneuter Antransport der erforderlichen Baugeräte, Maschinen usw. erfolgt keine gesonderte Vergütung. <br/>Für Arbeitspausen, die im Zusammenhang mit Feiertagen entstehen, erfolgt jedenfalls keine gesonderte Vergütung.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="56"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Leistungsfrist Endtermin</stichwort><langtext><p>Für die Ausführung der vertragsgemäßen Leistungen ist folgender Endtermin einzuhalten: <br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="D2"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Vertragsstrafen</ueberschrift><vorbemerkung><p>Die Vertragsstrafe ist<br/>- bei einer Auftragssumme bis EUR 600.000 mit EUR 30.000 <br/>- bei einer Auftragssumme ab EUR 600.000 mit 5% der Auftragssumme<br/>begrenzt. Es ist jeweils die ursprüngliche Auftragssumme (der zivilrechtliche Preis) heranzuziehen.</p>
<p>Einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden hat der AN zu ersetzen. Die Einforderung einer Vertragsstrafe sowie eines über diese hinausgehenden Schadenersatzes bleibt dem Auftraggeber selbst dann vorbehalten, wenn er die verspätete Leistung annimmt.</p>
<p>Ist der Auftragnehmer an der Fertigstellung der von ihm übernommenen Arbeiten durch höhere Gewalt bzw. durch Umstände in der Sphäre des Auftraggebers gehindert, so werden die Fertigstellungsfristen angemessen verlängert; die vereinbarte Vertragsstrafe sichert sodann, außer bei Unzumutbarkeit, die Einhaltung der so verlängerten Frist oder des so erstreckten Termins.</p>
<p>Die vorstehende Regelung gilt uneingeschränkt auch für Vertragsstrafen, die aus anderen Gründen (etwa zur Sicherstellung besonderer Eigenschaften) vereinbart wurden.</p>
</vorbemerkung><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Pönale Gleissperren</stichwort><langtext><p>Bei Überschreitungen der Termine von vereinbarten Gleissperren wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR <al></al> je angefangener Stunde festgelegt.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>9</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="14"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Pönale Langsamfahren</stichwort><langtext><p>Bei Überschreitungen der Frist für Langsamfahren wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR <al></al> je angefangenem Kalendertag festgelegt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="15"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Pönale Zwischentermin</stichwort><langtext><p>Bei Überschreiten eines pönalisierten Zwischentermines gemäß 00D154 wird folgende Vertragsstrafe pro angefangenem Kalendertag festgelegt.</p>
<p><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="16"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Pönale Endtermin Promille</stichwort><langtext><p>Bei Überschreiten des vertraglich vereinbarten Endtermins wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von 0,5 Promille der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) pro angefangenem Kalendertag festgelegt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>7</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="17"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Pönale Endtermin Betrag</stichwort><langtext><p>Bei Überschreiten des vertraglichen Endtermins wird eine Vertragsstrafe von EUR <al></al> pro angefangenem Kalendertag festgelegt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="D3"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Arbeitsplätze, Zufahrtswege, Anschlüsse</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Baustellenzufahrten vorhanden</stichwort><langtext><p>Baustellenzufahrten sind vorhanden. Baustraßen und -wege, die darüber hinaus notwendig werden, sind herzustellen und auf Baudauer zu erhalten. Dafür dürfen nur Materialien verwendet werden, die nicht Abfall (iSd AWG) sind. Davon ausgenommen sind im Bauvorhaben angefallene, technisch geeignete Bodenaushubmaterialien oder Bodenbestandteile sowie im Zuge des Bauvorhabens durch den AN hergestellte Recycling-Baustoffe.<br/>Die Kosten hierfür und für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, sind mit den Einheitspreisen abgegolten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="22"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Baustellenzufahrten nicht vorhanden</stichwort><langtext>
<p>Baustellenzufahrten sind nicht vorhanden und werden nach Positionen der Baustellengemeinkosten des Leistungsverzeichnisses vergütet. Baustraßen und -wege, die notwendig werden, sind herzustellen und auf Baudauer zu erhalten. Dafür dürfen nur Materialien verwendet werden, die nicht Abfall (iSd AWG) sind. Davon ausgenommen sind im Bauvorhaben angefallene, technisch geeignete Bodenaushubmaterialien oder Bodenbestandteile sowie im Zuge des Bauvorhabens durch den AN hergestellte Recycling-Baustoffe.<br/>Die Kosten hierfür und für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, sind mit den Einheitspreisen abgegolten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="23"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Transportkonzept</stichwort><langtext><p>Ein Konzept über die Benützung öffentlicher Straßen und Wege für alle Transporte sowie ein Konzept über die Regelung des internen Baustellenverkehrs ist vor Baubeginn mit dem AG und den betroffenen Gemeinden abzustimmen. Dieses Konzept ist in weiterer Folge für den AN selbst und auch für seine Lieferanten, Subunternehmer etc. bindend. Erschwernisse aus der Einhaltung dieser Regelung werden nicht gesondert vergütet.</p>
<p>Die rechtzeitige Beschaffung aller Behördengenehmigungen sowie die Erfüllung aller Behördenauflagen für die Schwertransporte, Straßensperren usw. ist Sache des AN, ebenso die Absicherung sämtlicher Risiken. Alle daraus entstehenden Kosten gelten mit den Einheitspreisen als abgegolten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="24"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Baustellenlogistik Oberbauarbeiten AN</stichwort><langtext><p>Das Erstellen eines Logistikplanes (Materialan- und abtransporte, Gerätedisposition), in Abstimmung mit dem AG, unter Einbeziehung der betrieblichen Gegebenheiten, ist Sache des AN.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="25"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Baustellenlogistik Oberbauarbeiten AG</stichwort><langtext><p>Das Erstellen eines Logistikplanes (Materialan- und abtransporte, Gerätedisposition), in Abstimmung mit dem AN, unter Einbeziehung der betrieblichen Gegebenheiten, ist Sache des AG.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="41"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Wasser vorhanden</stichwort><langtext><p>Anschlussmöglichkeit für Wasser ist (im Rahmen gegebener Anschlussdaten, welche vom AN zu erheben sind) vorhanden. <br/>Die Kosten für den Wasserverbrauch hat der AN zu tragen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen>
<lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Klarstellung, dass die Kosten für den Wasserverbrauch der AN zu tragen hat (analog B 2118, 6.2.3)</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="42"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Wasser nicht vorhanden</stichwort><langtext><p>Anschlussmöglichkeit für Wasser ist nicht vorhanden. <br/>Die Kosten für die Herstellung der Anschlüsse und den Verbrauch bzw. für eine sonstige Wasserversorgung sind mit den Einheitspreisen abgegolten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="51"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Strom vorhanden</stichwort><langtext><p>Anschlussmöglichkeit für Strom ist (im Rahmen gegebener Anschlussdaten, welche vom AN zu erheben sind) vorhanden. <br/>Die Kosten für den Stromverbrauch hat der AN zu tragen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Klarstellung, dass die Kosten für den Stromverbrauch der AN zu tragen hat (analog B 2118, 6.2.3)</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="52"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Strom nicht vorhanden</stichwort><langtext><p>Anschlussmöglichkeit für Strom ist nicht vorhanden. <br/>Die Kosten für die Herstellung der Anschlüsse und den Verbrauch bzw. für eine sonstige Energieversorgung sind mit den Einheitspreisen abgegolten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="61"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beweissicherung AN</stichwort><langtext><p>Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen im Einvernehmen mit dem Eigentümer/den Eigentümern bzw. der Verwaltung eine schriftliche Zustandsfeststellung von gefährdeten Bauwerken, sowie Straßen und Ver- und Entsorgungsleitungsanlagen usw. mit entsprechender Fotodokumentation zu verfassen und diese dem AG in Kopie zu übergeben.</p>
<p>Sofern im Leistungsverzeichnis hierfür keine gesonderten Positionen vorhanden sind, sind die Aufwendungen mit den Positionen der Baustellengemeinkosten abgegolten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="62"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beweissicherung AN SV</stichwort><langtext><p>Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen im Einvernehmen mit dem Eigentümer/den Eigentümern bzw. der Verwaltung eine schriftliche Zustandsfeststellung von gefährdeten Bauwerken, sowie Straßen und Ver- und Entsorgungsleitungsanlagen usw. mit entsprechender Fotodokumentation zu verfassen und diese dem AG in Kopie zu übergeben.</p>
<p>Die Angaben über den Zustand der gefährdeten Anlagen haben von einem Sachverständigen mit entsprechender Befugnis zu erfolgen.</p>
<p>Sofern im Leistungsverzeichnis hierfür keine gesonderten Positionen vorhanden sind, sind die Aufwendungen mit den Positionen der Baustellengemeinkosten abgegolten.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="63"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beweissicherung Objekte AG</stichwort><langtext><p>Die Beweissicherung von folgenden Objekten wurde vom AG durchgeführt (liegt bei der Projektleitung auf). <br/><al></al></p>
<p>Darüber hinausgehende Beweissicherungen sind durch den AN auf eigene Kosten durchzuführen. Ein Protokoll über das Ergebnis ist dem AG ggf. zu übergeben.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>9</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="64"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>(Geo-)hydrologische Beweissicherung</stichwort><langtext><p>Die (geo-)hydrologische Beweissicherung wird vom AG durchgeführt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="D4"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Arbeitsbedingungen</ueberschrift><vorbemerkung><p>Art und Umstände der Leistungserbringung</p>
</vorbemerkung><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="10"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>PSA bei Begehungen und Arbeiten im Bereich von Gleisen</stichwort><langtext><p>Der Bereich der Gleise umfasst nicht nur den Gefahrenraum, den Sicherheitsraum, den Bedienungsraum und den Gefahrenbereich der Oberleitung, sondern darüber hinaus sämtliche Räume neben, über oder unter Gleisen, in denen Gefährdungen für eingesetzte Arbeitskräfte oder für den sicheren Bahnbetrieb entstehen können. Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass im Bereich von Gleisen die von ihm und/oder seinem Subunternehmer und/oder Zulieferer eingesetzten Arbeitskräfte neben den gesetzlich erforderlichen Mindestanforderungen an die persönliche Schutzausrüstung gemäß den Arbeitnehmerschutzvorschriften folgende Schutzkleidung verwenden:</p>
<p>Bei Begehungen (ohne manuelle Tätigkeit) sowie Besichtigungen im Bereich von Gleisen:</p>
<p>Warnkleidung gem. ÖNORM EN ISO 20471 (Klasse 2 – Oberkörper mind. Warnweste) und</p>
<p>Sicherheitsschuhe O3 B ohne Zehenschutzkappe, knöchelumfassend.</p>
<p>Bei Arbeiten im Bereich von Gleisen:</p>
<p>Warnkleidung gem. ÖNORM EN ISO 20471 (Klasse 3 – Hose lang, Oberkörper mind. T-Shirt od. Warnweste) und</p>
<p>Sicherheitsschuhe O3 C ohne Zehenschutzkappe, Stiefel halbhoch.</p>
<p>Bei Begehungen auf Baustellen im Bereich von Gleisen:</p>
<p>Warnkleidung gem. ÖNORM EN ISO 20471 (Klasse 2 – Oberkörper mind. Warnweste) und</p>
<p>Sicherheitsschuhe S3 B mit Zehenschutzkappe, knöchelumfassend.</p>
<p>Bei Arbeiten auf Baustellen im Bereich von Gleisen:</p>
<p>Warnkleidung gem. ÖNORM EN ISO 20471 (Klasse 3 – Hose lang, Oberkörper mind. T-Shirt od. Warnweste) und</p>
<p>Sicherheitsschuhe S3 C mit Zehenschutzkappe, Stiefel halbhoch.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Arbeit im Bereich von Gleisen</stichwort><langtext><p>Es wird darauf hingewiesen, dass Arbeiten im Bereich von Gleisen und unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes durchzuführen sind.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung von "die Arbeiten" auf "Arbeiten"</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="12"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Arbeiten unter Kundenservice</stichwort><langtext><p>Es wird darauf hingewiesen, dass Arbeiten unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes, insbesondere des Kundenservices, durchzuführen sind.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung von "die Arbeiten" auf "Arbeiten"</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="13"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Arbeit im Bereich von Gleisen und Kundenservice</stichwort><langtext><p>Es wird darauf hingewiesen, dass Arbeiten im Bereich von Gleisen und unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes, insbesondere des Kundenservices, durchzuführen sind.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung von "die Arbeiten" auf "Arbeiten"</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="14"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Eingeschaltete Hochspannungsanlagen und Leitungen</stichwort><langtext><p>Es wird darauf hingewiesen, dass Arbeiten im Gefahrenbereich eingeschalteter Hochspannungsanlagen und -leitungen (Oberleitungen, Speiseleitungen, 55kV und 110kV Bahnstromübertragungsleitungen) durchzuführen sind.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="16"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Erdung von Baugeräten</stichwort><langtext><p>Sofern Arbeiten im Gefahrenbereich von spannungsführenden Teilen erfolgen, sind die zum Einsatz kommenden Baugeräte entsprechend dem Regelwerk 12.01 - Elektrobetriebsvorschrift EL 52 zu erden. </p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="17"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Kabel in Betrieb</stichwort>
<langtext><p>Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestehende Kabelwege im unmittelbaren Baubereich (erdverlegte Kabel, etc.) in Betrieb zu erhalten sind. Alle daraus entstehenden Erschwernisse sind mit den Einheitspreisen abgegolten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="18"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Erlaubniskarten</stichwort><langtext><p>Eingesetztes Personal im Bereich von nicht öffentlichen Bahnanlagen, bei welchen eine räumliche Trennung zu den Gefahren des Bahnbetriebes einschließlich der Gefahren des Bahnstromes nicht vorhanden ist, muss gültige Erlaubniskarten besitzen. Zustimmungserklärungen werden nur in Ausnahmefällen (z.B. Ausfall eines vom AN eingeplanten Mitarbeiters mit Erlaubniskarte, der zur Abwicklung der Baustelle unabdingbar ist oder wenn kein Schulungstermin verfügbar – schriftliche Bestätigung erforderlich) zur zeitgerechten Abwicklung der Baustelle ausgestellt.</p>
<p>Erlaubniskarten werden durch die ÖBB-Infrastruktur AG ausgestellt und sind mit maximal zwei Jahren ab Ausstellungsdatum befristet gültig. Für die dafür erforderlichen Schulungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu sorgen (nähere Informationen siehe infrastruktur.oebb.at). Bei der Beantragung wird überprüft, ob die entsprechende Ausbildung (Verhalten im Gefahrenraum von Gleisen und Bahnstromanlagen) vorhanden ist.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="19"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Erlaubniskarten/Zustimmungserklärung</stichwort><langtext><p>Eingesetztes Personal im Bereich von nicht öffentlichen Bahnanlagen, bei welchen eine räumliche Trennung zu den Gefahren des Bahnbetriebes einschließlich der Gefahren des Bahnstromes nicht vorhanden ist, muss gültige Erlaubniskarten besitzen. Zustimmungserklärungen werden nur in Ausnahmefällen (z.B. Ausfall eines vom AN eingeplanten Mitarbeiters mit Erlaubniskarte, der zur Abwicklung der Baustelle unabdingbar ist oder wenn kein Schulungstermin verfügbar – schriftliche Bestätigung erforderlich) zur zeitgerechten Abwicklung der Baustelle bzw. in den unten angeführten Bereichen ausgestellt.</p>
<p>Erlaubniskarten werden durch die ÖBB-Infrastruktur AG ausgestellt und sind mit maximal zwei Jahren ab Ausstellungsdatum befristet gültig. Für die dafür erforderlichen Schulungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu sorgen (nähere Informationen siehe infrastruktur.oebb.at). Bei der Beantragung wird überprüft, ob die entsprechende Ausbildung (Verhalten im Gefahrenraum von Gleisen und Bahnstromanlagen) vorhanden ist.</p>
<p>Erfordernis von Zustimmungserklärungen:</p>
<p>Dem Auftragnehmer werden in folgenden Bereichen anwesende geschulte Eisenbahnbedienstete zur Verfügung gestellt.</p>
<p><al></al></p>
<p>Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass für alle in diesen Bereichen tätigen Leute sowie allfällige Subunternehmer und Zulieferanten und deren Leute Zustimmungserklärungen ausgestellt werden, sofern nicht Erlaubniskarten vorgewiesen werden können. Die Zustimmungserklärungen werden durch</p>
<p><al></al></p>
<p>ausgestellt.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Die Angabe der Kosten wurde durch einen Verweis auf infrastruktur.oebb.at ersetzt.</p>
<p>Änderung der Reihenfolge Erlaubniskarten - Zustimmungserklärung</p>
<p>Ergänzung der Befristung von Erlaubniskarten mit zwei Jahren</p>
</aenderungsbeschreibung><vorherigeposition><lg>00</lg><ulg>D4</ulg><gtnr>18</gtnr></vorherigeposition></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="42"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Regelarbeitszeit AG</stichwort><langtext><p>Arbeiten, die im Beisein der ÖBA oder sonstiger AG-Vertreter zu erfolgen haben (z.B. laufende Qualitätskontrollen, Ausmaßermittlungen, Baubesprechungen), sind tunlichst während der Regelarbeitszeit dieser Mitarbeiter durchzuführen.</p>
<p>Als Regelarbeitszeit der ÖBA wird festgelegt: <br/><al></al>.</p>
<p>Als Regelarbeitszeit sonstiger AG-Mitarbeiter wird festgelegt: <br/><al></al>.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="81"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Abstimmung mit anderen AN</stichwort><langtext><p>Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gegenständlichen Arbeiten gleichzeitig mit den Arbeiten <al></al> ablaufen werden.</p>
<p>Bei Erschwernissen und Behinderungen, die aus oben genannten Umständen entstehen, werden Mehrkostenforderungen nicht anerkannt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="D5"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Leistungserbringung</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Hochwasserdienst</stichwort><langtext><p>Der AN hat zur Verhinderung von Verklausungen, Auskolkungen von Brücken u.ä. einen wirksamen Hochwasserdienst einzurichten. Es erfolgt hierfür keine gesonderte Vergütung. Sind infolge eines drohenden Hochwassers Sicherungsmaßnahmen erforderlich, sind diese - ausgenommen bei Gefahr in Verzug - mit dem AG vorweg abzustimmen und werden gesondert vergütet.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>9</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="12"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Hochwasserrisiko</stichwort><langtext><p>Sind Arbeiten im Überflutungsgebiet eines Gewässers durchzuführen, gilt folgende Risikoteilung:</p>
<p>Das Ereignis, ab dem die Risikoteilung Platz greift, ist generell das <al></al>-jährliche Hochwasser.</p>
<p>Der Pegel bzw. die Höhenmarke wird bei <al></al> angebracht und mit <al></al>m ü.A. festgelegt.</p>
<p>Sobald der angegebene Pegelstand bzw. die Messmarke des Hochwassers überschritten wurde, übernimmt der AG die Kosten aus allen Schäden, die infolge des Hochwassers entstehen.</p>
<p>Schäden, die bei Wasserständen beim Bezugspegel bzw. der Messmarke unterhalb bzw. auf Höhe des Risiko-Wasserstandes auftreten, werden vom AG nicht übernommen und sind vom AN ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen.</p>
<p>Die Überschreitung des Risikowasserstandes am Bezugspegel bzw. der Messmarke ist mit Datum und Uhrzeit im Bautagesbericht zu vermerken und es ist der AG unverzüglich davon zu verständigen. Nach Abklingen des Hochwassers ist das Ausmaß der eventuellen Schäden am Bauwerk von AG und AN gemeinsam schriftlich festzuhalten.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Sprachliche Änderung des Einleitungssatzes</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="13"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Hochwasserrisiko ohne Jährlichkeit</stichwort><langtext><p>Sind Arbeiten im Überflutungsgebiet eines Gewässers durchzuführen, gilt folgende Risikoteilung:</p>
<p>Der Pegel bzw. die Höhenmarke wird bei <al></al> angebracht und liegt höhenmäßig <al></al>.</p>
<p>Sobald der angegebene Pegelstand bzw. die Messmarke des Hochwassers überschritten wurde, übernimmt der AG die Kosten aus allen Schäden die infolge des Hochwassers entstehen.</p>
<p>Schäden, die bei Wasserständen beim Bezugspegel bzw. der Messmarke unterhalb bzw. auf Höhe des Risiko-Wasserstandes auftreten, werden vom AG nicht übernommen und sind vom AN ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen.</p>
<p>Die Überschreitung des Risikowasserstandes am Bezugspegel bzw. der Messmarke ist mit Datum und Uhrzeit im Bautagesbericht zu vermerken und es ist der AG unverzüglich davon zu verständigen. Nach Abklingen des Hochwassers ist das Ausmaß der eventuellen Schäden am Bauwerk von AG und AN gemeinsam schriftlich festzuhalten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Sprachliche Änderung des Einleitungssatzes</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="15"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Rettungs- und Brandschutzkonzept</stichwort><langtext><p>Ein Rettungs- und Brandschutzkonzept wurde vom AG erstellt und liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. <br/>Dieses Grundkonzept legt die notwendigen Maßnahmen als Mindestanforderungen für eine Rettung und Brandbekämpfung fest und ist vom AN als Arbeitgeber auf den Einzelfall und den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen. Die Erstellung eines individuellen Rettungs- und Brandschutzkonzeptes hat durch den AN zu erfolgen.<br/>Der AN ist zur Einhaltung des Rettungs- und Brandschutzkonzeptes verpflichtet.</p>
<p>Sämtliche Aufwendungen, Erschwernisse und Auflagen welche aus den Vorgaben des Rettungs- und Brandschutzkonzeptes resultieren, und für welche bezüglich der Vorgaben keine eigenen Leistungspositionen im LV vorhanden sind, sind mit den Einheitspreisen abgegolten.<br/>Darunter fallen auch die Lieferungen aller für die Rettung und Brandbekämpfung erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Betriebsmittel, insbesondere Löschgeräte und Löschmittel (auch solche, die gegebenenfalls Feuerwehren, etc. zur Verfügung zu stellen sind) sowie das Bereitstellen von Gerüsten, Beleuchtungen, Lagerflächen- und Container, usw.</p>
<p>Der AN hat sich ab seiner Bauvorbereitung laufend mit sämtlichen Einsatzorganisationen ins Einvernehmen zu setzen. Die Kosten für üblicherweise zu erwartende zusätzliche Auflagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="16"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Sprengarbeiten im Gefährdungsbereich Bahn</stichwort><langtext><p>Sprengarbeiten im Gefährdungsbereich der Bahn dürfen nur in Zugspausen oder Gleissperren durchgeführt werden. Ein allenfalls erforderliches abgeschalteten der Oberleitung ist mit dem AG zeitgerecht vor Durchführung der Sprengarbeiten abzustimmen.</p>
<p>Es dürfen nur hochunempfindliche (HU) Zünder bzw. nicht elektrische Zünder (Stoßwellenzünder) verwendet werden.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="17"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Abschaltzeiten</stichwort><langtext><p>Für die Ausführung der vertragsgemäßen Leistungen sind folgende Abschaltzeiten an den 110/55kV Bahnstromleitungen vorgesehen:</p>
<p><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Obsoleszenzmanagement</stichwort><langtext><p>Soweit die Bereitstellung von Produkten oder Teilen davon (zB Ersatzteile, Material) beinhaltet oder mitumfasst ist, hat der AN den AG unverzüglich über absehbare (gemäß Vertrag zulässige) Änderungen oder (die Vertragserfüllung gefährdende) Liefereinschränkungen (z.B. aufgrund mangelnder Verfügbarkeit, Abkündigungen) solcher Produkte bzw. deren Teile im Sinne eines Obsoleszenzmanagements schriftlich zu informieren sowie ihm geeignete und wirtschaftlich zumutbare Alternativen aufzuzeigen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="31"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Einbauten</stichwort><langtext><p>Alle wie immer gearteten Erschwernisse, welche bei der Leistungserbringung durch in den Ausschreibungsunterlagen angeführte Einbauten und Freileitungen entstehen sowie Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz von Einbauten und Freileitungen, die im Einvernehmen mit dem jeweiligen Leitungsträger zu treffen sind, sind mit den Einheitspreisen abgegolten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="32"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Pressungen</stichwort><langtext><p>Pressungen unter bestehenden Gleisanlagen sind mindestens 5 Wochen vor der beabsichtigten Durchführung beim AG nachweislich anzumelden. Werden die angekündigten Termine nicht eingehalten, sind vom AN die dem AG daraus erwachsenden Kosten (z.B. für Langsamfahrstellen) zu ersetzen. Weiters sind die Bestimmungen des Regelwerkes Unterbau-Geotechnik, Kapitel Rohrdurchlässe und Leitungsquerungen einzuhalten.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="40"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Dokumentation Bautagesberichte</stichwort><langtext><p>Der AN ist zur Führung von Bautagesberichten in Entsprechung der ÖNORM B 2118, Pkt. 6.2.7.3.2 verpflichtet. Diese haben dem Muster auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Bauabwicklung" zu entsprechen. Dem AN steht die Verwendung eigener Vorlagen frei, sofern die Inhalte mindestens jenen des Musters entsprechen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="61"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Identifikationskarte</stichwort><langtext><p>ÖBB-fremde Personen, die sich im Baustellenbereich aufhalten, haben eine Identifikationskarte mit sich zu führen, welche von außen gut sichtbar zu tragen ist.</p>
<p>Diese Identifikationskarte ist durch den AN zu erstellen und beinhaltet folgende Informationen:<br/>- Name der Firma<br/>- Lichtbild<br/>- Name und Funktion des Trägers<br/>- Unterschrift des Bauleiters</p>
<p>Gegen Aufforderung ist die Sozialversicherungskarte vorzulegen.</p>
<p>Personen, die ohne Identifikationskarte angetroffen werden, werden durch den AG bzw. dessen Vertreter von der Baustelle verwiesen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="71"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Begleitpersonal Kostentragung AG</stichwort><langtext><p>Vom AG beigestelltes Personal unter Kostentragung des AG (AdB, Triebfahrzeugführer, Schaltantragsteller, Sicherungsaufsicht, Sicherungsposten, usw) hat der AN spätestens 21 Tage vor dem Bedarf direkt bei den zuständigen Stellen anzufordern.<br/>Mehrkosten aus einer Verzögerung in der Bestellung gehen zu Lasten des AN.</p>
<p>Folgendes Personal wird vom AG beigestellt:</p>
<p><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung der Aufzählung</p>
<p>Ergänzung einer Ausschreiberlücke zur Definition, welches Personal vom AG beigestellt wird.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="81"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Bildrechte</stichwort><langtext><p>Der AN überträgt der ÖBB-Infrastruktur AG und allen mit ihr im Konzernverband gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen für jegliches mit der Baustelle in Verbindung stehende Bildmaterial das zeitlich und geografisch uneingeschränkte Werknutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>9</lbversion></aenderungskennzeichnungen>
</pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="D6"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Vermessung, Absteckung</ueberschrift><vorbemerkung><p>Die Vermessungen sind gemäß RW 17.02.01, Vermessung von Infrastrukturanlagen durchzuführen.</p>
</vorbemerkung><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung des Verweises auf RW 17.02.01</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="13"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Urgeländeaufnahme</stichwort><langtext><p>Für den unmittelbaren Baubereich (Bahntrasse) werden dem AN Querprofilaufnahmen des Urgeländes zur Verfügung gestellt. Diese Aufnahmen bilden die Grundlagen für die Abrechnung. Beide Vertragspartner haben das Recht innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe der Querprofilaufnahmen weitere signifikante Zwischenprofile gemeinsam aufzunehmen. <br/>Ohne gesonderte Vergütung sind die Aufnahmen des Urgeländes vom AN zu ergänzen, sofern die Angaben für die Abrechnung nicht ausreichen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="14"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Vermessung Baustellenbereich</stichwort><langtext><p>Dem AN wird vom AG vor Baubeginn ein in der Natur abgesteckter Baustellenbereich übergeben. Die Übergabe findet in einer gemeinsamen Begehung vor Ort statt. Der AN ist während der gesamten Baudauer für den Erhalt und die Kennzeichnung der Punkte verantwortlich. Bei Verlust der Punkte hat der AN diese unaufgefordert durch ein befugtes Vermessungsbüro wiederherzustellen.</p>
<p>Sind bei den Punkten des Baustellenbereiches katastrale Grenzpunkte betroffen gilt bei Bahngrundgrenzen zusätzlich das RW 17.07, Bahngrundgrenzen und Liegenschaftstechnik.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung des Verweis auf das RW 17.07.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="15"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Polygonpunkte - AG: Baustellennetz</stichwort><langtext><p>Dem AN wird rechtzeitig vor Baubeginn ein Baustellennetz samt Kennzeichnung im Gelände übergeben. Der AN hat dieses Baustellennetz zu versichern.</p>
<p>Die Lage der Vermessungsfixpunkte und der Punktabstand sind zwischen dem Vermesser AN und Vermesser AG einvernehmlich festzulegen. Alle Messungen haben sich auf dieses Baustellennetz zu beziehen, geeignete Kontrollen sind seitens des Vermesser AN einzubauen.</p>
<p>Sollten aufgrund der Bautätigkeit einzelne Punkte verlorengehen oder Differenzen im Netz auftreten, so ist dies dem AG rechtzeitig zu melden, damit gegebenenfalls das Baustellennetz seitens des Vermesser AG ergänzt wird. Bei Verschulden seitens AN, hat der AN die Kosten hierfür zu tragen.</p>
<p>Grundlage für die Erstellung eines Baustellennetzes bildet das RW 17.01.01, Referenzsysteme und infraRASTER.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung des Verweis auf das RW 17.01.01.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="17"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Messprogramm für Brückenobjekte</stichwort><langtext><p>Zur Festhaltung auftretender Setzungen und Verschiebungen der Widerlager und Pfeiler sind vom AN ohne gesonderte Vergütung Messbolzen zu setzen. <br/>Je Pfeiler ist mind. 1 Messbolzen etwa 1 m über Gelände zu setzen. <br/>Je Widerlager sind mind. 2 Messbolzen an der Widerlagervorderseite und mind. 1 Messbolzen an der Flügelmauer, ebenfalls ca. 1 m über Gelände, zu setzen. <br/>Die Messbolzen werden unmittelbar nach der Errichtung des entsprechenden Bauteils gesetzt und einnivelliert (Nullmessung). </p>
<p>Während der Bauzeit werden durch den Vermesser des AG Kontrollmessungen durchgeführt.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="20"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Vermessung Bauabsteckung</stichwort><langtext><p>Sämtliche Bauabsteckungen sind in Eigenverantwortung und auf Kosten des AN durchzuführen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Vermessungskompetenz</stichwort><langtext><p>Die Vermessungsarbeiten sind von einem befugten Vermessungsbüro (Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen oder technischen Büro für Vermessungswesen oder gleichwertiges) oder durch firmeninterne qualifizierte Vermessungs-Fachkräfte durchzuführen. Diese firmeninternen Vermessungs-Fachkräfte müssen ihre fachliche Qualifikation nachweisen: Techniker vor Ort mindestens als Vermessungstechniker und der Leiter der Vermessungsarbeiten mindestens als Vermessungsfachtechniker. Von den firmeninternen Vermessungs-Fachkräften ist zusätzlich ein Referenzprojekt im vergleichbaren Umfang des gegenständlichen Bauvorhabens vorzulegen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Anpassung der Referenzbestimmung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="33"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Kontrollmessungen AN</stichwort><langtext><p>Durch den AN sind für sämtliche vorgesehenen Überprüfungen der höhengerechten Lage und Ebenheit (BA, UP, TS, BT-Bahn u.dgl.) Protokolle für die profilweise Abnahme- u. Kontrollprüfungen gemäß Vorgaben des AG zu erstellen und dem AG vorzulegen.</p>
<p>Werden die o.a. Abnahmen bzw. die zugehörigen Protokolle durch den AN nicht erstellt und übergeben, werden diese Leistungen durch den AG-Vermesser durchgeführt und die zugehörigen Kosten sind durch den AN zu tragen.</p>
<p>Mit einer weiteren Überbauung darf erst nach Vorlage der positiven Kontrollprüfungen (Verdichtungsnachweise) und positiven Abnahmeprüfungen (Protokolle der höhengerechten Lage und Ebenheit) bzw. nach Freigabe durch den AG begonnen werden.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Streichung Verweis auf FSV-Prüfbuch</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="51"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gleis-Vermessung: geodätisch - AG</stichwort><langtext><p>Die Gleis- und Weichenhauptpunkte werden in Lage (koordinativ) und Höhe vom AG erstmalig geodätisch abgesteckt. Die Absteckdaten (Koordinaten, Höhe und Polygonpunkte) werden dem AN nachweislich übergeben. <br/>Allenfalls erforderliche Zwischenpunkte sind vom AN abzustecken. <br/>Die abgesteckten Punkte sind noch vor Inangriffnahme der Bauarbeiten durch den AN zu versichern. <br/>Sollten die vom AG abgesteckten Punkte entfernt werden, so hat der AN für die Wiederherstellung zu sorgen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="52"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gleis-Vermessung: geodätisch - AN</stichwort><langtext><p>Die geodätische Absteckung der Gleis- und Weichenhauptpunkte in Lage (koordinativ) und Höhe ist vom AN durchzuführen. Die erforderlichen Absteckdaten (Koordinaten, Höhe und Polygonpunkte) werden dem AN nachweislich übergeben.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="53"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gleis-Vormessung/Soll-Ist-Vergleich - AG</stichwort><langtext><p>Die Vormessung / Soll-Ist-Vergleich (Ermittlung der Korrekturwerte) für die Herstellung der neuen Lage und Höhe wird seitens des AG durchgeführt. Die ermittelten Messwerte (Korrekturwerte) werden vor Ort angeschrieben und dem AN nachweislich übergeben. Sollten die seitens des AG abgesteckten Punkte und/oder angeschriebenen Werte entfernt werden, so hat der AN für die Wiederherstellung zu sorgen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="54"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gleis-Vormessung/Soll-Ist-Vergleich - AN</stichwort><langtext><p>Die Vormessung / Soll-Ist-Vergleich (Ermittlung der Korrekturwerte) für die Herstellung der neuen Lage und Höhe ist seitens des AN durchzuführen. Die Absteckwerte werden dem AN nachweislich übergeben.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="61"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gleis: Nachmessung Pfeilhöhe AN</stichwort><langtext><p>Um die Genauigkeit der Lage und Höhe von Gleisen und/oder Weichen festzustellen, hat der AN im Beisein des AG eine Pfeilhöhenmessung durchzuführen und deren Ergebnisse in einem Pfeilhöhenbild festzuhalten sowie ein Nivellement durchzuführen und zu protokollieren. <br/>Die gegenseitige Höhenlage und die Überhöhung der Gleise und/oder Weichen hat der AN im Beisein des AG durch eine Querneigungsmessung festzustellen und in einem Überhöhungsbild festzuhalten. <br/>Diese Protokolle sind auch Grundlage der Übernahme.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="62"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gleis: Nachmessung Pfeilhöhe AG</stichwort><langtext><p>Um die Genauigkeit der Lage und Höhe von Gleisen und/oder Weichen festzustellen, wird der AG eine Pfeilhöhenmessung durchführen und deren Ergebnisse in einem Pfeilhöhenbild festhalten sowie ein Nivellement durchführen und protokollieren. <br/>Die gegenseitige Höhenlage und die Überhöhung der Gleise und/oder Weichen wird der AG durch eine Querneigungsmessung feststellen und in einem Überhöhungsbild festhalten. <br/>Diese Protokolle sind auch Grundlage der Übernahme.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="63"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gleis: Nachmessung Soll-Ist-Vergleich - AN</stichwort><langtext><p>Um die Genauigkeit der Lage und Höhe von Gleisen und/oder Weichen festzustellen, hat der AN im Beisein des AG eine Langsehnenmessung, ein Nivellement und eine Querneigungsmessung durchzuführen und deren Ergebnis zu protokollieren. <br/>Dieses Protokoll ist auch Grundlage der Übernahme.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="64"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gleis: Nachmessung Soll-Ist-Vergleich - AG</stichwort><langtext><p>Um die Genauigkeit der Lage und Höhe von Gleisen und/oder Weichen festzustellen, wird der AG eine Langsehnenmessung, ein Nivellement und eine Querneigungsmessung durchführen und deren Ergebnis protokollieren. <br/>Dieses Protokoll ist auch Grundlage der Übernahme.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="65"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gleis: Nachmessung geodätisch - AN</stichwort><langtext><p>Um die Genauigkeit der Lage und Höhe von Gleisen und/oder Weichen festzustellen, hat der AN im Beisein des AG eine geodätische Kontrollmessung durchzuführen und deren Ergebnis zu protokollieren. <br/>Dieses Protokoll ist auch Grundlage der Übernahme.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="66"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gleis: Nachmessung geodätisch - AG</stichwort><langtext><p>Um die Genauigkeit der Lage und Höhe von Gleisen und/oder Weichen festzustellen, wird der AG eine geodätische Kontrollmessung durchführen und deren Ergebnis protokollieren. <br/>Dieses Protokoll ist auch Grundlage der Übernahme.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften>
</ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="D7"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Vertragsanpassung</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="12"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Einreichung MKF ProVia</stichwort><langtext><p>Mehr- oder Minderkostenforderungen sind elektronisch in prüffähiger Form über die Plattform ProVia (www.provia.at) einzureichen. </p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="14"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Einreichung Abrechnungsvereinbarung ProVia</stichwort><langtext><p>Abrechnungsvereinbarung sind elektronisch in prüffähiger Form über die Plattform ProVia (www.provia.at) einzureichen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="15"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Vertragsabwicklung ProVia</stichwort><langtext><p>Informationen zur Zustimmung, wie die Nennung von Subunternehmern, Änderungen des Personaleinsatzes usw sind dem Auftraggeber über die Plattform ProVia (www.provia.at) zu übermitteln.</p>
<p>Informationen wie die Änderung der Vertretungsbevollmächtigten, Änderungen im Unternehmen des Auftragnehmers usw sind dem Auftraggeber über die Plattform ProVia (www.provia.at) zur Kenntnis zu bringen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Value Engineering</stichwort><langtext><p>Value Engineering ist grundsätzlich zulässig. Es gilt die RVS 10.02.13 „Value Engineering für Infrastrukturbauten, Ausgabe 01.01.2017“ mit folgenden Ergänzungen/Änderungen:</p>
<p>Ein Value Engineering (alternativer Ausführungsvorschlag des AN zum Bau-Soll) erfordert die Initiative des AN. Diese Initiative muss keine innovative Komponente enthalten.</p>
<p>Die vom AN zu übermittelnden Unterlagen haben zumindest folgendes zu enthalten, ausgenommen eine Ausarbeitung durch den AG wird einvernehmlich vereinbart:</p>
<p>(1) Darstellung der Abweichung zum Bau-Soll; insbesondere ausführliche Darstellung der Auswirkungen der Abweichung auf Sicherheit, Qualität, Dauerhaftigkeit, Lebenszykluskosten, Bescheidlage, Nachbarbaulose, Bauprogramm, Bauzeit, Sicherungspaket, Planungskosten, interne Aufwendungen bei AN und AG, die Gleitung, Emissionen, sowie sonstige Folgekosten;</p>
<p>(2) Darstellung der Risiken und allfälliger Risikoverschiebungen (z.B.: Planungsrisiko, erhöhtes Ausführungsrisiko, Baugrundrisiko);</p>
<p>(3) Verbindliches prüffähiges Angebot mit garantierter Angebotssumme, Mehr- und Minderkosten auf Preisbasis, Preiskomponenten und Mengen- und Leistungsansätzen des Vertrages sowie der durch die Abweichung entstehenden Kostenersparnis sowohl in der Sphäre des AN als auch in der Sphäre des AG.</p>
<p>Das Value Engineering hat von Seiten des AN so zeitgerecht zu erfolgen, dass mind. 4 Wochen vor Bauausführung die neuen Planunterlagen ausführungsreif vorliegen. Für das gesamte Value Engineering Prozedere ist mit einem Zeitraum von mind. 2-4 Monaten (Anmeldung bis Beauftragung) zu rechnen.</p>
<p>Jede Ausführungsänderung wird rechtlich im Sinne von 6.3.3 der ÖNORM B 2118 behandelt, d. h. sämtliche im Vertrag festgelegten Bestimmungen für die Alternativen gelten auch für die Ausführungsänderungen; das sind insbesondere garantierte Angebotssumme, Übernahme sämtlicher mit der Änderung verbundenen erhöhten Risiken, Durchführung allfälliger zusätzlicher Behördenverfahren durch den AN unter Leitung des AG u. dgl.</p>
<p>Die Festlegung von Pauschalen, anstatt der garantierten Angebotssumme für die Leistung, ist möglich.</p>
<p>Der dem AN zustehende Anteil der Kostenersparnis ist anteilig dem Baufortschritt abzurechnen. </p>
<p>Kommt es im Rahmen der Umsetzung des Value Engineerings zu weiteren Einsparungen, welche über die zum Zeitpunkt der Beauftragung definierte Einsparung hinausgehen, so werden diese gemäß Pkt. 7 der RVS 10.02.13 ebenfalls 50:50 geteilt.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="E1"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Preise</ueberschrift><vorbemerkung><p>Die Preise sind in allen Preisanteilen als veränderliche Preise anzubieten und gelten als solche vereinbart.</p>
<p>Fehlt im Angebot die geforderte Aufgliederung der Einheitspreise, so gelten alle Preisanteile als fest.</p>
<p>Sollte einer der vereinbarten Indizes nicht mehr verlautbart werden, gilt der dann an seine Stelle tretende Index.</p>
<p>Ein Preisnachlass unterliegt immer der Gleitung.</p>
<p>Mit den vereinbarten Indizes bzw. objektbezogenen Warenkörben sind alle relevanten Kostenarten repräsentiert. Pkt. 5.8.1 der ÖNORM B 2111 gilt daher nicht.</p>
<p>Mit den vereinbarten Indizes bzw. objektbezogenen Warenkörben sind weiters auch alle Veränderungen von Steuern, Abgaben und Gebühren abgegolten. Ausgenommen davon sind Änderungen betreffend die Umsatzsteuer (siehe dazu ÖNORM B 2118, Pkt. 6.3.1.3) sowie nicht vorhersehbare Änderungen des Altlastenbeitrages.</p>
<p>Als Preisbasis für die Umrechnung veränderlicher Preise gilt das Ende der Angebotsfrist (bei Verhandlungsverfahren: Erstangebotsfrist); bei Fehlen einer Angebotsfrist gilt das Datum des Angebotes. Angaben zur Angebotsfrist und Preisbasis auf dem Deckblatt des Leistungsverzeichnisses gelten nicht.</p>
<p>Bei Positionen, welche nach Verrechnungseinheiten entsprechend dem tatsächlichen Rechnungsbetrag vergütet werden, kommt keine Preisumrechnung zur Anwendung, da Preisveränderungen bereits im Rechnungsbetrag enthalten sind. Dies gilt unabhängig vom Datum der Rechnung.</p>
<p>Der Punkt 5.2.2 der ÖNORM B 2111: 2007-05-01 gelangt für die Preisumrechnung nicht zur Anwendung. Abweichend zu 5.2.2 der ÖNORM B 2111 wird daher für die Preisumrechnung folgendes festgelegt: Die Preisumrechnung erfolgt unabhängig vom Erreichen des Schwellenwertes. Bei Veränderung der Preisumrechnungsgrundlage (Index) sind daher der Preis bzw. die Preisanteile entsprechend der Veränderung umzurechnen.</p>
</vorbemerkung><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung, dass bei VE-Positionen nach Rechnung keine Preisumrechnung zur Anwendung gelangt.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="10"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Preisbasis</stichwort><langtext><p>Anstelle der Vorbemerkung 00E1 drittletzter Absatz gilt:</p>
<p>Als Preisbasis für die Umrechnung veränderlicher Preise gilt der Monat <al></al>. Angaben zur Angebotsfrist und Preisbasis auf dem Deckblatt des Leistungsverzeichnisses gelten nicht.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen>
</pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Veränderung Alle BMWET Baugewerbe</stichwort><langtext><p>Für die Preisumrechnung aller Preisanteile werden die Indexwerte der Arbeitskategorie "Baugewerbe oder Bauindustrie" aus den vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus herausgegebenen "Baukostenveränderungen" herangezogen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Sprachliche Anpassung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="22"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Veränderung Lohn BMWET Baugewerbe</stichwort><langtext><p>Für die Preisumrechnung des Anteils "Lohn" wird der Indexwert "Lohn" der Arbeitskategorie "Baugewerbe oder Bauindustrie" aus den vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus herausgegebenen "Baukostenveränderungen" herangezogen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Sprachliche Anpassung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="23"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Veränderung Sonstiges BMWET Baugewerbe</stichwort><langtext><p>Für die Preisumrechnung des Anteils "Sonstiges" wird der Indexwert "Sonstiges" der Arbeitskategorie "Baugewerbe oder Bauindustrie" aus den vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus herausgegebenen "Baukostenveränderungen" herangezogen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Sprachliche Anpassung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="44"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Veränderung Alle Statistik Austria Oberleitungsbau</stichwort><langtext><p>Für den Leistungsteil 01 wird für alle Preisanteile der von der Statistik Austria herausgegebene Baukostenindex für Oberleitungsbau herangezogen.</p>
<p>Für den Leistungsteil 02 gelten für alle Preisanteile Festpreise.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung auf alle Preisanteile und Konkretisierung auf Leistungsteile</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="53"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Veränderung Sonstiges Leistungsgruppen</stichwort><langtext><p>Für die Leistungsgruppen LG Nr. 01 bis 22, 25 bis 29, 32 bis 36, 41 bis 42, 45 bis 51, 53, 58, 90 und 98 der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI) erfolgt für den Anteil "Sonstiges" die Preisumrechnung nach den gleich lautenden Subindizes der von der Statistik Austria herausgegebenen Baukostenindizes für Straßenbau, Brückenbau und Siedlungswasserbau, wobei die Indizes für die Leistungsgruppen 09 und 13 bis 15 nur im Baukostenindex für Siedlungswasserbau veröffentlicht werden. </p>
<p>Die Preisumrechnung der LG 31 und 43 der LB-VI erfolgt für den Anteil "Sonstiges" nach den Subindizes der von der Statistik Austria herausgegebenen Baukostenindizes für Straßenbau, Brückenbau und Siedlungswasserbau bezogen auf Unterleistungsgruppen:</p>
<table width="70%" border="1"><tr><td width="26%">ULG 31 01</td><td width="59%">Betonarbeiten – Beton und Stahlbeton</td><td width="15%">LG 31.01</td></tr><tr><td>ULG 31 02</td><td>Betonarbeiten – Bewehrung</td><td>LG 31.02</td></tr><tr><td>ULG 31 03-07</td><td>Betonarbeiten – Schalung und Sonstiges</td><td>LG 31.03-07</td></tr><tr><td>ULG 43 01</td><td>Fahrzeugrückhaltesysteme Stahlleitschienen</td><td>LG 43.01</td></tr><tr><td>ULG 43 02-03</td><td>Fahrzeugrückhaltesysteme Betonfertigteile u. Ortbeton</td><td>LG 43.02-03</td></tr><tr><td>ULG 43 04-12</td><td>Straßenausrüstung, Rückhaltesysteme</td><td>LG 43.04-12</td></tr></table>
<p>Die Preisumrechnung der Leistungsgruppen 23, 37, 40, 44, 52, 55, 57, 62 bis 78, 91 und 92 der LB-VI erfolgt für den Anteil "Sonstiges" nach den ua Subindizes der von der Statistik Austria herausgegebenen Baukostenindizes für Straßenbau, Brückenbau und Siedlungswasserbau:</p>
<table width="70%" border="1"><tr><td width="26%">LG 23</td><td width="59%">Oberflächennahe Geothermie</td><td width="15%">LG 13</td></tr><tr><td>LG 37</td><td>Antriebe Stahlwasserbau</td><td>LG 35</td></tr><tr><td>LG 40</td><td>Straßenausrüstung - Bodenmarkierung</td><td>LG 36</td></tr><tr><td>LG 44</td><td>Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA)</td><td>LG 11</td></tr><tr><td>LG 52</td><td>Steinschlagschutznetzsysteme</td><td>LG 22</td></tr><tr><td>ULG 54 31</td><td>Lieferung Beton, Bewehrungsstahl, SVM</td><td>LG 31 SW</td></tr><tr><td>ULG 54 32-34 </td><td>Lieferung Fugenbänder</td><td>LG 31.03-07</td></tr><tr><td>ULG 54 53-74</td><td>Ingenieurbiologie</td><td>LG 53</td></tr><tr><td>LG 55</td><td>Deponiebau</td><td>LG 06</td></tr><tr><td>LG 57</td><td>Sanierung von Altlasten u. kontaminierten Flächen</td><td>LG 58</td></tr><tr><td>LG 62</td><td>Ausbrucharbeiten UT</td><td>LG 06</td></tr><tr><td>ULG 63 01 und 63 05</td><td>Stützmaßnahmen UT – Anker, Spieße</td><td>LG 22</td></tr><tr><td>ULG 63 02-03</td><td>Stützmaßnahmen UT – Bewehrung, Bögen</td><td>LG 31.02</td></tr><tr><td>ULG 63 04</td><td>Stützmaßnahmen UT – Spritzbeton</td><td>LG 31.01</td></tr><tr><td>ULG 63 06</td><td>Stützmaßnahmen UT – Dielen</td><td>LG 35</td></tr><tr><td>ULG 63 07-08</td><td>Stützmaßnahmen UT – Stützmaßnahmen</td><td>LG 22</td></tr><tr><td>ULG 63 10-11</td><td>Stützmaßnahmen UT – Tübbinge</td><td>LG 31 Brücke</td></tr><tr><td>ULG 63 12</td><td>Stützmaßnahmen UT – Ringspaltverfüllung</td><td>LG 31.01</td></tr><tr><td>ULG 63 13</td><td>Stützmaßnahmen UT – Einbauteile Tübbinge</td><td>LG 35</td></tr><tr><td>LG 64</td><td>Entwässerungsarbeiten UT</td><td>LG 10</td></tr><tr><td>LG 65</td><td>Abdichtungen UT</td><td>LG 32</td></tr><tr><td>ULG 66 01-06 und 09-10</td><td>Betonarbeiten UT – Beton</td><td>LG 31.01</td></tr><tr><td>ULG 66 07</td><td>Betonarbeiten UT – Schalung</td><td>LG 31.03-07</td></tr><tr><td>ULG 66 08</td><td>Betonarbeiten UT – Bewehrung</td><td>LG 31.02</td></tr><tr><td>ULG 67 01</td><td>Nebenarbeiten UT – Tunnelanstrichsystem</td><td>LG 32</td></tr><tr><td>ULG 67 03</td><td>Nebenarbeiten UT – Lärmschutzpaneele</td><td>LG 42</td></tr><tr><td>ULG 67 04</td><td>Nebenarbeiten UT – Kabelschutzrohre und Kabelkanäle</td><td>LG 11</td></tr><tr><td>ULG 67 05</td><td>Nebenarbeiten UT – Erdung</td><td>LG 31.02</td></tr><tr><td>ULG 67 06</td><td>Nebenarbeiten UT – Sonstiges</td><td>LG 41</td></tr><tr><td>LG 68</td><td>Bauleistungen für geotechnische Messungen UT</td><td>LG 01</td></tr><tr><td>LG 70</td><td>Bohrungen und Versuche UT</td><td>LG 04</td></tr><tr><td>LG 72</td><td>Düsenstrahlverfahren UT</td><td>LG 20</td></tr><tr><td>LG 73</td><td>Rohrschirm UT</td><td>LG 22</td></tr><tr><td>LG 74</td><td>Zusatzmaßnahmen UT</td><td>LG 22</td></tr><tr><td>LG 75</td><td>Sondermaßnahmen kont. UT</td><td>LG 22</td></tr><tr><td>LG 77</td><td>Geotechnische Messungen UT</td><td>LG 01</td></tr><tr><td>ULG 78 01</td><td>Zus. Baustellengemeinkosten für Instandsetzungsarbeiten</td><td>LG 02</td></tr><tr><td>ULG 78 02</td><td>Demontagen, Schutz von Einbauten</td><td>LG 06</td></tr><tr><td>ULG 78 10</td><td>Abtrags- und Abbrucharbeiten in Straßentunnel</td><td>LG 06</td></tr><tr><td>ULG 78 12</td><td>Schlitze und Verrohrungen in Straßentunnel</td><td>LG 47</td></tr><tr><td>ULG 78 14</td><td>Baulicher Brandschutz bei Instandsetzungen</td><td>LG 31.01</td></tr><tr><td>ULG 78 15</td><td>Reinigungsarbeiten in Straßentunnel</td><td>LG 47</td></tr><tr><td>ULG 78 50</td><td>Abbruch- und Abtragarbeiten in Eisenbahntunnel</td><td>LG 06</td></tr><tr><td>ULG 78 51</td><td>Mauerwerksinstandsetzung in Eisenbahntunnel</td><td>LG 31 Brücke</td></tr><tr><td>ULG 78 52</td><td>Ankerungen und Vernetzungen in Eisenbahntunnel</td><td>LG 22</td></tr><tr><td>ULG 78 53</td><td>Entwässerungsarbeiten in Eisenbahntunnel</td><td>LG 47</td></tr><tr><td>ULG 78 54</td><td>Sonstige Arbeiten Eisenbahntunnel</td><td>LG 06</td></tr><tr><td>ULG 78 90</td><td>Instandsetzung sekundäres Entwässerungssystem in Tunnelbau</td><td>LG 47</td></tr><tr><td>LG 91</td><td>Chem. Untersuchungen einmalig anfallender Abfälle und Wässer</td><td>LG 01</td></tr><tr><td>LG 92</td><td>Reinigungsarbeiten</td><td>LG 02</td></tr></table>
<p>Die Preisumrechnung aller sonstigen LBs sowie sonstiger Leistungsgruppen der LB-VI erfolgt nach dem Indexwert der Arbeitskategorie "Baugewerbe oder Bauindustrie" aus den vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus herausgegebenen "Baukostenveränderungen". </p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Anpassung an das aktuelle Arbeitspapier 19 der FSV</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="61"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort-kurz>Veränderung Alle BMWET</stichwort-kurz><stichwort-luecke></stichwort-luecke><langtext><p>Für alle Preisanteile werden die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus herausgegebenen "Baukostenveränderungen" für <al></al>herangezogen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Anpassung der Bezeichnung des Ministerium</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="62"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort-kurz>Veränderung Lohn BMWET</stichwort-kurz><stichwort-luecke></stichwort-luecke><langtext><p>Für den Anteil "Lohn" werden die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus herausgegebenen "Baukostenveränderungen" für <al></al>herangezogen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Anpassung der Bezeichnung des Ministerium</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="63"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort-kurz>Veränderung Sonstiges BMWET</stichwort-kurz><stichwort-luecke></stichwort-luecke><langtext><p>Für den Anteil "Sonstiges" werden die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus herausgegebenen "Baukostenveränderungen" für <al></al>herangezogen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Anpassung der Bezeichnung des Ministerium</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="E2"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Abrechnung</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Datenträger Abrechnung</stichwort><langtext><p>Der gegenständliche Leistungsgegenstand ist mittels EDV abzurechnen. Es ist die hierfür geltende ÖNORM A 2063-1 einschließlich dem Datenträgeraustausch anzuwenden. <br/>Wird für die Abrechnung kein Datenträger seitens des AN zur Verfügung gestellt, oder kann er mangels ÖNORM-Gerechtheit (auch nach Verbesserungsaufforderung) nicht verarbeitet werden, so wird der Mehraufwand für die Ausmaß- und Rechnungsprüfung von der betreffenden Rechnung einbehalten. <br/>Der Bieter haftet für die Qualität seiner Daten und hält den AG, im Fall eines Virenbefalles des Datenträgers, schadlos.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Abrechnungsgliederung Controlling</stichwort><langtext><p>Der AN ist verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung an der Erfüllung der Anforderungen des AG hinsichtlich der Gliederung in Co-Aufträge (wirtschaftliche Einheiten) und Vorgänge (bauwirtschaftliches Controlling) mitzuwirken. Dies bedeutet insbesondere, dass bereits die Ausmaßblätter und die Mengenberechnung der Gliederung des AG entsprechen müssen. Entfällt eine Position auf mehrere Co-Aufträge oder Vorgänge, sind die Teilansätze je Co-Auftrag oder Vorgang in gesonderten Ausmaßblättern auszuweisen. Die fehlende Angabe der Co-Auftragsnummer oder Vorgangsnummer bedeutet eine mangelhafte Rechnungslegung.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="22"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Wirtschaftliche Einheiten</stichwort><langtext><p>Die wirtschaftlichen Einheiten (CO-Auftragsnummern gemäß System ÖBB-SAP) für das gegenständliche Projekt lauten wie folgt:<br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="45"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Pönale Schlussrechnungslegung</stichwort><langtext><p>Die Schlussrechnung ist binnen 3 Monaten nach Übernahme der Leistung durch den AG vom AN vorzulegen. Im Falle des Verzuges bei der Rechnungslegung hat der AN ein Pönale von 0,02 Promille der Schluss- bzw. Teilschlussrechnungssumme (inkl. USt.) pro Kalendertag, mindestens jedoch EUR 100,-- pro Kalendertag, zu leisten.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="51"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Teilschlussrechnungen nicht zulässig</stichwort><langtext><p>Die Vorlage von Teilschlussrechungen ist nicht zulässig.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="52"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Teilschlussrechnungen zulässig</stichwort><langtext><p>Der AN ist berechtigt für übernommene Teilleistungen eine Teilschlussrechnung zu legen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="61"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Zahlungsfrist (Teil)Schlussrechnung</stichwort><langtext><p>Die Zahlungsfrist beträgt bei Teilschluss- und Schlussrechnungen 60 Tage.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>10</lbversion></aenderungskennzeichnungen>
</pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="E3"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Sicherstellungen</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Haftbrief Muster</stichwort><langtext><p>Wird als Sicherstellung durch den AN ein Haftbrief verwendet, hat dieser dem Musterhaftbrief auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Sicherstellungen" zu entsprechen.<br/>Betreffend akzeptierter Institute für Haftbriefe wird auf das Dokument „Kriterien für erhaltene Garantien“ auf der Plattform ProVia unter "Service / ÖBB Erklärungen, Nachweise, Muster / Sicherstellungen" verwiesen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Anpassung Verweis</p>
<p>Löschen letzter Absatz zum digitalen Haftbrief</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="F1"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Güte- und Funktionsprüfung</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Prüfung Beton, Sachverständiger</stichwort><langtext><p>Vom AG wird ein Sachverständiger für Beton beigezogen, der die Betonarbeiten (Versuche, Betonzusammensetzung, Herstellung, Verarbeitung, Nachbehandlung, Erst- und Konformitätsprüfungen) begleitend überwacht und die Identitätsprüfungen durchführt.</p>
<p>Vom AN sind der ÖBA bzw. dem Betonsachverständigen alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>7</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="31"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Prüfung Stahlkonstruktion Herstellerwerk</stichwort><langtext><p>Bei Stahlkonstruktionen werden folgende Prüfungen vom Auftraggeber im Herstellerwerk durchgeführt:</p>
<ul><li>Startbesprechung im Herstellerwerk mit Abstimmung aller die Durchführung der Arbeiten betreffenden Punkte</li><li>Prüfung nach Abschluss aller Stahlbauarbeiten jedes Bauteils</li></ul>
<p>Die Prüfbereitschaft ist durch den Auftragnehmer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem Prüftermin dem Auftraggeber bekanntzugeben. Es sind mindestens 2 Termine zur Auswahl durch den Auftraggeber zu nennen. Ausgangs- und Endpunkt für die Ermittlung der Reisekosten ist die Einbaustelle der Stahlkonstruktion. Die Entfernung und die Reisezeit mittels Kraftfahrzeug werden mit einem gängigen Routenplaner ermittelt und sind Grundlage der Berechnung. Bei der Wahl der Berechnungsmethode ist die kürzeste Zeit heranzuziehen.</p>
<p>Je Prüftermin werden die im Folgenden angeführten Kosten und Aufwendungen für das Prüforgan dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Es ist von einer Person auszugehen:</p>
<ul><li>Prüfzeit im Herstellerwerk pauschal: 4 Stunden zuzüglich tatsächlicher Wartezeiten</li><li>Reisezeit</li><li>km-Geld für Hin- bzw. Rückreise mit dem Kraftfahrzeug</li><li>Kosten öffentliche Verkehrsmittel</li><li>Flugkosten (Flugticket und Gebühren)</li><li>Nächtigungskosten bei einer Prüfung mit einer Gesamtdauer (Reisezeit, Prüfung im Herstellerwerk, Wartezeiten) über 12 Stunden</li></ul>
<p>Kostensätze:</p>
<ul><li>Arbeitszeit Mo bis Sa: EUR 165.-- je Stunde</li><li>Reisezeit und Wartezeit Mo bis Sa: EUR 110.-- je Stunde</li><li>Arbeitszeit So und Feiertag: EUR 275.-- je Stunde</li><li>Reisezeit und Wartezeit So und Feiertag: EUR 185.-- je Stunde</li><li>Nächtigung: EUR 110.-- je Nächtigung</li><li>km-Geld: EUR 0,50 je km</li><li>Kostenersatz öffentliche Verkehrsmittel: EUR 1.-- je aufgewendetem Euro nach tatsächlichen Kosten</li><li>Kostenersatz Flugticket und Gebühren: EUR 1.-- je aufgewendetem Euro nach tatsächlichen Kosten</li></ul>
<p>(Überstundenzuschläge und Tagesgebühren sind in den Kostensätzen enthalten)</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Anpassung der Kostensätze</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="32"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Prüfung Stahlkonstruktion Herstellerwerk nach Angabe</stichwort><langtext><p>Bei Stahlkonstruktionen werden folgende Prüfungen vom Auftraggeber im Herstellerwerk durchgeführt:</p>
<p><al></al></p>
<p>Die Prüfbereitschaft ist durch den Auftragnehmer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem Prüftermin dem Auftraggeber bekanntzugeben. Es sind mindestens 2 Termine zur Auswahl durch den Auftraggeber zu nennen. Ausgangs- und Endpunkt für die Ermittlung der Reisekosten ist die Einbaustelle der Stahlkonstruktion. Die Entfernung und die Reisezeit mittels Kraftfahrzeug werden mit einem gängigen Routenplaner ermittelt und sind Grundlage der Berechnung. Bei der Wahl der Berechnungsmethode ist die kürzeste Zeit heranzuziehen.</p>
<p>Je Prüftermin werden die im Folgenden angeführten Kosten und Aufwendungen für das Prüforgan dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Es ist von einer Person auszugehen:</p>
<ul><li>Prüfzeit im Herstellerwerk pauschal: <al></al> Stunden zuzüglich tatsächlicher Wartezeiten</li><li>Reisezeit</li><li>km-Geld für Hin- bzw. Rückreise mit dem Kraftfahrzeug</li><li>Kosten öffentliche Verkehrsmittel</li><li>Flugkosten (Flugticket und Gebühren)</li><li>Nächtigungskosten bei einer Prüfung mit einer Gesamtdauer (Reisezeit, Prüfung im Herstellerwerk, Wartezeiten) über 12 Stunden</li></ul>
<p>Kostensätze:</p>
<ul><li>Arbeitszeit Mo bis Sa: EUR 165.-- je Stunde</li><li>Reisezeit und Wartezeit Mo bis Sa: EUR 110.-- je Stunde</li><li>Arbeitszeit So und Feiertag: EUR 275.-- je Stunde</li><li>Reisezeit und Wartezeit So und Feiertag: EUR 185.-- je Stunde</li><li>Nächtigung: EUR 110.-- je Nächtigung</li><li>km-Geld: EUR 0,50 je km</li><li>Kostenersatz öffentliche Verkehrsmittel: EUR 1.-- je aufgewendetem Euro nach tatsächlichen Kosten</li><li>Kostenersatz Flugticket und Gebühren: EUR 1.-- je aufgewendetem Euro nach tatsächlichen Kosten</li></ul>
<p>(Überstundenzuschläge und Tagesgebühren sind in den Kostensätzen enthalten)</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Anpassung der Kostensätze</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="33"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Prüfung Oberflächenschutz von Metall Herstellerwerk</stichwort><langtext><p>Beim Oberflächenschutz von Metall werden folgende Prüfungen vom Auftraggeber im Herstellerwerk durchgeführt:</p>
<ul><li>Startbesprechung im Herstellerwerk mit Abstimmung aller die Durchführung der Arbeiten betreffenden Punkte</li><li>Prüfung Oberflächenvorbereitung jeder Bauteil</li><li>Prüfung 1. Grundbeschichtung jeder Bauteil</li></ul>
<p>Die Prüfbereitschaft ist durch den Auftragnehmer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem Prüftermin dem Auftraggeber bekanntzugeben. Es sind mindestens 2 Termine zur Auswahl durch den Auftraggeber zu nennen. Ausgangs- und Endpunkt für die Ermittlung der Reisekosten ist die Einbaustelle der Stahlkonstruktion. Die Entfernung und die Reisezeit mittels Kraftfahrzeug werden mit einem gängigen Routenplaner ermittelt und sind Grundlage der Berechnung. Bei der Wahl der Berechnungsmethode ist die kürzeste Zeit heranzuziehen.</p>
<p>Je Prüftermin werden die im Folgenden angeführten Kosten und Aufwendungen für das Prüforgan dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Es ist von einer Person auszugehen:</p>
<ul><li>Prüfzeit im Herstellerwerk pauschal: 2 Stunden zuzüglich tatsächlicher Wartezeiten</li><li>Wartezeit zwischen Prüfung Oberflächenvorbereitung und Prüfung 1. Grundbeschichtung, sofern diese in einem Prüftermin erfolgen, maximal bis zum Erreichen der Normalarbeitszeit von 8 Stunden je Arbeitstag</li><li>Reisezeit</li><li>km-Geld für Hin- bzw. Rückreise mit dem Kraftfahrzeug</li><li>Kosten öffentliche Verkehrsmittel</li><li>Flugkosten (Flugticket und Gebühren)</li><li>Nächtigungskosten bei eintägiger Prüfung mit einer Gesamtdauer (Reisezeit, Prüfung im Herstellerwerk, Wartezeiten) über 12 Stunden bzw. zwischen den einzelnen Prüftagen bei mehrtägigen Prüfterminen</li></ul>
<p>Kostensätze:</p>
<ul><li>Arbeitszeit Mo bis Sa: EUR 110.-- je Stunde</li><li>Reisezeit und Wartezeit Mo bis Sa: EUR 90.-- je Stunde</li><li>Arbeitszeit So und Feiertag: EUR 185.-- je Stunde</li><li>Reisezeit und Wartezeit So und Feiertag: EUR 150.-- je Stunde</li><li>Nächtigung: EUR 110.-- je Nächtigung</li><li>km-Geld: EUR 0,50 je km</li><li>Kostenersatz öffentliche Verkehrsmittel: EUR 1.-- je aufgewendetem Euro nach tatsächlichen Kosten </li><li>Kostenersatz Flugticket und Gebühren: EUR 1.-- je aufgewendetem Euro nach tatsächlichen Kosten</li></ul>
<p>(Überstundenzuschläge und Tagesgebühren sind in den Kostensätzen enthalten)</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Anpassung der Kostensätze</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="34"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Prüfung Oberflächenschutz von Metall Herstellerwerk n Angabe</stichwort><langtext><p>Beim Oberflächenschutz von Metall werden folgende Prüfungen vom Auftraggeber im Herstellerwerk durchgeführt:</p>
<p><al></al></p>
<p>Die Prüfbereitschaft ist durch den Auftragnehmer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem Prüftermin dem Auftraggeber bekanntzugeben. Es sind mindestens 2 Termine zur Auswahl durch den Auftraggeber zu nennen. Ausgangs- und Endpunkt für die Ermittlung der Reisekosten ist die Einbaustelle der Stahlkonstruktion. Die Entfernung und die Reisezeit mittels Kraftfahrzeug werden mit einem gängigen Routenplaner ermittelt und sind Grundlage der Berechnung. Bei der Wahl der Berechnungsmethode ist die kürzeste Zeit heranzuziehen.</p>
<p>Je Prüftermin werden die im Folgenden angeführten Kosten und Aufwendungen für das Prüforgan dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Es ist von einer Person auszugehen:</p>
<ul><li>Prüfzeit im Herstellerwerk pauschal: <al></al> Stunden zuzüglich tatsächlicher Wartezeiten</li><li>Wartezeit zwischen Prüfung Oberflächenvorbereitung und Prüfung 1. Grundbeschichtung, sofern diese in einem Prüftermin erfolgen, maximal bis zum Erreichen der Normalarbeitszeit von 8 Stunden je Arbeitstag</li><li>Reisezeit</li><li>km-Geld für Hin- bzw. Rückreise mit dem Kraftfahrzeug</li><li>Kosten öffentliche Verkehrsmittel</li><li>Flugkosten (Flugticket und Gebühren)</li><li>Nächtigungskosten bei eintägiger Prüfung mit einer Gesamtdauer (Reisezeit, Prüfung im Herstellerwerk, Wartezeiten) über 12 Stunden bzw. zwischen den einzelnen Prüftagen bei mehrtägigen Prüfterminen</li></ul>
<p>Kostensätze:</p>
<ul><li>Arbeitszeit Mo bis Sa: EUR 110.-- je Stunde</li><li>Reisezeit und Wartezeit Mo bis Sa: EUR 90.-- je Stunde</li><li>Arbeitszeit So und Feiertag: EUR 185.-- je Stunde</li><li>Reisezeit und Wartezeit So und Feiertag: EUR 150.-- je Stunde</li><li>Nächtigung: EUR 110.-- je Nächtigung</li><li>km-Geld: EUR 0,50 je km</li><li>Kostenersatz öffentliche Verkehrsmittel: EUR 1.-- je aufgewendetem Euro nach tatsächlichen Kosten</li><li>Kostenersatz Flugticket und Gebühren: EUR 1.-- je aufgewendetem Euro nach tatsächlichen Kosten</li></ul>
<p>(Überstundenzuschläge und Tagesgebühren sind in den Kostensätzen enthalten)</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Anpassung der Kostensätze</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="35"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Nachweis Brandverhalten Bauprodukte</stichwort><langtext><p>Der AN ist verpflichtet für die verwendeten Produkte und jeweiligen Bauteile entsprechende Nachweise, der Klassifizierung lt. ÖN EN13501-Teil1 - Brandverhalten von Bauprodukten, an den AG zu übergeben.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="F2"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Übernahme</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gesamtübernahme</stichwort><langtext><p>Es ist für sämtliche Teile der Leistung eine Übernahme in einem (Gesamtübernahme) vorgesehen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="12"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Teilübernahme</stichwort><langtext><p>Folgende Leistungen werden nach deren Fertigstellung übernommen (Teilübernahme): <br/><al></al></p>
<p>Die Gewährleistungsfrist endet 3 Jahre nach Unterzeichnung der über die Gesamtübernahme aufgenommenen Niederschrift.</p>
<p>Für die restlichen Teile der Leistung ist eine Übernahme in einem vorgesehen.</p>
<p>Bezüglich der Berechtigung eine Teilschlussrechnung vorzulegen, wird auf ULG E2 verwiesen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="F3"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Gewährleistung</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Unterleistungsgruppe</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Gewährleistungsfrist Korrosionsschutz 5 Jahre</stichwort><langtext><p>Die Gewährleistungsfrist für den kompletten Korrosionsschutz beträgt entsprechend der RVS 15.05.11, Pkt 9 fünf Jahre. Weiters gelten die Bestimmungen des Pkt 9 hinsichtlich Mangelfreiheit des Korrosionsschutzes.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="G1"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Schadenersatz</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort-kurz>Schadenersatz 40%, max.</stichwort-kurz><stichwort-luecke></stichwort-luecke><langtext><p>Beweist der Auftragnehmer, dass ihm an einem dem Auftraggeber nicht am Vertragsgegenstand selbst erwachsenen Sach- oder Vermögensschaden weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so ist seine Haftung bei einer Auftragssumme (bei Rahmenverträgen bei einer Auftragssumme des vom Schaden betroffenen Abrufs)</p>
<p>• bis EUR 12,5 Mio mit EUR 5 Mio,</p>
<p>• über EUR 12,5 Mio mit 40 % der Auftragssumme, maximal jedoch EUR <al></al> Mio</p>
<p>je Schadensfall begrenzt.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="G2"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Übergabe an Dritte</ueberschrift><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Zedieren der Rechte</stichwort><langtext><p>Teile der Leistung werden nach der Fertigstellung durch den AG an Dritte übergeben. Der AG behält sich deshalb vor, anlässlich dieser Übergabe die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Forderungen aus diesem Vertrag (insbesondere Gewährleistungsansprüche und Schadenersatz) an Dritte (z.B. verbundene Gesellschaften der ÖBB, Bund, Gemeinde) zu zedieren.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="H1"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Beistellungen; Gewonnene Stoffe</ueberschrift><vorbemerkung><p>Hat sich der Auftragnehmer verpflichtet, namens des Auftraggebers direkt zum Ort der Leistungserbringung gelieferte, vom Auftraggeber beigestellte Waren zu übernehmen, so hat er sie unverzüglich zu untersuchen, bei Bedenken gegen die Ware den Auftraggeber unverzüglich davon zu informieren und die Ware jedenfalls sorgfältig zu verwahren.</p>
</vorbemerkung><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beist.Material AG</stichwort><langtext><p>Für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen wird vom AG folgendes Material an den nachfolgend angegebenen Orten beigestellt:<br/><al></al><br/>Vom AN zu erbringende Leistungen:<br/>- ggf. fördern zur Baustelle<br/>- ggf. lagern im Einvernehmen mit der ÖBA<br/>- fördern zur Einbaustelle<br/>- Transport der leeren Paletten zum oa Ort<br/>Die Menge und der Bedarfszeitpunkt sind einvernehmlich unter Berücksichtigung der Lieferfristen festzulegen. <br/>Die Übergabe bzw. Übernahme ist zu protokollieren.<br/>Sonst erforderliches Material ist vom AN beizustellen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung Rücktransport der leeren Paletten</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="22"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beist.Material AG inkl abladen</stichwort><langtext><p>Für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen wird vom AG folgendes Material an den nachfolgend angegebenen Orten beigestellt: <br/><al></al>
	<br/>Vom AN zu erbringende Leistungen:<br/>- abladen<br/>- ggf. fördern zur Baustelle<br/>- ggf. lagern im Einvernehmen mit der ÖBA<br/>- fördern zur Einbaustelle<br/>- Transport der leeren Paletten zum oa Ort <br/>Die Menge und der Bedarfszeitpunkt sind einvernehmlich unter Berücksichtigung der Lieferfristen festzulegen. <br/>Die Übergabe bzw. Übernahme ist zu protokollieren.<br/>Sonst erforderliches Material ist vom AN beizustellen. </p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung Rücktransport der leeren Paletten</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="23"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beist.Material AG; waggonverladen</stichwort><langtext><p>Für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen wird vom AG folgendes Material beigestellt: <br/><al></al>
	<br/>Die Beistellung erfolgt waggonverladen im Bahnhof <al></al>. <br/>Vom AN zu erbringende Leistungen:<br/>- abladen<br/>- ggf. fördern zur Baustelle<br/>- ggf. lagern im Einvernehmen mit der ÖBA<br/>- fördern zur Einbaustelle<br/>Die Menge und der Bedarfszeitpunkt sind einvernehmlich unter Berücksichtigung der Lieferfristen festzulegen. <br/>Die Übergabe bzw. Übernahme ist zu protokollieren. <br/>Sonst erforderliches Material ist vom AN beizustellen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="25"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beist.Material AG; waggonverladen Einbaustelle</stichwort><langtext><p>Für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen wird vom AG folgendes Material beigestellt: <br/><al></al>. <br/>Die Beistellung erfolgt waggonverladen direkt an der Einbaustelle.<br/>Es ist vom AN abzuladen. <br/>Die Menge und der Bedarfszeitpunkt sind einvernehmlich unter Berücksichtigung der Lieferfristen festzulegen. <br/>Die Übergabe bzw. Übernahme ist zu protokollieren. <br/>Sonst erforderliches Material ist vom AN beizustellen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="31"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beist.Material AG - Organisation AN</stichwort><langtext><p>Für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen wird vom AG folgendes Material an den nachfolgend angegebenen Orten beigestellt:<br/><al></al>
</p>
<p>Folgende Vorgangsweise gilt als vereinbart: <br/>1) Rechtzeitig vor dem Bedarfszeitpunkt, im Regelfall bei Baustellenübergabe, gibt der AG das Produkt, den Lieferanten, die Ansprechperson beim Lieferanten und die Lieferfrist bekannt. <br/>2) Der Bedarf ist vom AN mengen- und terminmäßig festzulegen und dem AG mitzuteilen. <br/>3) Die Bestellung beim Lieferanten erfolgt durch den AG auf Basis der AN-Angaben. <br/>4) Die exakte Abstimmung von (Teil)Liefermenge, Liefertermin, Einlieferungsstelle, Übernahmezeiten und übernehmender AN-Mitarbeiter erfolgt durch den AN direkt mit dem Lieferanten. <br/>5) Die Übernahme des angelieferten Materials erfolgt durch den AN. Er hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und bei Bedenken gegen die Ware den AG unverzüglich davon zu informieren. <br/>6) Ein Lieferscheingleichstück mit der Bestätigung der Übernahme ist an den AG weiterzuleiten. Es bildet die Grundlage der Zahlung an den Lieferanten. </p>
<p>Sonst erforderliches Material ist vom AN beizustellen.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="32"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Beist.Material AG; Lieferfristen und Mengenbeschränkungen</stichwort><langtext><p>Für die vom AG beigestellten Materialien sind folgende Lieferfristen und Mengenbeschränkungen je Zeiteinheit in den Rahmenverträgen zu beachten:<br/><al></al></p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="61"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>rückgewonnene Gleis-Stoffe</stichwort><langtext><p>Rückgewonnene Oberbaustoffe sind versandbereit auf Eisenbahnwagen zu verladen bzw. nach Weisung der ÖBA zu lagern. <br/>Bezeichnete auszubauende Stoffe kommen im Baustellenbereich zum Wiedereinbau. Schienen sind diesfalls mittels Trennscheibe zu schneiden. </p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geringfügig geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Streichung Verweis auf Kosten.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg><ulg nr="I1"><ulg-eigenschaften><ueberschrift>Umweltbestimmungen</ueberschrift><vorbemerkung><p>Der AG beauftragt den AN zur umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung der im Zuge dieses Bauvorhabens anfallenden Abfälle.</p>
<p>Für Abfallarten, für die der AN die Erlaubnis zur Sammlung oder Behandlung gemäß § 24a Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) besitzt gilt: Sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes bestimmt ist, geht das Eigentum der Abfälle mit dem Wegschaffen durch den AN auf diesen über. Der AN gilt als Abfallbesitzer iSd AWG. Der AN entbindet den AG von allen verwaltungsrechtlichen Pflichten im Bereich des Abfallrechts. Insbesondere die Bestimmungen des AWG inklusive aller Verordnungen und Normen sowie die Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes sind somit, soweit sie das Bauvorhaben betreffen, vom AN zu erfüllen. Ausgenommen davon sind ausschließlich die den AG als Abfallersterzeuger treffenden Pflichten.</p>
<p>Für den Fall, dass der AN für einzelne Abfallarten keine Erlaubnis zur Sammlung oder Behandlung gemäß § 24a AWG besitzt, hat der AN einen Subunternehmer zu beauftragen und dafür zu sorgen, dass die Abfälle mit dem Wegschaffen in das Eigentum des Subunternehmers, welcher die Erlaubnis zur Sammlung oder Behandlung gemäß § 24a AWG besitzt, übergehen und der Subunternehmer den AG von allen verwaltungsrechtlichen Pflichten im Bereich des Abfallrechts entbindet. Der Subunternehmer gilt als Abfallbesitzer iSd AWG.</p>
<p>Der AN erklärt ausdrücklich und unwiderruflich den Auftrag zur umweltgerechten Verwertung/Beseitigung dieser Abfälle anzunehmen, für die vereinbarte umweltgerechte Verwertung/Beseitigung dieser Abfälle zu sorgen, die Abfälle gemäß §15 (9) AWG per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential zu transportieren und den Auftraggeber hinsichtlich dieser Abfälle zivilrechtlich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt sinngemäß für allfällige Subunternehmer, deren Erklärungen spätestens vor dem erstmaligen Wegschaffen vorzulegen sind.</p>
<p>Der Export von Abfällen des Abfallerzeugers "ÖBB" durch den AN bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den Abfallbeauftragten des AG.</p>
<p>Alle Verwiegungen (Voll- und Leerverwiegungen) haben nur auf geeichten Wiegevorrichtungen zu erfolgen. Sie sind mittels Wiegescheinen zu dokumentieren. Verpackungs- und Fahrzeuggewichte sind gesondert auszuweisen. Die Angabe der Verwiegungsdaten hat in der Einheit "Tonne" zu erfolgen. </p>
<p>Der AG behält sich das Recht vor, im Einzelfall die Entsorgung von auftretenden Abfällen welche hinsichtlich der Masse und/oder der Abfallart nicht mit dieser Ausschreibung erfasst sind, selbst abzuwickeln.</p>
<p>Für Abfälle, welche gemäß Leistungsverzeichnis in VE zur Abrechnung gelangen, sind die zu erwartenden Entsorgungskosten mit dem AG vor dem Wegschaffen abzustimmen und die schriftliche Zustimmung des AG einzuholen.</p>
</vorbemerkung>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung §15 (9) AWG im vierten Absatz.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></ulg-eigenschaften><positionen><grundtextnr nr="11"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Umweltbelastung</stichwort><langtext><p>Unbeschadet allfälliger sonstiger gesetzlicher Bestimmungen hat der AN, wenn sich der Arbeitsbereich (auch Zufahrten) in der Nähe von Wohngebäuden befindet, wirkungsvolle Maßnahmen gegen übermäßige Erschütterungs-, Lärm-, Geruchs- und Staubentwicklung zu treffen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="21"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Nachweis Erlaubnis Sammlung/Behandlung von Abfällen</stichwort><langtext><p>Die unten angeführten Nachweise sind bis spätestens 14 Tage vor dem erstmaligen Wegschaffen dem AG ohne Aufforderung zu übermitteln.</p>
<p>Für erlaubnispflichtige AN gemäß § 24a Abs 1 AWG 2002 gilt:<br/>Der AN hat den Nachweis der Erlaubnis für die Sammlung bzw. Behandlung von Abfällen gemäß § 24a AWG 2002 (aktueller Auszug aus dem EDM-Portal) zu erbringen.<br/>Für den Fall der Auftragserbringung in Form einer Arbeitsgemeinschaft, hat jeder Partner der Arbeitsgemeinschaft, in dessen Namen eine Sammler- bzw. Behandlertätigkeit durchgeführt wird, eine Erlaubnis für die Sammlung bzw. Behandlung von Abfällen gemäß § 24a AWG 2002 vorzulegen.<br/>Für AN die für einzelne Abfallarten keine Erlaubnis zur Sammlung oder Behandlung gemäß § 24a AWG 2002 besitzen und sich nicht als erlaubnisfreier AN gemäß § 24a Abs 2 AWG 2002 deklarieren gilt:<br/>Der AN hat einen Abfallsammler und -behandler zu beauftragen und dafür zu sorgen, dass die Abfälle mit dem Wegschaffen in das Eigentum des Abfallsammlers und -behandlers, welcher die Erlaubnis zur Sammlung oder Behandlung gemäß § 24a AWG 2002 besitzt, übergehen und der Abfallsammler und -behandler den AG von allen verwaltungsrechtlichen Pflichten im Bereich des Abfallrechts entbindet.</p>
<p>Für erlaubnisfreie AN gemäß § 24a Abs 2 AWG 2002 gilt:<br/>AN, die der Erlaubnispflicht gemäß § 24a Abs 1 AWG 2002 nicht unterliegen und daher keine Erlaubnis zur Sammlung oder Behandlung gemäß §24a Abs 1 AWG 2002 benötigen, haben sich als solche zu deklarieren sowie dem AG einen Nachweis für die Erlaubnis zur Sammlung oder Behandlung gemäß § 24a AWG 2002 des vom AN vorgesehenen Abfallsammler und -behandler vorzulegen (zB aktueller Auszug aus EDM-Portal).</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="22"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Entsorgungsnachweise</stichwort><langtext><p>Die gesetzes- und vertragskonforme Sammlung und Behandlung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen auf Basis von Wiegescheinen ist nachzuweisen. Keine Wiegescheine sind erforderlich bei der zulässigen Verwertung von Bodenaushubmaterial.</p>
<p>Für sämtliche zur Abrechnung gelangende weggeschaffte (gem. Abfallnachweisverordnung - Herkunft, Art, Menge, Verbleib), oder im Baulos verführte und wiedereingebaute Abfälle (gem. Bundesabfallwirtschaftsplan – Verwertung bei Erdbaumaßnahmen oder Maßnahmen zur Bodenrekultivierung) sind die Entsorgungsnachweise/Dokumentationen (ua Wiegeschein, Einbauinformation) mit Einreichung der zugehörigen Teilrechnung/Teilschlussrechnung/Schlussrechnung vorzulegen.</p>
<p>Die Entsorgungsnachweise/Dokumentationen müssen zusätzlich jedenfalls in digitaler maschinenlesbarer Form gemäß Vorlage „Zusammenstellung Abfälle bei Projekten“ (xlsx-Format und pdf-Format) übermittelt werden. Die Vorlage ist auf der Plattform ProVia unter "Service / Download / Erklärungen, Nachweise, Muster / Bauabwicklung“ verfügbar.</p>
<p>Die Vorlage dieser Entsorgungsnachweise/Dokumentationen ist Leistungsbestandteil.</p>
<p>Somit werden Abrechnungsmengen für weggeschaffte oder in den Baulosen verführte und wiedereingebaute Abfälle nur gegen Vorlage der entsprechenden Entsorgungsnachweise/Dokumentationen vergütet.</p>
<p>Für den Fall, dass keine Rechnungslegung bis zum Jahresende erfolgt, sind sämtliche Entsorgungsnachweise/Dokumentationen bis spätestens 31.01. des Folgejahres, ohne Aufforderung durch den AG, vom AN oder dessen Subunternehmer vorzulegen.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Deutlichere Hervorhebung der Verpflichtung der AN, die Entsorgungsnachweise für weggeschaffte Mengen und im Baulos verführte Mengen zeitgerecht vorzulegen</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="31"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Rückbau und Trennung von Abfällen</stichwort><langtext><p>Die für den Rückbau festgelegten Hauptbestandteile sind gemäß Recycling-Baustoffverordnung im Zuge des Abbruchs gemäß Rückbaukonzept vom AN voneinander zu trennen.</p>
<p>Ebenso sind die identifizierten Schad- und Störstoffe sowie etwaige gefährliche Abfälle und Baustellenabfälle durch den AN getrennt zu entfernen.</p>
<p>Nach Entfernen der Schad- und Störstoffe hat eine Begehung und Freigabe mit einer vom AG beauftragten befugten Fachperson oder Fachanstalt oder rückbaukundigen Person zu erfolgen, um die erfolgte Entfernung der Schad- und Störstoffe zu bestätigen (Freigabeprotokoll). Bei Linienbauwerken ist diese Vorgehensweise nicht erforderlich.</p>
<p>Vom AN ist im Baustelleneinrichtungsplan die Örtlichkeit der Trenneinrichtungen darzustellen (z.B. Mulden, Container).</p>
<p>Bei einer nachgeschalteten Trennung (nicht vor Ort) ist zum Nachweis der Trennung in einer Sortieranlage der Vertrag des AN mit dem Behandler vorzulegen, mit welchem die nachgeschaltete Trennung beauftragt wurde.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>13</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="32"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Begleitscheine für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall</stichwort><langtext><p>Der AN oder dessen Subunternehmer als Übernehmer des gefährlichen Abfalls oder des (gefährlichen oder nicht gefährlichen) POP-Abfalls hat den Begleitschein vorzubereiten, insbesondere hat er die laufende Nummer, die Abfallart, den Abfallcode, das R/D-Verfahren, und die Gesamtschätzmenge je Abfallart am Begleitschein einzutragen. </p>
<p>Die tatsächlich angefallenen Mengen sind im Zuge der Entsorgungsnachweise gemäß 00 I1 22 zu übermitteln. </p>
<p>Als Übergeber des gefährlichen Abfalls oder des (gefährlichen oder nicht gefährlichen) POP-Abfalls ist der Abfallersterzeuger (ÖBB-Infrastruktur AG GLN 9008390019832 oder ÖBB-Immobilienmanagement GmbH GLN 9008390187029) einzutragen. </p>
<p>Das Feld Transporteur ist hierfür nicht auszufüllen, da es sich nur um eine rechtliche Übernahme des gefährlichen Abfalls oder des (gefährlichen oder nicht gefährlichen) POP-Abfalls des AN oder dessen Subunternehmers handelt und hierbei der gefährliche Abfall noch nicht bewegt wird. </p>
<p>Als Übernehmer ist der AN oder dessen Subunternehmer mit der zugehörigen GLN einzutragen. </p>
<p>Dieser Begleitschein ist vor dem erstmaligen Wegschaffen vom AG als Übergeber und vom AN oder dessen Subunternehmer (vom berechtigten Sammler- oder Behandler gemäß § 24a AWG 2002) als Übernehmer zu unterschreiben. Damit erfolgt der Eigentumsübergang des gefährlichen Abfalls oder des (gefährlichen oder nicht gefährlichen) POP-Abfalls. Eine Kopie des Begleitscheines ist zur Aufbewahrung im Bauakt dem AG zu übergeben.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Der erste Absatz wurde gestrichen</p>
<p>Ergänzung berechtigter Sammler- oder Behandler gemäß § 24a AWG 2002</p>
<p>Ergänzung des (gefährlichen oder nicht gefährlichen) POP-Abfalls</p>
<p>Änderung im letzten Absatz von Besitzwechsel auf Eigentumsübergang analog Begriffsdefinition Wegschaffen der LB-VI</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="33"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Munitionsfunde</stichwort><langtext><p>Wird auf der Baustelle Munition oder dergleichen gefunden, so hat der AN die Arbeiten im Gefährdungsbereich sofort einzustellen und die ÖBA sowie die zuständigen Behörden zu verständigen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>6</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="34"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Auftreten von kontaminiertem Material</stichwort><langtext><p>Beim Auftreten von kontaminiertem Material hat der AN den AG zu verständigen. Der AG veranlasst dann die Beprobung des Materials nach DepVO idgF. und die Einstufung mittels Grundlegender Charakterisierung (Qualität und Menge). Weiters wird auf die Einhaltung der geltenden Grundwasserschutzverordnung im Sinne des Wasserrechtsgesetzes hingewiesen. Damit ist zumindest eine kontinuierliche organoleptische Beurteilung des Aushubmaterials auf Zuordnung zu Deponieklassen etc. verbunden. </p>
<p>Die Entsorgung der im Boden angetroffenen Verunreinigungen, die vom AN im Zuge des Baugeschehens verursacht wurden, werden vom AG nicht vergütet.</p>
<p>Für Aushub-, Abtrags-, Ausbruchs- und Abbruchsmaterial, das aufgrund der Deponieverordnung und der chemischen Untersuchung in Österreich keine Deponiemöglichkeit gegeben ist, werden die anfallenden Entsorgungskosten (z.B. Aussortierung, Zwischenlagern, Vorbehandeln) des AN entsprechend den erforderlichen Aufwendungen unter Anwendung der Regiepositionen vom AG getragen. Der AN ist jedoch verpflichtet, die Entsorgung im Einvernehmen mit dem AG zu planen und durchzuführen. Die Entscheidung über die Art der Entsorgung dieses Materials behält sich der AG vor.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="35"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Grundlegende Charakterisierung</stichwort><langtext><p>Die Grundlegende Charakterisierung des Aushub-, Abtrags-, Ausbruchs- und Abbruchsmaterials gemäß Deponieverordnung und Bundesabfallwirtschaftsplan veranlasst der AG. Der AN hat die Verständigungspflicht, wenn das Aushub-, Abtrags-, Ausbruchs- und Abbruchsmaterial nicht den Kriterien der grundlegenden Charakterisierung entspricht und wenn eine Änderung in der Deponieklassifizierung eintritt. Dem AG ist ein angemessener Zeitraum einzuräumen, um eine Überprüfung durch einen Sachverständigen des AG durchführen zu können.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Änderung der Verständigungspflicht von Kriterien der Bodenaushubdeponie lt. Deponieverordnung auf Kriterien der grundlegenden Charakterisierung </p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="36"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Anthropogene Belastung</stichwort><langtext><p>Die baugeologische und geotechnische Baugrunddokumentation der Tunnelbauarbeiten, der Arbeiten für die Schächte und der Abtragsarbeiten der Voreinschnitte wird vom AG durchgeführt. Für alle übrigen Aushub-, Abtrags-, Abbruch- und Bohrarbeiten ist das angetroffene Material seitens des AN gemäß den einschlägigen ÖNORMEN zu klassifizieren und nach Lage und Schichtstärke darzustellen.</p>
<p>Der Baubetrieb ist derart zu gestalten, dass die Deponieklasse des Aushub-, Abtrag- und Ausbruchsmaterials (soweit dies durchführbar ist) nicht nachteilig verändert wird. Als "nicht durchführbar" wird z.B. die Trennung des unvermeidlichen Spritzbetonrückpralles vom Ausbruchsmaterial gesehen. Als "durchführbar" wird jedenfalls die Trennung des bewehrten Ortsbrustspritzbetons und des Abbruchmaterials der Innenulmen und von temporären Sohlgewölben vom Ausbruchsmaterial bzw. vom Sohlschüttmaterial angesehen.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>12</lbversion></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="37"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Materiallieferung AN</stichwort><langtext><p>Für vom AN gelieferte Materialien, welche abfallrechtlich dem Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP) unterliegen, sind vom AN die entsprechenden erforderlichen Nachweise und Beurteilungen gemäß BAWP auf seine Kosten zu veranlassen und dem AG unaufgefordert vorzulegen. </p>
<p>Für vom AN gelieferte Recycling-Baustoffe ist nachzuweisen, dass sie sämtlichen Bestimmungen der Recycling-Baustoffverordnung bzw. des BAWP entsprechen. Für vom AN gelieferte Komposte und Komposterden ist nachzuweisen, dass sie sämtlichen Bestimmungen der Kompostverordnung entsprechen. </p>
<p>Der Einbau jeglicher Art von Schlackenmaterial (z.B: Stahlwerkschlacke, Hochofenschlacke) ist nicht zulässig. Ebenso ist der Einbau von Rückständen aus der Abfallverbrennung ohne Produktstatus nicht zulässig.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Ergänzung Nachweis Kompostverordnung.</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="38"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Informationen zur Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten</stichwort><langtext><p>Der AN wird dem AG alle notwendigen Informationen und Daten, die der AG zur Erfüllung seiner gesetzlichen Berichtspflichten (insbesondere Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte) benötigt, auf Verlangen ohne Verzug zur Verfügung stellen. Das betrifft insbesondere Informationen und Daten hinsichtlich der Einhaltung der ESG-Environment/Social/Governance-Kriterien, Auskünfte in Bezug auf die CSRD - Corporate Sustainability Reporting Directive mit den dazugehörigen ESRS - European Sustainability Reporting Standards, die EU-Taxonomie-VO und andere nationale und EU-weite Nachhaltigkeitsregelungen.</p>
</langtext>
<aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr><grundtextnr nr="39"><ungeteilteposition><pos-eigenschaften><stichwort>Nachweis Ermächtigung Asbestarbeiten</stichwort><langtext><p>Der AN hat spätestens vier Wochen vor dem erstmaligen Beginn von Asbestarbeiten (Abbruch oder Sanierung) dem AG die Aufnahme in die Liste der ermächtigten Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber bekannt zu geben.</p>
</langtext><aenderungskennzeichnungen><lbversion>14</lbversion><aenderungsumfang>geändert</aenderungsumfang><aenderungsbeschreibung><p>Neue Vorbemerkung</p>
</aenderungsbeschreibung></aenderungskennzeichnungen></pos-eigenschaften></ungeteilteposition></grundtextnr></positionen></ulg></ulg-liste></lg></lg-liste></onlb>