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Dienstleistung- Wiederkehrende Prüfung RW13.07
Gemäß § 19a EisbG sind bei Eisenbahnsicherungsanlagen (ESA) und
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (EKSA) wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.
Die wiederkehrende Prüfung dient zur Feststellung und Beurteilung des jeweils gegenwärtigen
Zustandes einer in Betrieb befindlichen Sicherungsanlage hinsichtlich der
Funktionstauglichkeit und der Einhaltung geltender Sicherheitsanforderungen sowie der
Beurteilung der voraussichtlichen Lebensdauer. Der Inhalt dieser Prüfungen ist in der
Regelwerksgruppe RW 13.07.01 bis RW 13.07.13 definiert. Im Abweichungsfall sind geeignete
Maßnahmen gemäß RW 13.07.01 in Abstimmung mit den Vertretern der ÖBB-Infrastruktur AG
zu definieren (z.B. Sofortinstandsetzung, Verfügung einer betrieblichen Maßnahme).
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (EKSA) wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.
Die wiederkehrende Prüfung dient zur Feststellung und Beurteilung des jeweils gegenwärtigen
Zustandes einer in Betrieb befindlichen Sicherungsanlage hinsichtlich der
Funktionstauglichkeit und der Einhaltung geltender Sicherheitsanforderungen sowie der
Beurteilung der voraussichtlichen Lebensdauer. Der Inhalt dieser Prüfungen ist in der
Regelwerksgruppe RW 13.07.01 bis RW 13.07.13 definiert. Im Abweichungsfall sind geeignete
Maßnahmen gemäß RW 13.07.01 in Abstimmung mit den Vertretern der ÖBB-Infrastruktur AG
zu definieren (z.B. Sofortinstandsetzung, Verfügung einer betrieblichen Maßnahme).
ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur AG
Meydan Deniz, Ing
+43 664 88331771
Dienstleistungsauftrag gem. BVergG
128267-2024
01.03.2024
71700000-5 Kontroll- und Überwachungsleistungen