Verfahrensdaten
bereitgestellte Unterlagen
149340
Bauleistungen
Mit gegenständlichem Projekt werden diverse Kleinbaumaßnahmen 
(Kleinflächensanierungen und Fugenvergussarbeiten bei Asphaltdecken, 
Betoninstandsetzungsarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Schutzbauten, 
Verkehrszeichen etc.) sowie Instandsetzungsarbeiten bei Gewässerschutzanlagen im 
Bereich der A09 Pyhrn Autobahn umgesetzt.

Ziel der gegenständlichen Baumaßnahme ist die Instandsetzung sämtlicher Anlagen der 
ASFINAG im Abschnitt zwischen km 24,500 und 93,027 auf der A09 Pyhrn Autobahn. 
Die vorgesehenen Instandsetzungsarbeiten und die im LV enthaltenen Vordersätze 
basieren auf einer Vorerkundung des AG. Bei Abweichungen der IST-Situation von der 
erwarteten Situation behalt sich der AG vor, Vertragsänderungen durchzuführen, um das 
Ziel der Instandsetzung des Streckenabschnitts sicherzustellen.
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
ASFINAG Bau Management GmbH
Prentner Manuel
+43 664 6010814228
Ruehrlechner Iris, MA
+43 50108 14448
Bauauftrag
Ausführung
Offenes Verfahren
Dokumentenupload (.pdf, .xls, .onlv, etc.)
Nein
Nein
04.05.2026
30.04.2027
Nein
AT - Österreich
3 Monate
technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot
Bezeichnung Bietereingabe Einheit
Verlängerung Beweislastumkehr Ja Ja / Nein
Erhöhung der Arbeitssicherheit – math. Nein
Toolboxmeetings Ja Ja / Nein
Safety Walk Ja Ja / Nein
Verdoppelung der gesetzlich geforderten Anzahl an Ersthelfern auf der Baustelle Ja Ja / Nein
Erhöhung der Asphalteinbauqualität Nein
Thermomulden Ja Ja / Nein
Schulungen Asphalt Ja Ja / Nein
Verringerung von Transportwegen bei Asphalt Ja Ja / Nein
Redukt. Erzeugungstemperatur Asphalt Nein
Reduktion Erzeugungstemperatur Ja ≤ 180 Grad C / ≤ 170 Grad C
Zertifizierungen Nein
Ökologie - und Umweltstandards Ja ÖN EN ISO 14001 / EMAS
Managementsysteme zur Korruptionsbekämpfung – Zertifizierung nach DIN ISO 37001 Ja Ja / Nein
Compliance-Managementsystem - Zertifizierung nach ÖNORM ISO 19600 oder 37301 Ja Ja / Nein
Beschränkt
2
Das Verfahren wurde vor Inkrafttreten der BVergG Novelle 2026 eingeleitet

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