m Gemeindegebiet Timelkam quert die „Linzer Straße“ (ehemalige B 1 Wiener Straße) bei km 3,294 die ÖBB-Strecke Vöcklabruck–Kammern. In einem Abstand von lediglich 100 m zur Eisenbahnkreuzung „Linzer Straße“ quert weiters der Rad- und Gehweg (R6 Römerweg) bei km 3,394 die Gleisanlagen derselben ÖBB-Strecke.
Im Zuge der bescheidgemäßen Erneuerung der Eisenbahnkreuzung bei km 3,294 (Linzer Straße) wird die Eisenbahnkreuzung des Rad- und Gehweges bei km 3,394 aufgelassen. Dies bedingt eine gemeinsame Querung der „Linzer Straße“ sowie des Rad- und Gehweges bei km 3,294.
Für die Realisierung der gemeinsamen Querung wird die Verlegung des Rad- und Gehweges entlang der „Linzer Straße“ in die Uferböschung der Vöckla erforderlich. Hierfür ist die Errichtung einer Winkelstützmauer mit einer Länge von ca. 104 m vorgesehen.
Aufgrund der Hangneigung von 60 % bis 80 % ist zur Gewährleistung der Standsicherheit die Herstellung einer lotrechten, pfahlfundierten Konstruktion erforderlich.
Zur Lastabtragung der Auflagerreaktionen aus der Stützkonstruktion in den Untergrund ist eine kraftschlüssige Verbindung der Stützkonstruktion mit den Pfählen unumgänglich. Hierzu ist die Einbindung der Pfähle in eine Stahlbetonkonstruktion (Winkelstützmauer) notwendig.
Weiters ist zur Gewährleistung der Sicherheit für Fußgänger und den Radverkehr gegen Abstürzen die Montage einer 1,20 m hohen Absturzsicherung gemäß RVS 15.04.21 erforderlich. Die Befestigung erfordert die Herstellung eines Randbalkens aus Ortbeton.
Die Herstellung eines Steinsatzes mit einer konstruktionsbedingten Neigung von 2,5 : 1 ist aufgrund der topographischen Verhältnisse nicht möglich. Die maximale Höhe des Steinsatzes würde dabei ca. 9,50 m betragen, und der Fußpunkt würde in den Bereich des darunterliegenden Wanderweges zu liegen kommen.
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