69003
STRATEGISCHE UMGEBUNGSLÄRMKARTIERUNG 2022
ERSTELLUNG DES BERECHNUNGSMODELLS UND STATISTISCHER AUSWERTUNGEN (BUNDES-LÄRMG UND ASFINAG)
Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG) schreibt vor, dass die Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen in Lärmkarten zu dokumentieren ist. Gemäß den Vorgaben des Bundes-LärmG hat die ASFINAG im Jahr 2017 einen Lärmkataster für das hochrangige Straßennetz Österreichs veröffentlicht.
Die zugrundeliegenden Lärmkarten müssen nun gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz im Jahr 2022 neu erstellt werden.
Als Basis dafür soll der 2017 erstellte Lärmkataster aktualisiert bzw. neu erstellt werden.
Die zugrundeliegenden Lärmkarten müssen nun gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz im Jahr 2022 neu erstellt werden.
Als Basis dafür soll der 2017 erstellte Lärmkataster aktualisiert bzw. neu erstellt werden.
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
ASFINAG Bau Management GmbH
Zeilinger Karl, DI
+43 50108 17423
Ebner Alice
+43 50108 14338
Dienstleistungsauftrag
Offenes Verfahren
Dokumentenupload (.pdf, .xls, .onlv, etc.)
Nein
Nein
01.10.2021
31.12.2022
Nein
AT - Österreich
3 Monate
technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot
Beschränkt
3